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Grundsicherung bewilligt nur 3 Monate Leistungen

Begonnen von Bimimaus5421, 24. Januar 2024, 15:19:21

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Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:50Der Gesetzgeber sagt Jahresbescheid und nicht drei Monate .

Du hast einen Jahresbescheid und zwar vom 01.01. - 31.12.2024 - steht groß auf der 1. Seite.

Und das die Zwischenrufe von @Rotti das Durcheinander meistens noch verschlimmern, müsste dir auch mittlerweile bekannt sein.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:50Ich glaube du hast nix verstanden?

Nee, ich glaube, du verstehst nichts. Aber es hat anscheinend auch keinen Sinn, es dir zu erklären.

Lies einfach selbst:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__73.html


"Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden."

Beihilfe ist in dem Fall schlicht die Definition für eine nicht rückzahlbare Sozialleistung.


september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:50Ich glaube du hast nix verstanden? Der Gesetzgeber sagt Jahresbescheid und nicht drei Monate . Frühstens im Juli kommt die Änderung weil die Renten erhöht werden .Hier müsste das Amt einen Jahresbescheid erstellen und wenn die Änderung zum Juli kommt abändern und dann abhändern wenn die Miete sich verändert.Es ist auch kein vorläufiger Bescheid.
nein, ist es nicht. Und nochmals:Nach 3 Monaten wird ohne Dein Zutun, nochmals geprüft und so die Renten gleich geblieben sind ohne Dein Zutun verlängert. WO IST DAS PROBLEM?

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 12:52:501Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt.
2Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden.
3Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.
schön abgeschrieben, aber immer noch unklar, was Dein echtes Problem sein soll

TripleH

Um zu wissen, wieso ab April keine Änderung mit dem Bescheid getroffen wurde, müsste man wissen, aus welchem Änderungsgrund der Bescheid erlassen wurde.

Das steht wahrscheinlich dort, wo die TE den Bescheid überkritzelt hat.

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 25. Januar 2024, 14:01:51Um zu wissen, wieso ab April keine Änderung mit dem Bescheid getroffen wurde, müsste man wissen, aus welchem Änderungsgrund der Bescheid erlassen wurde.

Das steht wahrscheinlich dort, wo die TE den Bescheid überkritzelt hat.
Nein , da steht was verrechnet wurde mehr nicht .Daraus das kein Bescheid über den neuen Regelsatz mit der Berechnung erlassen wurde .
Und es wurde immer nachdem geklagt wurde auch die Betechnungsbogen für 12 Monate mitgeschickt und im Eingangsbescheid wurde das ganze Jahr jeder Monat einzeln aufgeführt
Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
Und nein zum April kommt keine Änderung
Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..

Es wäre unnötige Verschwendung, wenn noch 9 weitere Berechnungsbögen angefügt worden wären, obwohl sich wahrscheinlich rechnerisch zum Bescheid vom 28.11.23 nichts geändert hat.

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?

Was ist so schwer daran, zu verstehen, dass du anscheinend nicht in der Lage bist, Bescheide zu verstehen?
 

Rotti

dein Bescheid verlängert sich immer automatisch, da musst du auch keinen WBA stellen, ist doch positiv.

Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2024, 13:05:07Und das die Zwischenrufe von @Rotti das Durcheinander meistens noch verschlimmern, müsste dir auch mittlerweile bekannt sein.

ich weiß nicht, was du meinst, wenn mir doch noch was schnell eingefallen ist, was ja auch wichtig für den TE sein könnte der Verständigung wegen. :weisnich:

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
bei deinem Bescheid steht von §41-46b so hab ich das auch noch nicht gesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__46b.html

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
weil es nicht stimmt
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
besser nicht mehr und dafür die Frage beantworten, worin das Problem liegt, wenn Du ohne jedes Zutun bei gegebener Voraussetzung weiter die Leistung bekommst
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Und nein zum April kommt keine Änderung
Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..
ach so, das ist Dein Problem  :wand:

Bimimaus5421

Zitat von: september23 am 26. Januar 2024, 09:02:24
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Was ist daran so schwer zu verstehen das die Ämter sich nicht an Gesetze halten ?
weil es nicht stimmt


In welcher Fantasie Welt lebst du ?
Die Gerichte würden nicht überlastet sein, wenn die Verwaltungen sich an Gesetz und Ordnung halten würden .

Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Wie oft soll ich hier den Paragrafen 44 SGb 12 Absatz 3 noch zitieren? 🙈
besser nicht mehr und dafür die Frage beantworten, worin das Problem liegt, wenn Du ohne jedes Zutun bei gegebener Voraussetzung weiter die Leistung bekommst
Du hast nix verstanden 🙈Es geht garnicht darum das die  Leistung automatisch verlängert wird , sondern das der Bewilligungsbescheid wie im Gesetz steht nicht dran gehalten wird .
Wenn du das nicht verstehst ist das dein Problem .. :wand:
Zitat von: Bimimaus5421 am 25. Januar 2024, 15:46:33Und nein zum April kommt keine Änderung
Unnötige Ressourcen Verschwendung von Papier seitens des Soziamt ..
ach so, das ist Dein Problem  :wand:
Wieso soll das mein Problem sein ? 🙈

Jimmy Neutron

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21Das Grundsicherungsamt bewilligt nur drei Monate die Grundsicherungsleistungen im Alter ,obwohl der Gesetzgeber 12 Monate vorsieht.
Aus dem Verfügungssatz geht ein Bewilligungszeitraum für von 12 Monate hervor. Wenn dir, dass das Wort "Beihilfe" missfällt, dann frag doch den Sozialhilfeträger einfach ganz freundlich.

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21In der Überschrift steht für ein Jahr
In der Überschrift steht kein Zeitraum.

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21aber auf Berechnungsbogen drei Monate
Auch dies ist offenbar falsch. Später wurden drei Berechnungsbögen geschickt.

Ich vermute, dass es sich hier um eine Änderung aufgrund der Regelsatzerhöhung gegeben hat und dies der Änderungsbescheid ist.

Worum ging es denn bei dem großen unkenntlich gemachten Absatz?
Nicht selten gibt es bei Sozialhilfeträgern auch eine ausführliche Erklärung zum Bescheid/Berechnung auf einer Folgeseite.

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. Januar 2024, 15:19:21Was kann dahinter stecken ?
Es könnte sein, dass du unbedingt irgendwelche Fehler finden willst, die die Leistungsträger gemacht haben könnten. Da deine Informationen aber ungenau bzw. unvollständig sind, ist es notwendig den vollständigen Bescheid, inkl. Erklärung zu sehen, um wirklich was sagen zu können. Sollte es sich nicht um die Änderung aufgrund der Regelsatzhöhe handeln auch den ursprünglichen Bescheid und die Berechnungsbögen.

Nach den aktuellen Informationen ist für mich kein formeller Fehler zu erkennen.

PS: Unkenntlich machen, kannst du die Dokumente auch nach dem Scan. Dafür brauchst du nicht vorher das Papier selbst bearbeiten.

Rotti

Zitat von: TripleH am 25. Januar 2024, 17:08:21Es wäre unnötige Verschwendung, wenn noch 9 weitere Berechnungsbögen angefügt worden wären, obwohl sich wahrscheinlich rechnerisch zum Bescheid vom 28.11.23 nichts geändert hat

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen sie keinen neuen Antrag stellen. Das spart doch auch Papier.  :grins: