Erstantrag hilfe zu folgenden Nachweisen

Begonnen von MYR173, 01. Februar 2024, 21:48:56

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MYR173

Ich habe schon ein offenes Thema, allerdings nur über eine Frage. Ich hoffe es ist ok wenn ich hier die anderen Fragen stelle.

Zitat"Das JC möchte eine Steuerbscheinigung von meiner Mutter wegen Mieteinnahmen."
Dürfen die das Verlangen?

Zitat"Vorlage des Hauptmietvertrages da Sie einen Untermietvertrag vorgelegt haben. Mit der Begründung das Ihre Mutter Ihnen den Hauptmietvertrag sicher zur Verfügung stellt."
Ich hab gelesen das die keinen Anspruch auf den Hauptmietvertrag haben?

Zitat"Zustimmung des Vermieters, dass die Unterkunft untervermietet werden darf."
Diese Zustimmung braucht man nicht wenn man an Familienangehörige untervermietet?

Zitat"schriftliche Stellungnahme von welchem angesparten Geld Sie in den letzten 2 Jahren gelebt haben.Kontennachweis mit höhe der angesparten Beträge"
Ich hab seit 12.04.2023 von meinem ersparten gelebt, davor war ich arbeiten. Meldebescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor, wie kommen die auf die letzen 2 jahre? Soll ich jetzt Kontoauszüge nachreichen auf den ersichtlich war das ich erspartes hatte?


Zitat"Wie konnten Sie im Dezember 2023 über 240€ ANGESPARTES Geld bar einzahlen, obwohl Sie angegeben haben, dass Sie bereits ohne Einkommen waren. Woher hatten Sie das angesparte Geld?"
Ich verstehe nicht was die wollen, dass angesparte Geld kam von meiner Arbeit. Und durch eine Zahlung einer Versicherung aufgrund eines schadens durch einen Autounfall, welches ich mir ausbezahlen ließ.

Zitat"Vollständige Kontoauszüge aller Konten ab Januar 2023"
Dürfen die das fordern? Ein komplettes Jahr?


Zitat"Nachweis, dass Sie Arbeitslosengeld beantragt haben. Aktuelle Bescheinigung bei uns einreichen"
Den Nachweis das Arbeitslosengeld abgelehnt wurde hat das JC schon bekommen. Die Begründung zur Ablehnung war das ich mich nicht Arbeitslosgemeldet habe. Dazu wollte das JC auch eine Stellungnahme von mir aber ich konnte denen ja nur mitteilen was in der Ablehnung stand. Was soll ich denn noch tun?


Zitat"aktuelle Meldebestätigung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschft"
Ich ü25 lebe mit meiner Mutter und Ihrem Mann zusammen. Wir wirtschaften getrennt voneinander, keinerlei Finanzielle Unterstützung. Wie kommen die darauf das wir eine BG sind?


Zitat"Sozialversicherungsausweis"
Der ist gerade nicht auffindbar, kann man den nicht nachreichen?


Zitat"Steuer-ID"
Die bekommt man soviel ich weiß nur wenn man eine Steuererklärung macht, habe ich aber noch nie.


Zitat"Aktuelle Mitgliedsbescheinigung ihrer Krankenkasse"
Habe denen eine Kopie meiner Karte geschickt, stand auch so drin das diese vorerst ausreicht.


Zitat"Kündigungsschreiben des ehemaligen Arbeitgebers"
Nicht sicher ob ich die nich habe aber ist diese wirklich nötig für das JC?


Die Unterlagen soll ich persönlich einreichen. Wollen die mich ins Kreuzverhör nehmen?


Bitte um hilfe, bin für jede Antwort dankbar!

september23

Zitat von: MYR173 am 01. Februar 2024, 21:48:56Ich hab seit 12.04.2023 von meinem ersparten gelebt, davor war ich arbeiten. Meldebescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor, wie kommen die auf die letzen 2 jahre? Soll ich jetzt Kontoauszüge nachreichen auf den ersichtlich war das ich erspartes hatte?
vermutlich

Zitat von: MYR173 am 01. Februar 2024, 21:48:56Ich verstehe nicht was die wollen, dass angesparte Geld kam von meiner Arbeit. Und durch eine Zahlung einer Versicherung aufgrund eines schadens durch einen Autounfall, welches ich mir ausbezahlen ließ.
wo/wie hast Du Dir das auszahlen lassen?

Zitat von: MYR173 am 01. Februar 2024, 21:48:56Den Nachweis das Arbeitslosengeld abgelehnt wurde hat das JC schon bekommen. Die Begründung zur Ablehnung war das ich mich nicht Arbeitslosgemeldet habe. Dazu wollte das JC auch eine Stellungnahme von mir aber ich konnte denen ja nur mitteilen was in der Ablehnung stand. Was soll ich denn noch tun?
Deinen, so vorhanden, Anspruch auf ALG-I geltend machen  :weisnich: Wieso hast Du das nicht bezogen?


Zitat von: MYR173 am 01. Februar 2024, 21:48:56"aktuelle Meldebestätigung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschft"
Ich ü25 lebe mit meiner Mutter und Ihrem Mann zusammen. Wir wirtschaften getrennt voneinander, keinerlei Finanzielle Unterstützung. Wie kommen die darauf das wir eine BG sind?
Der Satz sagt nicht, dass ihr eine BG seid, sondern, dass die MB aller Mitglieder vorzulegen ist. Da es nur Du bist, eben nur Du.

Zitat von: MYR173 am 01. Februar 2024, 21:48:56"Steuer-ID"
Die bekommt man soviel ich weiß nur wenn man eine Steuererklärung macht, habe ich aber noch nie.
nein, die bekommt jeder, der steuerpflichtig ist. Also hast Du eine.


