Fragerunde: Interpretation der Anlage EKS - Felder B7

Begonnen von Limoflasche, 21. Januar 2024, 20:50:30

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Zara

#15
Zitat von: september23 am 23. Januar 2024, 09:14:42es wird jede Menge Mist gebaut beim JC, aber niemand will Dich "dort haben". Du hast ebenfalls ein Gewerbe, das seit Jahren nichts wesentliches einbringt. Und da entstehen auf Dauer die Probleme.

100 Euro mehr oder weniger sind für mich wesentlich.

Zitat von: september23 am 23. Januar 2024, 09:14:42das kannst Du weiter tun und das kann Dir auch keiner nehmen. Allerdings würde ich das in eine Art Hobby mit Verkauf umwandeln und lieber einen Minijob für die 100 Euro annehmen. Das erleichtert die Abrechnung und es gibt keinen Riesenaufwand für wenig Einnahmen.

Ich wohne hier in einer Kleinstadt, Verkehrsverbindungen gleich Null. Was soll mir ein Minijob für 100 Euro einbringen, wenn ich davon noch mehr als die Hälfte an Fahrtkosten aufbringen muss? Davon abgesehen füllt mich ein Minijob nicht aus. Ich bin ein Mensch, der gefördert werden und auch irgendwo ein wenig Anerkennung erfahren möchte.

Und ,,Hobbyverkauf" geht rechtlich schon nicht! Wenn man regelmäßig verkauft, benötigt man ein Gewerbe mit allem drumherum, Rechtstexte, Verpackungslizenz etc. inklusive. Da gibt es kein Wenn oder Aber!

Zitat von: september23 am 23. Januar 2024, 09:14:42Diese Opferhaltung bringt Dir nichts. Es hat auch nichts damit zu tun, dass man Dir als BG-Empfänger das nicht "gönnt". Der Fragesteller hier reist ins Ausland zu Einsätzen, hat ganz viel Aufwand und hat am Ende praktisch keinen Gewinn. Das ist - auch wenn man sich mit Wahrheiten unbeliebt machen kann- kein Beruf mit Einnahmen, sondern ein teueres Hobby. Dann muss man sich halt eingestehen, wenn man in 15 Jahren keine nennenswerten Einnahmen hat, dass man einen Beruf hat, von dem man nicht leben kann und offenbar auch keine Aussicht auf wundersame Verbesserung besteht.

Ich betreibe mein Gewerbe nicht seit 15 Jahren. 2012 hatte ich ein ganz anderes Gewerbe angemeldet (kein Onlineverkauf, sondern Dienstleistung). Dies war nicht gefragt in unserer Stadt (obwohl ich Kolleginnen ein paar km weiter hatte, die sehr gut damit leben können!), also habe ich im Jahr 2015 umgestellt auf zunächst eine Produktkategorie. Diese habe ich aber mit den Jahren immens erweitert. Ich musste mich in meiner Branche erstmal ausprobieren, was wirklich läuft an Produkten. Das geht nicht von heute auf morgen, ebenso wenig wie das Onlinevermarkten an sich. Schon gar nicht, wenn man nicht richtig viel Kohle investiert. Ja, ich habe mich sehr lange an Produkten aufgehalten, die nicht gut liefen. Aber nicht, weil sie schlecht waren, sondern die Konkurrenz einfach zu groß war. Diese Produkte biete ich nun nur noch in kleiner Anzahl an, denn Abnehmer gab es immer, wenn auch wenige. Das Haupt-Augenmerk liegt aber nun ganz woanders.

Zitat von: september23 am 23. Januar 2024, 09:14:42wie gesagt, das Geld ließe sich stressfreier - und vielleicht auch mehr- in einem Minijob oder Teilzeitjob erwirtschaften.

Siehe oben.
Wenn mein Gewerbe so unnütz ist, frage ich mich, warum besagte SB dann den Onlineshops ihrer beiden Freundinnen folgt, die genau im gleichen Bereich wie ich verkaufen. Ja, sie kopieren sogar manche Artikel bzw. Ideen von mir! Dafür habe ich Beweise und diese auch festgehalten. Hier steckt noch viel mehr dahinter, als reine Schikane des JC!

Aber es geht hier nicht um mich, sondern um LimoFlasche. Und es macht mich einfach nur noch wütend und traurig, wie verfahren wird. Wer selbständig ist, sollte gefördert und nicht drangsaliert werden.

Sheherazade

Zitat von: Zara am 23. Januar 2024, 09:39:02Ich betreibe mein Gewerbe nicht seit 15 Jahren.

Du nicht, aber der TE. Und um den geht es hier wie du schon selbst angemerkt hast.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Zara am 23. Januar 2024, 09:39:02Aber es geht hier nicht um mich, sondern um LimoFlasche. Und es macht mich einfach nur noch wütend und traurig, wie verfahren wird. Wer selbständig ist, sollte gefördert und nicht drangsaliert werden.
Und mein Hinweis galt genau dem: Fakten prüfen und dabei bleiben.

Wenn ein Gewerbe sich nicht trägt und im konkreten Fall seit 15 Jahren, dann hat das nichts mit drangsalieren zu tun. Im Gegenteil.

Man wurde ganze 15 Jahre von der Frage befreit, wer die Miete zahlt und wie man wenigstens einen Grundbedarf abdecken kann und hat es leider doch nicht geschafft, einen Beruf daraus zu machen und seinen Unterhalt zu erwirtschaften. Und dann ist es nunmal ein teures Hobby.

Da hilft es mehr, sich das einzugestehen, traurig ok, weil die Umsetzung nicht geklappt hat, aber nicht grundlos wütend.

Im Übrigen sind 100 Euro viel Geld, das man aber entspannter im Minijob verdienen kann. Hab ich doch geschrieben.

Jimmy Neutron

Ich bin der Meinung, dass sich diese Art der Kritik, ein Gewerbe aufrechtzuerhalten und weiterhin neben dem Leistungsbezug dieser Tätigkeit nachzugehen, für unsereins verbietet. Es stellt sich ja nicht die Frage, ob diese Tätigkeit alternativ zu regulären Anstellung ausgeübt wird. Die Beispiele von @Limoflasche und @Zara zeigen doch gerade Situationen, bei denen es um die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit und insbesondere der mentalen Gesundheit geht und beide bei alternativen Stellen, die den Lebensunterhalt sichern würden, die Nebentätigkeit entsprechend einschränken oder ganz aufgeben würden.

