Fragerunde: Interpretation der Anlage EKS - Felder B7

Begonnen von Limoflasche, 21. Januar 2024, 20:50:30

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Limoflasche

Dieses Thema wird ein Hilfethema, aber vorab möchte ich eine Frage stellen:

Es geht um das Formular EKS.

Wie interpretiert ihr die Felder B7a, B7b sowie B7c?

Ich möchte die Antworten nicht beeinflussen, deshalb schreibe ich aktuell noch nichts zur Auffassung des Jobcenters bzw. des Sozialgerichts.

Jimmy Neutron

Unter a) kann man Übernachtungskosten eintragen
Unter b) kann man Reisenebenkosten eintragen
Unter c) kann man die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen.

Für mich würde es mehr Sinn ergeben, wenn du deine eigene Interpretation darlegst und sie zur Diskussion freigibst.

Sheherazade

@Limoflasche: Überhaupt wäre eine kurze Schilderung des Hintergrundes der Frage sehr nett, denn ich wüsste nicht, was es hieran

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Januar 2024, 22:28:39Unter a) kann man Übernachtungskosten eintragen
Unter b) kann man Reisenebenkosten eintragen
Unter c) kann man die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen.


zu interpretieren gibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Limoflasche

Keine Antwort ist auch eine Antwort!
Und das meine ich nicht böse. Denn es scheint so zu sein, dass es für Euch keine Spekulationen oder Interpretationen gibt. Das was hinter den Bezeichnungen steht, kann dort als betriebliche Kosten eingetragen werden. Punkt.


Dann kläre ich Euch mal auf über meine kryptische Fragestellung:
Ich betreibe seit 2008 eine selbständige Tätigkeit und bin aus diversen Gründen aus dem Leistungsbezug nie herausgekommen. Das hat gesundheitliche Gründe, das hat psychologische Gründe, das hat Gründe in meiner Vita, weil ich auf dem Angestelltenmarkt für Betriebe einfach in Gänze uninteressant bin. Da gibt es gesundheitliche Einschränkungen und so weiter und so fort.

Bis 2018 lief auch alles weitestgehend "normal". Ich habe zwar zwei oder dreimal vor dem Sozialgericht klagen müssen, weil mir betriebliche Ausgaben nicht anerkannt wurden. Diese Verfahren wurden jedoch immer zu meinen Gunsten entschieden.

Seit 2018 ist alles anders.
Das Jobcenter hat mich zu einem Sachbearbeiter geschickt, der fast schon in Manier eines Opernsängers auf der Empore verkündete: "Hiermit erkläre ich Ihre sogenannte Selbständigkeit ab sofort für beendet."
Er wies mich einer Maßnahme zu, welche im Rahmen eines Eilverfahrens vom Sozialgericht als rechtswidrig verworfen wurde. Meine gesundheitlichen Einschränkungen im System des Jobcenters verschwanden und ich wurde von "quasi unvermittelbar" auf "sofort kurzfristig vollumfänglich vermittelbar" umgestellt.

Er gab mir diverse Stellenangebote mit, teilweise auch sehr zwielichtige Angebote, die im Nachhinein, wie sich herausstellte, zwar in der Jobbörse eingetragen, aber nicht von der Agentur betreut werden. Das waren so feine Sachen wie ein Callcenter, bei dem ich proaktiv aus der "Kundendatenbank" Seniorinnen und Senioren anrufen soll, um denen telefonisch Produkte und Verträge aufzuschwatzen, die sie nie im Leben brauchen werden. Oder eine Teilzeitstelle mit unter 20 Wochenstunden als Lagerhelfer mit Anfahrzeiten von ein dreiviertel Stunden pro Tag und Richtung. Also die Anfahrt faktisch länger als die Arbeitstätigkeit.

Nachdem ich das abgewehrt habe, kehrte Ruhe ein. Man vermittelte mich in das Aktivteam des Jobcenters. Mitte 2019 wurde ich dann monatlich zum Termin eingeladen, Ende 2019 wurde dann festgelegt, dass ein neues medizinisches Gutachten erstellt werden soll, weil der Sachbearbeiter erkannte, dass das mit dem "kurzfristig vermittelbar" so gar nicht stimmen konnte, schon alleine weil ich eine gut sichtbare körperliche Behinderung habe, die vom rein logischen Sachverhalt bereits anzeigt, dass ich eben nicht alles machen kann. Dazu gehörten "keine Schichtarbeit", "keine Nachtarbeit", "keine schwere körperliche Arbeit", "keine psychisch belastbare Arbeit". Diese Einschränkungen sind aber alle aus dem System verschwunden, so als hätte bei mir die Wunderheilung zugeschlagen.
Der Sachverhalt wurde nie aufgeklärt.

