Wohngeld Nachzahlung

Begonnen von Zazu72, 07. Mai 2024, 12:17:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Zazu72

Hallo ihr Lieben,
Ich habe heute meinen Bescheid ALG2 erhalten.Man hat mir die im Januar ausgezahlt Nachzahlung Wohngeld aufs Bürgergeld angerechnet wodurch ich keinen Anspruch auf ALG2 habe.
Ist das so richtig?Die Nachzahlung war ja für die vorherigen Monate.

Danke schon mal.
Zazu72

Ottokar

Leider ja.
U.a. nach Rechtsprechung des BSG (z.B. in B 4 KG 1/19 R) ist Wohngeld im Zuflussmonat als Einkommen zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.