Dass man vielleicht dasselbe Geld auch mit einem Minijob verdienen kann, sollte eigentlich keine Rolle spielen, denn letztendlich handelt es sich dabei dann nicht um dieselbe erfüllende Tätigkeit.

Die Vermittlungssituation und Frage stellt sich hier doch nicht.

Lasst uns doch mal den Fokus auf die Reisekosten legen. Ich jedenfalls bin gespannt, wie die Entscheidung nun tatsächlich weiter begründet wird.

Limoflasche

#19
Zitat von: september23 am 22. Januar 2024, 23:46:55Damit ist eigentlich das Problem auf den Punkt gebracht. Die Höhe des Umsatzes ist unerheblich, wenn seit nun 16 Jahren "oft" nicht mal anrechenbare Gewinne zu verzeichnen sind. Das könnte man eher als Hobby sehen, dem man mittels der Unterstützung in ALG-II nachgeht. Verständlich ist es, klingt cool, was Du machst.

Das Thema "Hobby" hat das Jobcenter bereits aufgegriffen und zu diesem Zweck eine Steuerprüfung im Jahr 2021 durch das Finanzamt in Auftrag gegeben (ob das zulässig ist, keine Ahnung), mit dem Ziel der Betrachtung meines Gewerbes als "Liebhaberei/Hobby".

Das Finanzamt ließ sich einspannen und prüfte 3 Geschäftsjahre sehr intensiv. Zum Glück hatte ich einen Steuerberater, so dass ich bezüglich der Prüfung kaum involviert war, ich habe lediglich meine Buchhaltungsunterlagen beim Finanzamt eingereicht.

Der Steuerberater war erstaunt, er meinte, bei Kleinunternehmern käme das vielleicht einmal in 50 Jahren vor, dass eine Steuerprüfung vorgenommen wird und durch die Fragestellung, die das Finanzamt aufwarf, konnte das Jobcenter "entlarvt" werden.

Ergebnis der Steuerprüfung: Ohne Beanstandung, eindeutig Gewerbe.

Schriftlich gibt es das zwar nicht, aber der Steuerprüfer erwähnte gegenüber meinem Steuerberater die für einen Kleinunternehmer sehr ordentlich und saubere Buchhaltung.

Das Ergebnis wundert mich nicht sehr.
Denn ich habe damals mit Nichts anfangen. Keine Kreditwürdigkeit, kein Geld auf dem Konto und keine Ahnung von dem, was ich mache. Das habe ich mir über viele Jahre aufgebaut (und erfolgreich durchgeklagt). Ich habe eine mobile Studioausrüstung und inzwischen moderne Kameratechnik, in der Vergangenheit musste ich jedoch sehr viel lernen, was Bildqualität angeht und warum meine Fotos in der Vergangenheit sich nicht mit denen der Konkurrenz messen lassen konnte: Weil es schlicht an der Technik fehlte. Da kann das Foto noch so toll sein, wenn des aber zu klein ist (zu geringe Auflösung) und extrem verrauscht, weil die "einfachen" Kameras nicht mit hoher ISO umgehen können und das AF-System bei einfachen Kameras zu langsam arbeitet, dann kann Deine Bildkomposition und das Timing noch so gut sein, das Foto wird nicht genommen.

Als ALG-II-Empfänger gehst Du aber nicht in den Laden und sagst: "6.000 Euro Kamera, die will ich! Ich zahle bar.", sondern Du finanzierst solche Ausrüstung über viele Jahre in kleineren Raten und zahlst ab.

Das drückt natürlich den Gewinn in der EKS.
In der Buchhaltung fürs Finanzamt aber nicht. Denn eine solche Ausgabe steigert den Unternehmenswert, der sich über viele Jahre hinweg durch die Abschreibung wieder reduziert. Abschreibung gibt es im ALG-II aber nicht. Dort werden die Tilgungsraten bzw. der Kauf am Tag des Entstehens abgezogen.

Mein Gewerbe ist alles andere als ein "Hobby".

Weiter im Text:
Du übersiehst eine entscheidende Stelle: Ich bin körperlich und psychisch beeinträchtigt. Ich kann es hier bekannt geben, aber ich leide seit sehr vielen Jahren an wiederkehrenden Depressionen, Angstzuständen und Panikattacken. Ich habe Konzentrationsprobleme. Hinzu kommt, dass ich körperlich eingeschränkt bin, und da ich diese Umschreibung zu freundlich finde: Ich habe eine körperliche Behinderung, eigentlich sogar zwei. Hinzu kommen zwei chronische und unheilbare Erkrankungen, die sich stressbedingt verschlimmern und aktuell sehr drastische Auswirkungen zeigen:

Eine chronische Neurodermitis, die dazu führt, dass meine Beine, oberhalb der Knie, meine Ellbogen und Hände blutige Wunden haben, die auch schmerzen. Eine Hautcreme mildert dies zwar sehr leicht, das Jucken ist aber oft kaum auszuhalten. Solange mein Stress entsprechend hoch ist, wird sich dies gemäß Dermatologe auch nicht bessern.

Das zweite ist eine durch Stress indizierte Diabetes Typ II. Noch nicht auf dem Level, dass ich spritzen muss, aber auch da meinte der Hausarzt, dass sich diese durch Stress verschlimmert. Was sind die Auswirkungen? Wenn ich etwas gegessen habe, werde ich nach einer halben Stunde so müde, dass ich, sobald ich sitze, einfach einschlafe. Esse ich zuviel mit Zucker, bekomme ich Herzrasen und ich fühle mich ständig dehydriert, muss sehr viel trinken und renne ständig aufs Klo.
Ob meine Darmkrämpfe mit entsprechend Durchfall auch damit zu tun haben, ist bislang noch nicht abgeklärt.

Und ja, da wirkt sich auf meine Tätigkeit aus. Ich gehe langsam auf die 50 zu und bin kein junger Hüpfer mehr, der ultimativ überall einsetzbar wäre. Ein älteres medizinisches Gutachten erlaubt mir nicht, Nacht- oder Schichtarbeit zu leisten, meine kaputte Lunge erlaubt mir keine schweren körperlichen Arbeiten. Fahrtätigkeiten darf ich im Grunde nach auch keine machen (also sowas wie Paketausfahrer etc.). Damit scheiden dutzende Berufe aus, die "gefragt" wären.