Nebenbei gab es aber noch einen weiteren Effekt:
Ich bin aufstockend selbständig tätig.
Von einem Tag auf den anderen (ab 2018) wurden mir in der abschließenden EKS nahezu alle für meine Tätigkeit signifikanten Betriebsausgaben gestrichen. Das betraf dann auch rückwirkende Bescheide bis 2015, über die erst Ende 2018 abschließend entschieden wurde.

Ich habe also abschließende Bescheide aus den Jahren 2015 bis 2023.
Insgesamt möchte das Jobcenter von mir knapp 15.000 Euro Erstattungen aufgrund vermeintlich überzahlter Leistungen. Erreicht wird dies durch Streichung von Betriebsausgaben, die ALLE lückenlos und vollständig mit Rechnungsbelegen UND Kontoauszügen doppelt von mir belegt und nachgewiesen wurden.

Man stürzt sich insbesondere auf die Felder 7a, 7b und 7c.

In meinem Gewerbe sind diese Kosten unvermeidbar. Wenn ich nicht unterwegs bin, kann ich meine Arbeit nicht ausführen und verdiene auch kein Geld. Meine Tätigkeit kann ich nicht in der heimischen Wohnung ausführen und auch in Wohnortnähe habe ich keine Auftraggeber und auch keine Kunden.

Nun fahre ich zu einem Ort innerhalb Deutschlands oder in den letzten Jahren auch mehrere Male ins benachbarte Ausland. Entweder per KFZ oder ab und zu, wenn die Strecke zu groß wird, per Flugzeug in der Holzklasse.

Ich übernachte entweder in Selbstversorger-Apartments, sofern vorhanden, oder in einfachen Hotels - und zwar meistens deutlich unterhalb dessen, was im Bundesreisekostengesetz als zulässig gilt. Günstiger wäre maximal, würde ich in einem Zelt übernachten. Da ich aber Ausrüstung im Wert von über 20.000 Euro mit mir herumschleppe, aufgrund meiner gesundheitlichen Lage Wasseranschluss benötige und ich es letztlich auch persönlich für unzumutbar halte, wenn ich einer täglichen Arbeit nachgehe, in einem Zelt schlafen zu müssen, kommen solche theoretischen Spielereien für mich nicht in Frage. Außerdem gehe ich langsam auf die 50 zu!

Es geht also nicht um Luxus- und Lustreisen.

Ich reise meistens einen Tag vor Beginn an, arbeite dann die Tage durch, meist von früh um 8 bis Abends um 8, falle dann ins Bett, um am nächsten Tag um 6 wieder aufzustehen. Wenn die Arbeit erledigt ist, fliege oder fahre ich am darauf folgenden Tag wieder nach Hause.

Ist alles belegt und nachgewiesen.

Ich kann auch nachweisen, was diese Reisen gekostet haben. Meist bewegt sich das zwischen 100 und unter 1.000 Euro, je nach Entfernung und Arbeitstage (also notwendige Übernachtungen).

Die Umsätze, die aus einer solchen Tätigkeit entstehen, und auch das habe ich nachgewiesen, liegen STETS über den entstandenen Kosten. In schlechten Fällen, die sehr selten sind, beträgt das Verhältnis knapp über 1:1, das hat aber dann meist Gründe. Oftmals betragen die Umsätze im Verhältnis zu den Kosten 2:1. Gerade die internationalen Tätigkeiten kommen oftmals (trotz der vergleichsweise höheren Kosten) auf ein Verhältnis Einnahmen:Kosten auf 5:1 bis sogar in einzelnen Fällen auf 10:1. Also ich nehme 10x mehr ein, als ich für den jeweiligen beruflichen Aufenthalt ausgegeben habe.

Die Selbständigkeit hat natürlich noch viele andere Kosten, wodurch ich in die Situation gerate, dass oftmals ganz am Ende kaum anrechenbare Gewinne herauskommen. Das stört das Jobcenter natürlich massiv.

