Bürgergeld Bezug kann dieser gestrichen werden wenn

Begonnen von Sophiagirl, 30. Januar 2024, 17:01:38

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Sophiagirl

Moin,

Es geht um folgendes mein Ex und seine Familienhilfe kamen auf mich zu mit einem Thema was ich auch nicht so genau weiß. Daher nun Schwarm wissen.

Wenn unser Kind 3 wird haben sie ihm anscheinend erzählt, dass das Bürgergeld von meinem Ex sofort eingestellt werden kann, einfach nur weil der kleine dann 3 wäre und er ja dann sofort arbeiten könnte.

Das klingt für mich etwas nach absurdistan.

Also Kind aktuell 2, deutsch/Niederlande
Mein Ex, dann ca 21. Niederländisch aber hat schon vor seinem jetzigen her Zug schon Mal in Deutschland mit seinen Eltern gelebt, ca 5 Jahre.

Sorgerecht und Aufenthaltsrecht hat er dann beides vermutlich.

Wie verhält sich das wirklich? Geht das überhaupt?

Kind kriegt kein Kindergeld zumindest bisher und auch kein Unterhalt, aber nur weil die Berechnung bisher nicht kam, wenn da was kommt zahle ich natürlich.

Er kriegt derzeit ca 1,900 Euro.

Liebe Grüße

Jimmy Neutron

Zitat von: Sylvergirl am 30. Januar 2024, 17:01:38Das klingt für mich etwas nach absurdistan.
Ist es auch.

Zitat(5) Bei Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist die Arbeitsaufnahme in der Regel zumutbar, wenn eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes durch Dritte oder den anderen Elternteil sichergestellt ist. Sobald ein geeigneter Betreuungsplatz zur Verfügung steht (auch wenn er nicht in Anspruch genommen wird), kann sich der/die Erziehende grundsätzlich nicht mehr auf Unzumutbarkeit berufen. Werden besondere Umstände vorgebracht, aufgrund derer die Betreuung doch nicht durch Dritte oder den anderen Elternteil oder Partner*in sichergestellt ist, ist dies im Einzelfall nachzuweisen und zu dokumentieren.
Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit § 10 Rn. 10.19

Das Kind muss also beim Kindergarten angemeldet werden und hat einen vorrangigen Anspruch auf den Platz. Ohne besondere Umstände kann er sich dann nicht mehr auf die Unzumutbarkeit berufen.
Dass da Leistungen komplett eingestellt werden, ist da eigentlich absurd.


Sophiagirl

Moin,

Das dachte ich schon.

Unser Kind hat sogar schon ein Kita Platz, weil das das Jugendamt so will.

Läuft aber da wohl mehr schlecht als Recht.

Ist aber seine Familienhilfe tatsächlich dran.

Aber bei der Frage dachte ich auch wtf.

Ja mit Berufung darauf dass ihm ja angeblich kein Bürgergeld Zustände.

Aber schriftlich hat er das nicht.

Naja gut bis dahin kann noch was passieren soweit klar aber dennoch.

LG