Und da sind wir an dem Punkt: Was leistet das Jobcenter?
Also, fassen wir zusammen:

[hier Inhalt einfügen]

Ende.

Das Jobcenter führt mich seit 2016 als "arbeitslos", obwohl das nicht stimmt. Die Eintragung wurde auch Mitte 2018 gemacht. Das Jobcenter führte mich eine Zeit lang als "sofort kurzfristig vermittelbar" und schaffte es nicht, mich zu vermitteln. Ich bin seit 2019 im "Aktivteam" des Jobcenters. Der Sachbearbeiter lud mich eine Zeit lang nahezu monatlich zum Termin ein. Ohne Ergebnis. Die Stellen, die er mir zuschickte, waren zwar nett gemeint, endeten aber alle in einer Absage.

Ende 2019 kam dann mein gesundheitlicher Zustand erneut auf den Tisch, weil mein vorheriges Gutachten im Aktenkeller verschwunden ist und im System (auch seit Mitte 2018, komisch, alles hängt mit dem Termin im Sommer 2018 zusammen) nicht mehr auffindbar war.

Ich habe (was ich normalerweise nie täte) sogar gegenüber dem medizinischen Dienst Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben und meine Ärzte angegeben. Dann kam Corona und der medizinische Dienst stellte die Begutachtung zurück.
Als die ersten Corona-Wellen durch waren, reichte der Sachbearbeiter erneut die medizinischen Unterlagen ein zur Begutachtung. Es dauerte 6 Monate, dann kam vom medizinischen Dienst zu zurück: "Eine derart umfangreiche Begutachtung, wie wir sie bei Herrn ... vornehmen müssten, können wir nicht machen."

Seitdem verharren wir in diesem Zustand.
Der Sachbearbeiter war auch ratlos, und meinte zu mir, ich soll meine Selbständigkeit weiterführen. Wenn er passende Stellenangebote hat, schickt er mir diese zu. Das waren in 2 Jahren exakt 3 Stellenangebote. Eines davon war doppelt. Natürlich wurde ich abgelehnt.

Zitat von: september23 am 22. Januar 2024, 23:46:55Aber man kann sich nicht ernsthaft wundern, dass
Zitat von: Limoflasche am 22. Januar 2024, 13:54:13Das stört das Jobcenter natürlich massiv.
und auch SG und LSG das bestätigen.

Moment.
Ich nehme mal ein anderes Beispiel.
Du bist eine Dame und verheiratet mit einem Mann, der genug verdient, so dass Du als Ehefrau kein eigenes Einkommen benötigst. Du hast mal Friseurmeisterin gelernt und Dir fällt zu Hause die Decke auf den Kopf. Also entschließt Du Dich, in Deinem kleinen Dörfchen einen Friseurladen zu eröffnen. Der Laden funktioniert ganz okay, wirft aber keine Gewinne ab. Das ist Dir aber egal, weil Du die Tätigkeit schätzt und Dich Deine Kunden wertschätzen.

Nun kommt nach 10 Jahren das Finanzamt und sagt:
Okay, Sie haben mit Ihrem Friseurladen noch nie Gewerbesteuer bezahlt, weil der Gewinn nie die Schwelle überstieg, dass eine Gewerbesteuer angefallen wäre. Aus diesem Grund erkennen wir Ihre betriebliche Abrechnung nur noch zum Teil an:

"Sie dürfen Wasser und Strom abrechnen, Sie dürfen Shampoo kaufen und verkaufen, Sie dürfen Kassensysteme besitzen und ihren Laden weiter einrichten. Sie dürfen Werkzeuge kaufen und können auch die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer weiter betrieblich abrechnen.

Aber Ihre Ladenmiete... ne, die müssen wir Ihnen jetzt 8 Jahre rückwirkend auf 0 festsetzen, die dürfen Sie steuerlich nicht absetzen. Die Ladenmiete beträgt pro Monat 900 Euro, das macht dann 86.400 Euro in den letzten 8 Jahren. Diese müssen sie mit einem Steuersatz von 90% versteuern. Sie schulden uns also ab heute 77.760 Euro.

Wäre das legitim?

Nein. Natürlich wäre das nicht legitim.

Bei mir aber schon?
Denn das ist EXAKT das, was das Jobcenter nun macht und was das Sozialgericht kurioserweise tatsächlich übernimmt.

Ich darf alles um mein Gewerbe herum bezahlen. Ich darf mein Gewerbe aber nicht ausüben. Denn ohne Fahrt- und Übernachtungskosten ist mein Gewerbe nicht ausführbar. Ich bin da exakt das Gleiche wie ein Marktstandbetreiber, ein Schausteller, ein Künstler oder von mir aus ein Montagearbeiter. Wahlweise auch Bühnenbauer, Lichttechniker oder ähnliches. Also ALLE Leute, die auf Veranstaltungen vor Ort arbeiten.

Wenn man das, was das Jobcenter sagt, nun konsequent anwendet, darf dieser Beruf von einem Aufstocker nicht mehr ausgeführt werden, weil "Reisetätigkeiten nicht dem Lebensumstand eines Leistungsempfängers entsprächen". Oder anders gesagt: Arbeiten entspricht nicht dem Lebensumstand eines Leistungsempfängers.

Es ist definitiv NICHT der richtige Weg (und in meinen Augen auch rechtswidrig), wenn man tatsächliche Betriebsausgaben nicht anerkennt und tausende Euro verlangt, weil jemand zu wenig verdient hat.

Nehmen wir mal den Fall und sagen, es wäre rechtens.
Dann hätte ich "morgen" 20.000 Euro Schulden.
Ich würde mein Gewerbe aufgeben und abmelden, hätte dann gar kein Einkommen mehr. Nehmen wir das Positivste Beispiel, ich hätte es geschafft, alle aus Kosten der Selbständigkeit vorher trocken zu legen, was in den meisten Fällen - so auch bei mir - unmöglich sein dürfte.

Wer zahlt diese Abwicklungskosten? Das Jobcenter? Nein.