Also streichen sie die Betriebsausgaben, ohne die meine Einnahmen 0 Euro wären. Denn wenn ich die Tätigkeit nicht ausübe, kommen auch keine Umsätze dabei heraus. Logisch eigentlich, oder?

Das Jobcenter fordert, je nach Zeitraum, zwischen 500 und 4.000 Euro Leistungen zurück, erreicht durch Streichung von Betriebsausgaben. Nicht nur Reisekosten, auch andere Kosten werden gestrichen. Der Hauptanteil sind aber immer die Fahrt- und Reise- sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Nichts davon sei "angemessen".

Die Begründungen:
"Die Ausgaben stehen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einnahmen."
"Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass er überhaupt beruflich tätig war."
"Der Kläger könne auch Urlaub oder betriebsfremde Kosten abgerechnet haben."


Jetzt zum Sozialgericht:
Das ganze liegt seither beim Sozialgericht, insgesamt > 10 Klageverfahren.
Zum ersten Mal entschieden wurde Mitte 2023 und zuletzt letzte Woche (Januar 2024).

Das heißt, ich hing von Mitte 2018 bis Mitte 2023 im absolut luftleeren Raum.

Das Sozialgericht macht es sich nun ganz einfach und entscheidet gar nicht über die Höhe der Kosten und der Angemessenheit, sondern sagt schlicht und einfach:

"Ortsfremde Aufenthalte entsprechen nicht den Lebensumständen eines ALG-II-Empfängers. Daher können Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten nicht als betriebliche Ausgabe berücksichtigt werden."

Das gilt, gemäß dem letzten Urteil, für ALLE meine Tätigkeiten. Ich darf meinen Wohnort zum Zwecke der Arbeit nicht verlassen, weil dies nicht den Lebensumständen eines ALG-II-Empfängers entspräche.

Ach ja, die Umsätze werden natürlich voll angerechnet :flag:

Insgesamt, wenn diese fatale Urteilssprechung so weitergeht, habe ich also aus meiner Arbeit der letzten 8 Jahre über 10.000 Euro SCHULDEN! Aber nicht, weil ich in Luxusherbergen übernachtet und mir einen BMW gemietet habe. Sondern weil GENERELL ALLE Tätigkeiten außerhalb des eigenen Wohnumfeldes deklariert werden mit dieser absurden und weltfremden Begründung.

Stellt sich eben die Frage:
Warum gibt es die Felder 7a, 7b und 7c im Formular EKS, wenn das Gericht sagt: "Ortsfremde Tätigkeiten entsprechen nicht den Lebensumständen eines Leistungsempfängers".

Mit DIESER Begründung ließen sich ALLE Betriebsausgaben ersatzlos streichen, wenn man mal kurz darüber nachdenkt. Denn ein reiner Leistungsempfänger benötigt weder Werbung, noch muss er Mitgliedszahlungen in der Handwerkskammer bezahlen, Steuern abführen oder Waren einkaufen.

Nur:
Das Gericht hat nun schon 2x so entschieden. Was soll ich tun um diesen Irrsinn zu stoppen?

Auch das Landessozialgericht ist diesbezüglich in absoluter Ignoranz und plappert dem Sozialgericht nach. Meine Anwältin erzählte mir auch, dass die RichterInnen am LSG (in dem Fall Potsdam) keinerlei Interesse haben und dem Kläger nicht zuhören, sich für dessen Belange auch nicht interessieren.

Ich kann also davon ausgehen, dass auch das LSG diese absurden Entscheidungen nicht korrigieren wird.

Mir fällt dazu nur noch eines ein:  :help:  :flag:

Ich weiß nicht mehr, was ich noch machen soll. Meine Tätigkeit aufgeben kommt für mich nicht in Frage. Wenn ich aber einem praktischen Hausarrest unterliege, kann ich meine Arbeit nicht mehr ausführen. Ws soll ich also tun?

Das Jobcenter ist nicht ansprechbar, die gehen nur auf Konfrontation.

Das Beste vor Gericht war der Sachbearbeiter der Rechtsabteilung:
"Herr ..., natürlich dürfen Sie ihre Tätigkeit weiterhin vollumfänglich ausüben. Wir wollen und wir können Ihnen das nicht verbieten."

Das sagt der original vor Gericht in der mündlichen Verhandlung.

Aber die Betriebsausgaben anerkennen, die dazu notwendig sind, dazu ist das Jobcenter nicht bereit. Ich darf keine Reise-, keine Fahrt- und keine Übernachtungs- oder Verpflegungskosten abrechnen.

Und nun?  :wand:

Ronald BW

Wie soll hier ernsthaft eine Hilfestellung gegeben werden wenn das Gewerbe nicht bekannt ist.
Es ist ja nicht so das jedes Gewerbe gleich bewertet wird.
Ohne ordentliche Informationen ist das von Anfang an raten.
Und es wäre ja möglich das jemand das gleiche Gewerbe macht und die Kosten angerechnet bekommt.
Damit wäre dann ein Lösungsansatz möglich.

Jimmy Neutron

Damit hätten Montagearbeiter und/oder Schausteller keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Inwieweit hat das SG denn die Begründung weiter ausgeführt?

Sicherheitshalber würde ich aber auch mal die Fristen und Rechtsfolgebelehrungen überprüfen.
Sind jetzt zwei Klagen beim LSG dann anhängig bzw. irgendwas davon schon rechtskräftig?


Limoflasche

Ich bin national und international als Fotograf tätig.
Ich dokumentiere vor allem mehrtägige Großevents (u. a. Europameisterschaften), die eben nicht in meinem Wohnort stattfinden. Zwei Jahre lang hatte ich nun einen offiziellen Presseausweis, der hat mir aber nicht viel gebracht, weil ich in Wohnortnähe keine Kunden habe. Was nutzt es mir, z. B. Hertha BSC oder Union zu fotografieren, wenn ich für die Fotos keine Abnehmer habe? Ich hätte jetzt sicher auch auf der Handball-EM tätig werden können und hätte dann 10.000 Handballfotos, die keiner von mir will, weil die Abnehmer dafür fehlen.

In meinem Tätigkeitsbereich - und da bediene ich eine Nische, die ich natürlich nicht ausplaudern werde - habe ich jedoch Abnehmer für meine Fotos. Ich mache jährlich als Kleinunternehmer einen Umsatz um die 20.000 Euro aus dem Verkauf meiner Aufnahmen. Das ist eine Menge Holz für diese Art der Dienstleistung.

Aber... das kostet eben auch. Neben den Reisekosten, die den Hauptteil meiner Kosten ausmachen natürlich auch die Kosten für Ausrüstung und Infrastruktur. Ich sprach Ausrüstung im Wert von 20.000 Euro an. Auch die waren in der Vergangenheit Bestandteil von Klagen und wurden als "notwendig" und "angemessen" vom Gericht bewertet. Solch eine Ausrüstung muss aber auch gepflegt werden und wenn dann eine Reparatur ansteht, dann kostet diese eben auch vierstellig. Ich hatte, muss ich zugeben, auch viel Pech. Mir ist vor einiger Zeit die nagelneue Kamera auf den Betonboden geknallt. Ich hatte Glück, normalerweise überlebt das die Kamera nicht, ich kam mit Reparaturkosten um die 2.000 Euro davon.

Zurück zum Thema:
Ich bin da, wo auch die Ereignisse stattfinden UND wo ich natürlich auch Absatzmöglichkeiten für meine Fotoaufnahmen habe. Das Gericht sagt nun praktisch, ich darf meinen Wohnort nicht verlassen. Mit dieser Sichtweise kann ich mein Gewerbe abmelden.


Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Januar 2024, 14:14:08Damit hätten Montagearbeiter und/oder Schausteller keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Inwieweit hat das SG denn die Begründung weiter ausgeführt?

Sicherheitshalber würde ich aber auch mal die Fristen und Rechtsfolgebelehrungen überprüfen.
Sind jetzt zwei Klagen beim LSG dann anhängig bzw. irgendwas davon schon rechtskräftig?

Korrekt.
So gesehen bin ich mit einem Schausteller vergleichbar.
Das Urteil von letzter Woche liegt noch nicht schriftlich vor. Kann aber Auszüge daraus gerne anonymisiert einstellen, sobald es vorliegt.