Und dann?
Dann sitze ich da, mit meinen zahlreichen Behinderungen und Einschränkungen. Unvermittelbar. Und mache was? Gar nichts mehr. Ich habe 20.000 Euro Schulden und dann ein P-Konto, erhalte jeden Monat weiterhin die vollen Leistungen. Durch die Schulden bin ich erst recht unvermittelbar.

Das sollte man bedenken.

Tatsache ist auch, dass es KEINE, ich wiederhole es, KEINE Rechtsgrundlage gibt, die mir die Ausübung eines Gewerbes untersagen.

Das Jobcenter müsste eigentlich folgendes tun:

* Das Jobcenter müsste mein Gewerbe weiterhin vollumfänglich akzeptieren und hoffen, dass sich meine Situation verbessert

* Das Jobcenter könnte darauf bestehen, dass ich mich parallel in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bewerbe, die meinem gesundheitlichen Zustand und meine Einschränkungen berücksichtigt.

* Das Jobcenter könnte mich in meiner Tätigkeit fort- und weiterbilden, mir ein professionelles (!) Coaching geben zur Optimierung meiner betrieblichen Tätigkeit, z. B. ob ich an manchen Stellen Kosten einsparen könnte, wie ich mein Gewerbe optimiere, dass mehr Kunden auf mich zukommen und wie ich mehr Aufträge generiere bzw. neue Wege aufzeigen. Denn nach 15 Jahren wird man durchaus auch etwas betriebsblind.

Nichts davon geschieht.
Stattdessen gibt es Ablehnung, Ablehnung, Ablehnung, Ablehnung. Destruktiv sein, etwas anderes habe ich im Jobcenter bislang nicht erlebt. Und das seit über 10 Jahren.


Die Vorteile meiner Tätigkeit liegen auf der Hand:
Ich kann trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen meine Tätigkeit ausführen, weil ich eben nur für mich alleine verantwortlich bin. Ich habe keine tägliche 9 to 5 Tätigkeit, die ich psychisch und physisch gar nicht durchhalten würde, sondern kann meine Arbeitszeiten selbst planen. Kein Arbeitgeber würde jemanden behalten, der sich immer wieder für 2 Wochen am Stück krankmeldet aufgrund der gesundheitlichen Situation. Oder der sich nach der Mittagspause hinlegt und erst einmal ein Stündchen schläft.

Ich bin auch keine Fachkraft in irgendwas. Ich bin Fotograf. Das ist das, was ich kann.

Die Jobs, die auf dem Markt verfügbar sind, darf ich nicht ausüben. Ich darf keine Nachtarbeiten und keine Schichtarbeiten machen. Ich darf keine schweren körperlichen Arbeiten machen und wenn ein neues medizinisches Gutachten käme, darf ich mit Garantie auch keine stressbelasteten und zeitkritischen Tätigkeiten ausführen. Ich gehe auf die 50 zu und mein Rentenbescheid sagt mir, dass ich weniger als 100 Euro Altersrente zu erwarten habe. Ich lande sowieso in der Grundsicherung, außer ich gewinne irgendwo Millionen (also eher nicht). Vorschläge?

Selbst die "Profis" (Aktivteam) im Jobcenter haben keine Ideen, was sie mit mir anfangen sollten.

Vor Jahren wollte man mich schon ins SGB XII abschieben, da war ich 10 Jahre jünger und es ging mir noch besser. Damals meinte die Gutachterin, als sie das sah, dass sie sich nicht vor den Eselskarren des Jobcenters schieben lässt. Das Jobcenter machte mehr oder minder die Vorgabe ("soll bestenfalls weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können). Die Ärztin war wütend. Sie bescheinigte mir - was ich so auch wollte - eine vollumfängliche Arbeitstauglichkeit, aber eben mit Einschränkungen wie von mir beschrieben.

Das Jobcenter war darüber "not amused", denn deren Ziel war es, mich ins SGB XII zu bringen, weil sie mich loswerden wollten.

Zu meinem Gewerbe sei noch gesagt, dass das Jobcenter auch eine große Mitschuld trägt:

Ende 2018 hätte ich 2.000 Euro Gewinn haben können, wäre nicht eine ungeplante teure Reparatur meiner Ausrüstung hinzugekommen. Ohne diese Reparaturen und teilw. Neuanschaffungen hätte ich in dem Bewilligungsabschnitt rund 2.500 Euro anrechenbaren Gewinn abgerechnet.

Ende 2019 erhielt ich Leistungskürzungen, die so hoch waren, dass mein Gewerbe eine Zeit lang ruhen musste. Ich war parallel mit Eilverfahren etc. vor dem Sozialgericht beschäftigt und meine Arbeit musste liegen bleiben. Das zeigte sich auch deutlich in der EKS.
Anfang 2020 kam Corona.

Meine Aufträge, und ich war für das Jahr 2020 mit Terminen nahezu komplett ausgebucht, sind im Januar und Februar 2020 auf 0 zusammengedampft. Alle Veranstaltungen wurden abgesagt. Das ging dann bis Ende 2021, also fast 2 Jahre lang.

Ich habe die Zeit genutzt, meinen Webserver auf Vordermann gebracht, meinen Shop komplett neu aufbauen lassen und modernisiert, mich mit Tutorials und Techniken auseinandergesetzt - mich also weiter mit meiner Professionalisierung beschäftigt.

Ende 2021 und 2022 lief mein Gewerbe langsam wieder an. Dann kam besagte Reparatur in Höhe von knapp 2.000 Euro, weil mir mein Hauptwerkzeug, meine Kamera, auf den Betonboden knallte. Wäre meine Ausrüstung versichert gewesen, wären diese Kosten gar nicht entstanden. Tja, aber leider hält das Jobcenter Kosten für die Versicherung für "nicht angemessen" bzw. "nicht notwendig". Leider greift bei solchen Arbeitswerkzeugen weder eine Privathaftpflicht, noch eine Hausrat.

Die Veranstaltungen liefen 2022 wieder an, aber auch mit Startschwierigkeiten. Die Umsätze waren zum Teil nicht wie erwartet, ganz einfach, weil die Veranstaltungen auch nicht in dem Umfang abliefen, wie es die Veranstalter gerne gehabt hätten. Weniger Teilnehmer, weniger Umsatz. Diese ganzen Gegebenheiten interessiert aber im Jobcenter niemand. Die tun so, als hätte es Corona und die Auswirkungen nie gegeben.