Es liegen 3 Klagen beim LSG:
- 2 x Nichtzulassungsbeschwerde (weil Betrag unter 750 Euro)
In dem einen Verfahren wurde der Antrag auf PKH abgelehnt aufgrund der geringen Aussicht auf Erfolg, eben mit der Begründung
Über die zweite Nichtzulassungsbeschwerde wurde noch nicht über die PKH entschieden

- 1 x Berufung
... da der Erstattungsbetrag über 3.300 Euro beträgt.

Ronald BW

Danke für die Antwort Limoflasche

Bei Fotograf hast du jetzt mindestens 3 Möglichkeiten,
Gewerbe, Kunst und Wissenschaft
Aus meiner Sicht ist das nicht unwichtig weil das steuerlich wahrscheinlich unterschiedlich bewertet wird.
Also ob du Unternehmer, Künstler oder freischaffender wissenschaftlicher Mitarbeiter bist.
Das würde ich an deiner Stelle mal abklären, also welche Art von Fotografie das ist,
um daraus dann einen Vorteil für dich herauszuarbeiten.
Wenn du das schon gemacht hast evtl. nochmal abklopfen.
Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.Viel Erfolg wünsche ich Dir.

Limoflasche

Ich mache das schon ein paar Tage, meine Tätigkeit ist gewerblich. Ich zahle auch Beiträge in die Handwerkskammer.
Ich verkaufe an Endkunden, Privat, Presse, Vereine, Firmen.
Ich betreibe keine Ausstellungen mit meinen Fotos.

Exemplarisch füge ich mal eine anonymisierte Tabelle bei.
Diese Tabelle zeigt anhand eines konkreten Beispiels aus einem Bewilligungsabschnitt die Gegenüberstellung von Kosten zu Umsatzerlösen. Das sind keine Schätzungen, das sind Zahlen aus meiner Buchhaltung.
Die Umsätze ergeben sich jedoch nicht im jeweiligen Bewilligungsabschnitt, sondern über einen langen Zeitraum von 2 Jahren.

Die Zahlen habe ich für die Veröffentlichung etwas verändert:

* Die "Nettoerlöse des Klägers" sind zu meinen Ungunsten niedriger, als sie tatsächlich waren. Das ergibt sich, dass ich die Bruttoumsätze ABGERUNDET habe

* Die Ausgaben wurden etwas AUFGERUNDET, sind also in der Tabelle höher als tatsächlich entstanden.


Für diese Tabelle interessierte sich weder das Jobcenter, noch das Sozialgericht.

Jimmy Neutron

Ich möchte noch mal auf die Fristen zurückkommen. Wenn 2018 eine abschließende Entscheidung für 2015 erfolgt, dann wäre die abschließende Entscheidung bereits verfristet. Wie sieht es denn ansonsten mit der Fristsetzung bzgl. der Forderung der Belege und der Rechtsfolgebelehrung aus?

Limoflasche

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Januar 2024, 15:46:25Ich möchte noch mal auf die Fristen zurückkommen. Wenn 2018 eine abschließende Entscheidung für 2015 erfolgt, dann wäre die abschließende Entscheidung bereits verfristet. Wie sieht es denn ansonsten mit der Fristsetzung bzgl. der Forderung der Belege und der Rechtsfolgebelehrung aus?

Also:
Verfristung kommt nicht in Frage.
Das Jobcenter erhält von mir grundsätzlich meine abschließende EKS 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes. Dazu erhalte ich meistens pünktlich eine Aufforderung zur Mitwirkung. Da kann ich die Uhr danach stellen.

Es geht um 09.2015 bis 02.2017. Ich beantragte einen abschließenden Bescheid, der wurde für diese drei Zeiträume bis Mitte 2018 nicht erstellt. Als dann dieses "Gespräch" Mitte 2018 stattfand, sah ich mich gezwungen, Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzureichen, weil ich nach dem Monolog des Sachbearbeiters dringend die abschließenden Bescheide haben wollte, da ich befürchten musste, dass sich das negativ auswirkt.

Nach Einwirken des Sozialgerichts erstellte das Jobcenter die abschließenden Bescheide der drei Zeiträume Anfang 2019. Muss so gewesen sein, denn Anfang 2019 reichte ich auch die Klagen gegen die drei Zeiträume beim Sozialgericht fristgerecht ein.

Mein Anwalt sagte, dass an dieser Stelle der Fehler war, weil ich mit Einreichung meiner abschließenden EKS einen abschließenden Bescheid beantragt habe. Hätte ich das nicht getan, hätte die Verfristung gegriffen. Da ich aber in allen drei Zeiträumen einen Antrag auf abschließenden Bescheid gestellt habe, trifft das nicht zu.

Das zog sich dann bis Mitte 2023, als die mündliche Verhandlung am Sozialgericht stattfand. Mit dem Ergebnis, dass ich in dem einen Klageverfahren etwa 400 Euro erstatten soll, im zweiten Verfahren etwa 3.400 Euro und im Dritten hat man mir vorläufig Leistungen vorenthalten, so dass ich anstelle einer Nachzahlung eben keine Nachzahlung erhalte. Da geht es aber "nur" um ca. 500 Euro.

In dem einen Gerichtsbeschluss entschied das Sozialgericht, dass die Berufung zulässig sei, weil die 750 Euro überschritten wären. Dem war aber nicht so! Das LSG wollte meine Nichtzulassungsbeschwerde abweisen mit der Begründung, dass die Berufung zulässig wäre, die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig. Ich korrigierte mit Nachdruck die Ausführungen des LSG, da die Richterin im Urteil zwar auf eine Berufung hinwies, diese Berufung jedoch nachgewiesen FALSCH ist. Mit anderen Worten: Die Richterin am Sozialgericht war nicht einmal in der Lage, ein fehlerfreies Urteil zu fällen. Das ist aber nicht der einzige Fehler des Urteils.

Für meine Begriffe wäre das Urteil alleine schon aus dem Grund der falschen Rechtsfolgebelehrung nichtig, das LSG entschied jedoch anders. Nachdem ich als Laie das LSG darauf hingewiesen habe, dass das Mittel der Wahl die Nichtzulassungsbeschwerde und eben nicht die Berufung ist (weil Berufung unzulässig), hat das LSG reagiert und meinen PKH-Antrag abgelehnt mit der geringen Aussicht auf Erfolg und auf das Urteil verwiesen (und sich dabei erneut deutlich verrechnet), erkannte jedoch an, dass ich recht habe:

"Die Nichzulassungsbeschwerde erweist sich voraussichtlich als zulässig, aber unbegründet."

Kasperletheater am LSG, sogar meine Anwältin musste schmunzeln, dass ich als Laie das LSG dahingehend "abgewatscht" habe. Ändert aber im Gesamten nichts, denn das LSG meint, das SG habe recht mit der Sicht- und Denkweise, dass "Aufenthalte außerhalb des Wohnbereichs nicht den Lebensumständen eines Leistungsempfängers entsprächen" und demnach entsprechende Kosten als Betriebsausgabe nicht berücksichtigt werden können.

Ansonsten ist soweit alles korrekt:

Nach Ablauf des Bewilligungsantrages kommt die "Aufforderung zur Mitwirkung". Dann muss ich meist innerhalb von 2-3 Monaten meine Belege und Kontoauszüge zusammen mit der Anlage EKS einreichen. Das habe ich immer fristgerecht getan.

Dann dauert es meist so ca. 6 Monate, bis ich den abschließenden Bescheid erhalte.

Ich geb mal ein paar Daten zu den Erstattungen aus ALLEGRO (gerundet) durch:

"Überzahlungs-Leistungen"

08.2020: 3.400 Euro
09.2019: 2.500 Euro
09.2019: 1.900 Euro
09.2019: 1.700 Euro
05.2019: 400 Euro
02.2019: 3.400 Euro
09.2018: 330 Euro

Und das sind nur die Daten aus Allegro bis 2020. 2021 bis 2023 geht es so weiter.
Das sind alles Erstattungsforderungen aus nicht anerkannten Betriebsausgaben der unterschiedlichsten Zeiträume. Die jeweiligen Jahreszahlen zeigen sehr deutlich den zeitlichen Kontext.
Bis Mitte 2018 war alles in Ordnung. Da gab es keine Erstattungsforderungen. Ich betreibe mein Gewerbe seit 2008! Nur mal so, dass man ein Gefühl dafür bekommt, was das Jobcenter hier treibt. 10 Jahre lang alles klar, und dann schlagartig der Bruch und innerhalb kürzester Zeit Ablehnung nahezu aller Betriebsausgaben.