Dann kamen die spiegellosen Kameras auf den Markt und über Nacht hat sich alles verändert. Erste Veranstalter wollten keine "Klapperkameras" mehr in dem Umfang, sondern die schönen leisen und stillen Kameras, die keiner mehr hört. Mir blieb nichts anderes übrig, als auf diesen Zug mit aufzuspringen, oder die Nachteile in Form von Auftragsverlust in Kauf nehmen. Der Umstieg auf Spiegellos bedeutet hohe Kosten, aber auch große Chancen, weil der Verschleiß der Kameras theoretisch ebenso massiv zurückgeht (Spiegel, Verschluss etc. die ganzen mechanischen und TEUREN Verschlussteile entfallen). Dass der Markt in so kurzer Zeit so heftig umgekrempelt wird, konnte niemand ahnen.

Die größten Kamerahersteller nahmen ihre Spiegelreflexkameras aus dem Sortiment, Objektive für Spiegelreflexkameras werden nicht mehr gebaut, sondern nur noch Objektive für Spiegellose. Das ging so rapide, dass man gar nicht mehr mitkam. Aktuell werden nur noch die alten Modelle abverkauft, es ist aber leider inzwischen ein altes Eisen.

Ich habe den Sprung geschafft, wenngleich ich die Raten dafür die nächsten Jahre noch abzahlen muss.

Auch ein weiterer Punkt:
Wenn ich mein Gewerbe aufgebe oder reduziere, kann ich die Raten nicht mehr bedienen. Das muss ich aber, sonst folgt unweigerlich die Insolvenz.

Für den Bewilligungsabschnitt, der im Februar endet, könnte ich vermutlich, wenn das so weiterläuft, gut 2.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das wären abzüglich des Freibetrages 1.120 Euro anrechenbares Einkommen, also fast 200 Euro im Monat.

Das Jobcenter wird daraus wieder alle Übernachtungs- und Reisekosten streichen und statt 200 Euro im Monat Erstattungsleistungen von mir 500 oder 600 Euro verlangen.

Das ist und bleibt eben völlig absurd.

Zitat von: september23 am 23. Januar 2024, 12:19:34Im Übrigen sind 100 Euro viel Geld, das man aber entspannter im Minijob verdienen kann. Hab ich doch geschrieben.

a) In einer Tätigkeit, die weit weniger Freude bereitet
b) Ich in MEINE Tätigkeit über die Jahre über 40.000 Euro investiert habe
b2) ein Großteil dessen in Ausrüstung gesteckt wurde, die inzwischen kaum noch Wert besitzt. Mit Kameras ist wie mit Autos: Einschalten, 50% Wertverlust
c) 100 Euro sind 100 Euro. Für das Jobcenter würde das keinen Unterschied machen (!). Das Jobcenter hat absolut gar nichts nichts davon, wenn eine 100 Euro Tätigkeit gegen eine andere 100 Euro Tätigkeit getauscht würde
d) Das Potenzial wird weggeschmissen. Und das ist vorhanden. Ich habe im ersten Geschäftsjahr 200 Euro UMSATZ erzielt. 2023 waren es 21.000 Euro.

Nochmal die "Eckdaten":
Das schriftliche Urteil liegt mir noch nicht vor und kann auch noch einige Wochen dauern.
Der Richter ließ anklingen, dass er mit der Entscheidung nicht wirklich zufrieden ist.
Wenn das Urteil vorliegt, kann ich das Urteil anonymisiert bzw. in Teilen hier veröffentlichen.

Ich hatte 550 Euro Gewinn im Bewilligungsabschnitt gemäß EKS.
Das Jobcenter kam hingegen auf 4.850 Euro Gewinn - durch Nichtanerkennung von Betriebsausgaben und forderte von mir rund 3.400 Euro zurück.

Das Gericht korrigierte zahlreiche Entscheidungen, so dass ich zu 75% Erfolg hatte.
Annulliert wurden jedoch sämtliche Fahrt- und Übernachtungskosten, so dass ich etwas von knapp über 800 Euro erstatten soll.

Auch diese 800 Euro habe ich nicht. Woher auch? Diese wurden im Jahr 2018 betrieblich ausgegeben. Das Geld fließt nicht auf das Konto zurück, wenn man 5,5 Jahre später sagt, die Kosten wären "nicht angemessen" gewesen. Wo soll das Geld denn herkommen, wenn man Bürgergeld bezieht? Vom sagenumwobenen Ansparbetrag des Regelsatzes?

Ich wüsste auch nicht, wo im Regelsatz der Posten für "privatisierte Betriebsausgaben" zu finden sein soll.

september23

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Januar 2024, 13:32:21Ich bin der Meinung, dass sich diese Art der Kritik, ein Gewerbe aufrechtzuerhalten und weiterhin neben dem Leistungsbezug dieser Tätigkeit nachzugehen, für unsereins verbietet.
Da geb ich Dir recht, aber das habe ich nirgends gesagt. Nur tut man sich selbst keinen Gefallen, sich als ungerecht behandeltes Opfer zu sehen, statt der Realität ins Auge zu blicken. Wenn der Laden nicht läuft, ist das Produkt halt nicht gefragt genug. Und wenn man trotz gesundheitlichen Einschränkungen einerseits viele Stunden für die Arbeit aufbringt, andererseits kaum was übrig bleibt, ist das Ganze nun mal nicht tragfähig und das hat nichts mit "drangsalieren" von Dritten zu tun. Nur darum ging es.

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Januar 2024, 13:32:21Es stellt sich ja nicht die Frage, ob diese Tätigkeit alternativ zu regulären Anstellung ausgeübt wird. Die Beispiele von @Limoflasche und @Zara zeigen doch gerade Situationen, bei denen es um die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit und insbesondere der mentalen Gesundheit geht und beide bei alternativen Stellen, die den Lebensunterhalt sichern würden, die Nebentätigkeit entsprechend einschränken oder ganz aufgeben würden.
ja, aber um welchen Preis. So viel Stress, bei so wenig effektiven Gewinn.