Ab dem Zeitpunkt werden mir permanent nahezu alle relevanten Betriebsausgaben gestrichen, zum Teil mit abenteuerlichen Begründungen. Alleine diese Zahlen summieren sich auf 13.630 Euro. Ich war also mit meiner Schätzung 15.000 Euro noch sehr optimistisch. Es sind also eher zwischen 20.000 und 25.000 Euro. Geld, das nicht existiert, weil es betrieblich aufgewendet wurde. Ich hab kein Vermögen, keine Ersparnisse. Ich lebe von der Hand in den Mund wie jeder Bürgergeld-Empfänger.

Okay, 02.2019 wurde jetzt im Januar von 3.400 Euro auf 820 Euro "eingedampft". Das Gericht erkannte meine Betriebsausgaben an - mit Ausnahme ALLER Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, diese wurden mit 0 Euro vom Sozialgericht festgesetzt mit der genannten Begründung.

Ich hoffe, ihr könnt nun verstehen, warum ich Angstzustände und Panikattacken habe, chronische Erkrankungen dadurch entwickelt habe und mit den Nerven am Ende bin. Mir wäre es am Liebsten, ich würde morgen früh einfach nicht mehr aufwachen. Und so geht es mir seit Jahren, der Druck bringt mich um. Und dabei habe ich nichts falsch gemacht. Ich habe gearbeitet. Letzteres war wohl ein Fehler.

september23

Zitat von: Limoflasche am 22. Januar 2024, 13:54:13Die Selbständigkeit hat natürlich noch viele andere Kosten, wodurch ich in die Situation gerate, dass oftmals ganz am Ende kaum anrechenbare Gewinne herauskommen.
Damit ist eigentlich das Problem auf den Punkt gebracht. Die Höhe des Umsatzes ist unerheblich, wenn seit nun 16 Jahren "oft" nicht mal anrechenbare Gewinne zu verzeichnen sind. Das könnte man eher als Hobby sehen, dem man mittels der Unterstützung in ALG-II nachgeht. Verständlich ist es, klingt cool, was Du machst.

Aber man kann sich nicht ernsthaft wundern, dass
Zitat von: Limoflasche am 22. Januar 2024, 13:54:13Das stört das Jobcenter natürlich massiv.
und auch SG und LSG das bestätigen.


Zara

Zitat von: Limoflasche am 22. Januar 2024, 16:10:10Ich hoffe, ihr könnt nun verstehen, warum ich Angstzustände und Panikattacken habe, chronische Erkrankungen dadurch entwickelt habe und mit den Nerven am Ende bin. Mir wäre es am Liebsten, ich würde morgen früh einfach nicht mehr aufwachen. Und so geht es mir seit Jahren, der Druck bringt mich um. Und dabei habe ich nichts falsch gemacht. Ich habe gearbeitet. Letzteres war wohl ein Fehler.

Mir geht es nicht anders und damit haben sie uns eigentlich schon da, wo sie uns haben wollen. Wenn ich all das bei Dir lese, wird mir noch mehr Angst und Bange davor, was noch auf mich zukommt.

Aufzuhören ist keine Option für mich. Wenn man mir diese Tätigkeit nun auch noch nimmt, habe ich überhaupt nichts mehr, was mich noch einigermaßen ,,oben" hält. Für mich sind 100€ mehr im Monat viel Geld und außerdem bin ich nicht der Typ, der ohne Beschäftigung leben kann. Ich muss was zu tun haben neben dem normalen Alltag, sonst gehe ich ein.

Da man mich in meinem Beruf aber anscheinend nicht mehr möchte, habe ich gar keine andere Option! Aber das interessiert das JC nicht. Man könnte - im Gegensatz zu denen - ja Freude an seiner Arbeit haben! Eine Schande, dass sich ein Bürgergeldempfänger sowas raus nimmt!

Was hätte ich auch vom Beenden meines Gewerbes? Die Schulden durchs JC blieben sowieso und weniger Geld hätte ich auch!

september23

Zitat von: Zara am 23. Januar 2024, 08:14:17Mir geht es nicht anders und damit haben sie uns eigentlich schon da, wo sie uns haben wollen. Wenn ich all das bei Dir lese, wird mir noch mehr Angst und Bange davor, was noch auf mich zukommt.
es wird jede Menge Mist gebaut beim JC, aber niemand will Dich "dort haben". Du hast ebenfalls ein Gewerbe, das seit Jahren nichts wesentliches einbringt. Und da entstehen auf Dauer die Probleme.