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Januar 2024, 13:32:21Dass man vielleicht dasselbe Geld auch mit einem Minijob verdienen kann, sollte eigentlich keine Rolle spielen, denn letztendlich handelt es sich dabei dann nicht um dieselbe erfüllende Tätigkeit.
die man auch ohne Status "Selbstständigkeit" viel stressfreier ausüben kann. Für den Lebensunterhalt ist sie ja nicht relevant. War ja auch nur eine Idee, wenn man das hier liest. So viel Stress für letztlich kein Auskommen.  :bye:

Limoflasche

Zitat von: september23 am 24. Januar 2024, 08:56:52
Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Januar 2024, 13:32:21Ich bin der Meinung, dass sich diese Art der Kritik, ein Gewerbe aufrechtzuerhalten und weiterhin neben dem Leistungsbezug dieser Tätigkeit nachzugehen, für unsereins verbietet.
Da geb ich Dir recht, aber das habe ich nirgends gesagt. Nur tut man sich selbst keinen Gefallen, sich als ungerecht behandeltes Opfer zu sehen, statt der Realität ins Auge zu blicken. Wenn der Laden nicht läuft, ist das Produkt halt nicht gefragt genug. Und wenn man trotz gesundheitlichen Einschränkungen einerseits viele Stunden für die Arbeit aufbringt, andererseits kaum was übrig bleibt, ist das Ganze nun mal nicht tragfähig und das hat nichts mit "drangsalieren" von Dritten zu tun. Nur darum ging es.

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Januar 2024, 13:32:21Es stellt sich ja nicht die Frage, ob diese Tätigkeit alternativ zu regulären Anstellung ausgeübt wird. Die Beispiele von @Limoflasche und @Zara zeigen doch gerade Situationen, bei denen es um die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit und insbesondere der mentalen Gesundheit geht und beide bei alternativen Stellen, die den Lebensunterhalt sichern würden, die Nebentätigkeit entsprechend einschränken oder ganz aufgeben würden.
ja, aber um welchen Preis. So viel Stress, bei so wenig effektiven Gewinn.

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Januar 2024, 13:32:21Dass man vielleicht dasselbe Geld auch mit einem Minijob verdienen kann, sollte eigentlich keine Rolle spielen, denn letztendlich handelt es sich dabei dann nicht um dieselbe erfüllende Tätigkeit.
die man auch ohne Status "Selbstständigkeit" viel stressfreier ausüben kann. Für den Lebensunterhalt ist sie ja nicht relevant. War ja auch nur eine Idee, wenn man das hier liest. So viel Stress für letztlich kein Auskommen.  :bye:

Kurze Rückfrage:
Du arbeitest nicht zufällig als Sachbearbeiter in einem Jobcenter?
Denn zugegeben, mein letzter Text war sehr lang. Aber entweder hast Du ihn nicht gelesen, oder ich habe mich undeutlich ausgedrückt und Du hast ihn nicht verstanden. Dann tut es mir leid.

1.
Dieser ausufernde Stress entsteht NICHT durch meine Tätigkeit, sondern durch das Jobcenter. Würde das Jobcenter so handeln, wie es auch gesetzlich vorgegeben ist, gäbe es diesen Stress (ich nenne es Mobbing) nicht.

2.
Meine Tätigkeit ist bisweilen durchaus stressig. Mehrtägige Veranstaltungen sind für einen Fotografen stressig. Insbesondere dann, wenn damit noch weitere Tätigkeiten verknüpft sind, z. B. parallel zur laufenden Veranstaltung direkt Fotos an Redaktionen & Co. geschickt werden müssen. Aber das ist posiviter und planbarer Stress.

3.
Wo steht, dass sich meine Tätigkeit nicht trägt? Jedes Geschäftsjahr weist Gewinne aus. Das Finanzamt hat 3 Geschäftsjahre geprüft und kam zu dem Ergebnis: "Gewerbe ohne Beanstandung". Und die sollten es ja wissen, oder?

4.
Optimierungsbedarf gibt es mit Sicherheit. Man kann Dinge immer besser machen. Aber diesbezüglich gibt es keine Unterstützung. Nur Blockade.

5.
Wenn ich wöllte, könnte ich meinen Terminkalender so dermaßen zuballern, dass ich quasi an 360 Tagen im Jahr unterwegs bin. Aber wer bereitet dann die Fotos auf und wer kümmert sich dann um alles andere? Außerdem habe ich meinen gesundheitlichen Zustand und mein Alter angesprochen. Ich muss mich schon ausbalancieren bezüglich "was geht" und "was geht nicht".

6.
Würde ich meine Tätigkeit aufgeben, hätte ich durch das Jobcenter über 20.000 Euro Schulden. Und dann? Die Frage hast Du leider nicht beantwortet, wirst sie auch nicht beantworten können.

7.
Warum das aufgeben was ich kann und was ich liebe. Im Tausch mit Was? Perspektivlosigkeit? Eine Maßnahme, die mir einen "geregelten Tagesablauf" vermittelt (danke, habe ich, kenne ich, mach ich seit 20 Jahren). Oder was wäre die Alternative?

8.
Wenn Du in einem Unternehmen arbeitest und Deinen Job gut machst, der Job Dich erfüllt, Du jeden Tag Deine Arbeit hochmotiviert und gerne ausführst... und dann kommt ein externer Mitarbeiter in die Firma, der Dir das Leben zur Hölle macht. Wen wirfst Du dann als Chef raus? Den Mitarbeiter, der seit Jahren begeistert seinen Job macht, oder den externen Mitarbeiter, der aktives Mobbing betreibt?

Aktuell empfiehlst Du dem treuen und grundsoliden Mitarbeiter zu gehen und den Mobber zu behalten. Schwierig.

9.
Und noch einmal: In meiner Tätigkeit steckt alles, was ich besitze. Ich habe die letzten 15 Jahre jeden Cent in diese Tätigkeit gesteckt. Insgesamt dürften das über 40.000 Euro sein, vermutlich sogar weit mehr. Wenn ich das aufgebe, besitze ich gar nichts mehr. Alleine für das Shopsystem und die Infrastruktur habe ich 5stellig bezahlt. Das wäre alles über Nacht komplett wertlos. Für was? Dass ich dann zu Hause sitze und Däumchen drehe? Mein Gewerbe liefert mir grundsolide Umsätze und auch Gewinne. Und neben dem monetären ist es die Tätigkeit, die ich beherrsche, für die ich brenne, für die ich lebe. Fällt das weg, dann stirbt das Letzte, das meinem Leben noch Halt bietet. Und dazu habe ich mir schon Gedanken gemacht, die ich hier nicht ausschreibe.

10.
"Lohnt sich ja nicht"
Bestellungen am 22.01.: 85 Euro
Bestellungen am 23.01.: 155 Euro
Bestellungen am 24.01.: bisher 70 Euro.

Abzüglich der paar Euro Gebühren für den Zahlungsdienstleister Nettoerlös.
Die Arbeit dafür habe ich in der Vergangenheit bereits geleistet. Selbst die Rechnungen werden vollautomatisch erstellt.

Ne, kann man in die Tonne klatschen, bringt ja nix. Dann besser für 100 Euro im Monat Prospekte austeilen  :wand:

Limoflasche

Aber irgendwie ging die ursprüngliche Fragestellung abhanden:

Kann das Jobcenter RÜCKWIRKEND für 8 Jahre (!) Betriebsausgaben aus der abschließenden EKS streichen und aufgrund dessen kumuliert eine fünfstellige Summe Erstattungen verlangen?

Wohlgemerkt unter den Prämissen:
* ... aus diesen Ausgaben heraus - nachweisbar - betriebliche Einnahmen entstanden sind im Verhältnis zwischen 2:1 und 10:1 zu den direkt damit verbundenen Betriebsausgaben. Also Reisekosten zu einer Veranstaltung mit Übernachtungen 500 Euro zu 3.000 Euro Umsatz aus diesem Event innerhalb von 2 Jahren.
* ... in den meisten Fällen in der Prognose diese Kosten vom Jobcenter ANERKANNT waren, abschließend jedoch exakt diese Kosten annulliert wurden
* ... das Jobcenter seit über 10 Jahren KEINEN Finger rührt oder Engagement gezeigt hat, mich in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu bringen, wohlweislich mit dem Wissen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vermittlung gegen Null tendiert

Die Frage stellt sich nach der Rechtsgrundlage.

Auskunft meiner Anwältin: Es gibt KEINE.
Das Gewerbe darf ich ausüben (sagt sogar das Jobcenter).

Konsequenterweise müssen dann aber auch die Betriebsausgaben anerkannt werden.
Wenn das Jobcenter eine Alternative anbieten würde, wäre ich gesprächsbereit. Diese gibt es aber nicht. Die Alternative ist, ich sitze zu Hause und beziehe volle Leistungen.

Was NICHT geht:
Die betrieblichen Einnahmen aus der Tätigkeit voll zur Anrechnung bringen unter Außerachtlassung der Betriebsausgaben. Denn das halte ich persönlich für kriminell. Das gibt es in keinem Land der Welt. Außer im SGB II in Deutschland.

Das wäre, als würde der Bäcker um die Ecke mit 90% seines Umsatzes besteuert, die Betriebsausgaben spielen keine Rolle und werden nicht vom Umsatz abgezogen. Und genau das passiert bei mir.

Ronald BW

Das Grundproblem ist das von den -Betreuern- nicht verstanden wird um was es bei Tätigkeiten geht.
Also alle die sich kümmern wollen dich konditionieren.

Die Würde des Menschen ist unantastbar zählt da wenig.

Limoflasche

Zitat von: Ronald BW am 24. Januar 2024, 13:59:06Das Grundproblem ist das von den -Betreuern- nicht verstanden wird um was es bei Tätigkeiten geht.
Also alle die sich kümmern wollen dich konditionieren.

Ich habe auch noch Details ausgespart, damit wird es dann noch absurder:

Im Januar war nun die Verhandlung für den Bewilligungsabschnitt 03.2018 bis 08.2018

Das Jobcenter hat in diesem Bewilligungsabschnitt sämtliche Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten aus der EKS gestrichen, dazu zahlreiche weitere Kosten, so dass anstelle von 550 Euro Gewinn ein Gewinn in Höhe von 4.850 Euro angerechnet wurde, der zu 3.400 Euro Erstattungen führen sollte.
Das Sozialgericht erkannte ALLE Betriebsausgaben an, bis auf die Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten. Ich soll statt 3.400 Euro rund 850 Euro erstatten.

Soweit so klar.

Nun kommt dazu, was völlig unbeachtet blieb, dass das Jobcenter in der PROGNOSE diese Kosten noch anerkannte. Und sogar noch weiter: Abschließend waren die Kosten NIEDRIGER als in der Prognose von mir prognostiziert. Interessierte in den bislang 4 Verhandlungen keinen der beiden RichterInnen.

Also:
Man kann vorab anerkennen und wenn die Ausgaben dann tatsächlich auftreten, werden sie annulliert. Das halte ich für rechtlich fragwürdig. Praktisch wäre das eine Falle: Erst wird zugesichert, dass Du diese Ausgaben tätigen *darfst* und HINTERHER, also wenn das Geld tatsächlich ausgegeben wurde, heißt es "ällabätsch, doch nicht". Mich wundert sehr, dass das Gericht diesen Sachverhalt komplett ignoriert.

So.

Im April ist der nächste Termin, Zeitraum 09.2017 bis 02.2018. Also der Zeitraum DAVOR.

Da geht es "nur" um 350 Euro Erstattung.
Das Jobcenter hat ALLE Reise- und Übernachtungskosten im abschließenden anerkannt.
Was nicht anerkannt wurde:
Fahrtkosten im KFZ werden von abgerechneten 7,5ct pro Kilometer auf 5ct pro Kilometer gekürzt.
Klingt absurd, wurde aber so gemacht.

Mathe für Fortgelaufene aus einem der 6 Monate:
345 Kilometer = 17,25 Euro anerkannte Kosten (Rechnung gekürzt, Kontoauszug und Rechnung lag vor) anstatt 25,88 Euro (7,5ct gemäß ursprünglicher Rechnung). Es wurden nicht einmal 10ct pro Kilometer abgerechnet und selbst von den abgerechneten 7,5ct werden noch 33% abgezogen und auf 5ct gekürzt.