Zitat von: Zara am 23. Januar 2024, 08:14:17Aufzuhören ist keine Option für mich. Wenn man mir diese Tätigkeit nun auch noch nimmt, habe ich überhaupt nichts mehr, was mich noch einigermaßen ,,oben" hält. Für mich sind 100€ mehr im Monat viel Geld und außerdem bin ich nicht der Typ, der ohne Beschäftigung leben kann. Ich muss was zu tun haben neben dem normalen Alltag, sonst gehe ich ein.
das kannst Du weiter tun und das kann Dir auch keiner nehmen. Allerdings würde ich das in eine Art Hobby mit Verkauf umwandeln und lieber einen Minijob für die 100 Euro annehmen. Das erleichtert die Abrechnung und es gibt keinen Riesenaufwand für wenig Einnahmen.

Zitat von: Zara am 23. Januar 2024, 08:14:17Da man mich in meinem Beruf aber anscheinend nicht mehr möchte, habe ich gar keine andere Option! Aber das interessiert das JC nicht. Man könnte - im Gegensatz zu denen - ja Freude an seiner Arbeit haben! Eine Schande, dass sich ein Bürgergeldempfänger sowas raus nimmt!
Diese Opferhaltung bringt Dir nichts. Es hat auch nichts damit zu tun, dass man Dir als BG-Empfänger das nicht "gönnt". Der Fragesteller hier reist ins Ausland zu Einsätzen, hat ganz viel Aufwand und hat am Ende praktisch keinen Gewinn. Das ist - auch wenn man sich mit Wahrheiten unbeliebt machen kann- kein Beruf mit Einnahmen, sondern ein teueres Hobby.

Dann muss man sich halt eingestehen, wenn man in 15 Jahren keine nennenswerten Einnahmen hat, dass man einen Beruf hat, von dem man nicht leben kann und offenbar auch keine Aussicht auf wundersame Verbesserung besteht.

Zitat von: Zara am 23. Januar 2024, 08:14:17Was hätte ich auch vom Beenden meines Gewerbes? Die Schulden durchs JC blieben sowieso und weniger Geld hätte ich auch!
wie gesagt, das Geld ließe sich stressfreier - und vielleicht auch mehr- in einem Minijob oder Teilzeitjob erwirtschaften.

Simone-

Was ich an der Sache nicht verstehe:

Zitat von: Limoflasche am 22. Januar 2024, 13:54:13Das Sozialgericht macht es sich nun ganz einfach und entscheidet gar nicht über die Höhe der Kosten und der Angemessenheit, sondern sagt schlicht und einfach:
"Ortsfremde Aufenthalte entsprechen nicht den Lebensumständen eines ALG-II-Empfängers. Daher können Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten nicht als betriebliche Ausgabe berücksichtigt werden."
Das gilt, gemäß dem letzten Urteil, für ALLE meine Tätigkeiten. Ich darf meinen Wohnort zum Zwecke der Arbeit nicht verlassen, weil dies nicht den Lebensumständen eines ALG-II-Empfängers entspräche.

Ich fasse zusammen:
Ein selbständig tätiger aufstockender LE darf keinerlei Reisekosten für eine längere Reise mit Übernachtung zum Zwecke der Arbeit verursachen und zum Abzug bringen, da dies den Lebensumständen eines LE nicht entspricht.

Wenn dem ganz pauschal so ist, warum sieht das Formular für die EKS im Bereich der betrieblichen Ausgaben extra entsprechend benannte Zeilen vor?

B7 Reisekosten ► Reisen, die mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt werden, berücksichtigen Sie bitte unter Punkt B5.
a) Übernachtungskosten
b) Reisenebenkosten
c) öffentliche Verkehrsmittel

Die Übernachtungskosten könnte man doch dann genauso gut streichen?

Ich kenne mich nicht so gut aus, aber ich würde gegen ein solches (Pauschal) Urteil weiter vorgehen.

@ Limoflasche

Hattest du vor Gericht einen Anwalt?
Und wenn das Urteil da ist, kannst du es bitte anonymisiert einstellen?

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."