Ansonsten wurden meine Telefonkosten nur zu 50% berücksichtigt, "weil eine private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann." - auch das ist Quatsch, denn ich habe einen privaten Anschluss, den ich auch betrieblich nutze, aber nicht abrechne. Ich habe einen rein geschäftlichen Anschluss und das ist sogar ein reiner Datenvertrag, der zum Senden von Fotos auf laufenden Events verwendet wird sowie zum Abrufen von emails der rein geschäftlichen Mailadresse. Wurde DAVOR immer anerkannt. wurde DANACH auch immer zu 100% anerkannt, nur in diesem einen Zeitraum nicht. Warum?

Ergo:
09.2017 bis 02.2018 durfte ich betrieblich unterwegs sein, die Kosten wurden anerkannt. 03.2018 bis 08.2018 durfte ich betrieblich nicht unterwegs sein, die Kosten wurden gestrichen.

Blickt noch jemand durch?
Also ich habe als Betroffener inzwischen Probleme, mir wird es sehr schwindlig dabei, weil ich nicht mehr weiß, woran ich mich eigentlich orientieren soll.

september23

Zitat von: Limoflasche am 24. Januar 2024, 12:30:37Kurze Rückfrage:
Du arbeitest nicht zufällig als Sachbearbeiter in einem Jobcenter?
Nein tue ich nicht und das ist kein Zufall. Den Job würde ich niemals machen wollen, selbst wenn ich die Ausbildung hätte.

Ändert auch nichts an der Tatsache, dass eine Selbstständigkeit, die nach 15 Jahren nicht mal annähernd Bedarfsdeckend ist, sich nicht trägt und man sich irgendwie nicht wundern muss, warum einem nach der Zeit keine Auslandsreisen mehr anerkannt werden.

Zitat von: Limoflasche am 24. Januar 2024, 12:30:37Was NICHT geht:
Die betrieblichen Einnahmen aus der Tätigkeit voll zur Anrechnung bringen unter Außerachtlassung der Betriebsausgaben. Denn das halte ich persönlich für kriminell. Das gibt es in keinem Land der Welt. Außer im SGB II in Deutschland.
klar nur in Deutschland. Dürfte daran liegen, dass es in 90% der Rest der Welt kein SGB-II und keine Sozialleistungen gibt. Da kann man dann auch nichts "anrechnen", denn bei 0 Leistungen, gibt es nichts zum anrechnen.

Zitat von: Limoflasche am 24. Januar 2024, 12:30:37Das wäre, als würde der Bäcker um die Ecke mit 90% seines Umsatzes besteuert, die Betriebsausgaben spielen keine Rolle und werden nicht vom Umsatz abgezogen. Und genau das passiert bei mir..
Das passiert nicht bei Dir. Du generierst offenbar auf Dauer hin keinen nennenswerten Gewinn. Das ist das Problem.
Und der Bäcker kann das absetzen, was er zum Backen in seinem Betrieb braucht. Ob das Finanzamt mitmacht, wenn er durch Reisen nach Frankreich zu den besten Konditoren oder durch Torten mit Goldauflage (nur als Beispiel) sein zu versteuerndes Einkommen auf 0 senkt, darf man bezweifeln.
Du kannst nur so viel geltend machen, wie es realistisch für die Unternehmensführung passt.

Vielleicht hast Du ja Glück und das Gericht sieht es nochmals anders :bye:


Limoflasche

Doch. ich mache Gewinn.

Noch einmal:
Wenn ich 700 Euro ausgebe, um z. B. in Barcelona eine 4tägige Veranstaltung zu begleiten und aus dieser "Reise" 4.000 Euro Umsatz generiere, dann kann man wohl schlecht behaupten, dass das kein "nennenswerter Gewinn" ist.

Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 15:37:52Du kannst nur so viel geltend machen, wie es realistisch für die Unternehmensführung passt.

Benenne mir doch bitte die Rechtsgrundlage. Wo steht sowas?
Tatsache ist, ich erwirtschafte Gewinn. Ich erwirtschafte nur nicht genug Gewinn.

Ohne diese Tätigkeit liegen meine Einnahmen bei "0". Dann hätte ich zwar nur die fixen Ausgaben, diesen stünden aber dann gar keine Einnahmen gegenüber. Dann kann ich meine 6.000 Euro teure Kamera (die ich noch 2,5 Jahre abzahlen muss) als Briefbeschwerer auf den Tisch legen und wäre, weil ich die Raten nicht zahlen kann, verschuldet und insolvent.
Und wenn ich zu Europameisterschaften fahre, dann finden die eben nicht in der Nachbarschaft oder gar in meinem Wohnzimmer statt. Das ist die _Grundbedingung_ für die Ausübung meiner Tätigkeit.

Laut Gerichtsentscheidung darf ich nicht einmal 100 Kilometer weit weg fahren!
Das gleicht einem Berufsverbot.

Du hingegen kommst mit "Torten mit Goldauflage" oder "Reisen nach Frankreich zu den besten Konditoren", vermutlich im gemieteten Rolls Royce, wa?

Falsch.
Ich teile mir die Kosten mit einem Partner, wir fahren in einem 25 Jahre alten Auto und übernachten in Selbstversorger-Apartments, oder wenn es keine gibt, in günstigen Hotels in der Preisklasse "Bett, Dusche, TV, fertig". Günstiger wäre nur noch das Übernachten in der Obdachlosigkeit.

Und ich wiederhole:
Wofür stehen die Punkte 7a, 7b und 7c im Formular EKS?

Das Sozialgericht hat NICHT geurteilt, ob die Kosten in MEINEM FALL ANGEMESSEN * wären, sondern pauschal: "Reiskosten entsprechen nicht dem Lebensumstand eines ALG-II-Empfängers und können daher nicht abgerechnet werden."


* Denn das Gericht hat sogar mündlich gesagt, dass die Höhe der abgerechneten Kosten sehr wohl in angemessener Höhe wären, aber das sei nicht der Maßstab, sondern die Argumentation sei, dass Reisekosten generell nicht dem Lebensumstand eines ALG-II-Empfängers entsprächen. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, ob die betrieblichen Ausgaben "angemessen" sind oder nicht.

Ob das Finanzamt das mitmacht?
Nun, es hat für 3 Geschäftsjahre im Rahmen einer Steuerprüfung abschließend entschieden, dass es "keine Beanstandung" gab. Hast Du vermutlich nur überlesen, oder?