Rotti

Zitat von: MYR173 am 01. Februar 2024, 21:48:56Ich hab seit 12.04.2023 von meinem ersparten gelebt, davor war ich arbeiten. Meldebescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor, wie kommen die auf die letzen 2 jahre? Soll ich jetzt Kontoauszüge nachreichen auf den ersichtlich war das ich erspartes hatte?
am besten gleich einen Steuerjahresausgleich der letzten 2 Jahre beim FA machen, deine ID findest du in deiner letzten Lohnabrechnung.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

MYR173

@september23

Zitatwo/wie hast Du Dir das auszahlen lassen?

Überweißung auf mein Konto

ZitatDeinen, so vorhanden, Anspruch auf ALG-I geltend machen  :weisnich: Wieso hast Du das nicht bezogen?

Ehrlich gesagt ging/geht es mir nicht sonderlich gut und ich wollte einfach meine ruhe haben. Keine Termine,Telefonate... Dumm, ich weiß aber ist halt so.

@Rotti

Zitatam besten gleich einen Steuerjahresausgleich der letzten 2 Jahre beim FA machen, deine ID findest du in deiner letzten Lohnabrechnung.

Danke aber warum spielen die letzten 2 Jahre eine Rolle? Ich bin ja nichtmal solange Erwerbslos. Auserdem war der Großteil meiner Ersparnisse Zuhause im "Sparschwein".

september23

Zitat von: MYR173 am 02. Februar 2024, 03:11:49Überweißung auf mein Konto
dann wäre das doch dort nachweisbar, also, dass es eine Zahlung der Versicherung ist und einmalig


Zitat von: MYR173 am 02. Februar 2024, 03:11:49Ehrlich gesagt ging/geht es mir nicht sonderlich gut und ich wollte einfach meine ruhe haben. Keine Termine,Telefonate... Dumm, ich weiß aber ist halt so.
man kann seinen Anspruch auch ruhen lassen. Aber dann kannst Du Dich jetzt arbeitslos melden und das Geld beziehen. Du bist ja noch nicht so lange arbeitslos und das ALG-I geht vor und ist, je nach vorherigem Gehalt, auch u.U. höher als die Leistung vom JC.

Zitat von: MYR173 am 02. Februar 2024, 03:11:49Danke aber warum spielen die letzten 2 Jahre eine Rolle? Ich bin ja nichtmal solange Erwerbslos. Auserdem war der Großteil meiner Ersparnisse Zuhause im "Sparschwein".
Dein Sparschwein hat nichts damit zu tun, dass Du eventuell Steuern zurück erhälst, vor allem in dem Jahr der Arbeit/Steuern + Arbeitslosigkeit.

Eine wohlmeinende Frage noch: Du hast nun knapp 12 Monate, überwiegend wie Du sagst, mit Sparschwein verbracht.
Hattest allein an Miete 5400 Euro Kosten. Selbst wenn Du Dir sonst nichts gekauft hast und bei Muttern mitessen konntest, werden wohl 1200-2400  Euro an sonstigen Kosten dazu gekommen sein.

Wie groß war Dein Sparschwein bzw. welche Summe hattest Du bar zu Hause?

Das musst Du hier nicht beantworten, aber solltest mit der Frage auch bei anderen Menschen, allen voran das JC, rechnen.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 02. Februar 2024, 01:38:28deine ID findest du in deiner letzten Lohnabrechnung.

In der Regel auch die Sozialversicherungsnummer.

An sich gehört dieses Thema zu dem anderen Thread.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

#6
Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2024, 09:31:08An sich gehört dieses Thema zu dem anderen Thread.
Danke dann lese ich da mal weiter!

MYR173

Für den Fall dass da nicht alle Fragen nochmal da sind kann man so zu ziemlich allen Fragen sagen dass das JC es falsch macht.
Zu den geforderten Unterlagen > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

MfG FN

Weiter geht`s hier sind die Fragen:
Zitat
Zitat"Das JC möchte eine Steuerbscheinigung von meiner Mutter wegen Mieteinnahmen."
Dürfen die das Verlangen?
Nein abgesehen davon muss man als Mieter keine Steuern zahlen wenn man das wie hier ohne Gewinnabsicht macht
und zweitens ist das ein Rechtskreis der ein JC/SB gar nichts angeht!

Zitat"Vorlage des Hauptmietvertrages da Sie einen Untermietvertrag vorgelegt haben. Mit der Begründung das Ihre Mutter Ihnen den Hauptmietvertrag sicher zur Verfügung stellt."
Ich hab gelesen das die keinen Anspruch auf den Hauptmietvertrag haben?
Nur wenn im Untermietvertrag ein Hinweis auf den Hauptmietvertrag enthält und selbst dann sind es DatenDritter die bei deiner Mutter angefordert werden müssten. Wenn du eine Kopie des MV hättest könntest du den aber vorlegen.
Zitat"Zustimmung des Vermieters, dass die Unterkunft untervermietet werden darf."
Diese Zustimmung braucht man nicht wenn man an Familienangehörige untervermietet?
Ganz genau! und auch hier wie im Steuerrecht geht das Mietrecht den JC/SB auch nichts an!
Zitat"schriftliche Stellungnahme von welchem angesparten Geld Sie in den letzten 2 Jahren gelebt haben.Kontennachweis mit höhe der angesparten Beträge"
Was vor Antragstellung war geht das JC auch nichts an, ist auch nicht leistungsrelevant da du ja nachweisen musst das du kein Geld hast um Anspruchsberechtigt zu sein.
Ich hab seit 12.04.2023 von meinem ersparten gelebt, davor war ich arbeiten. Meldebescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor, wie kommen die auf die letzen 2 jahre? Soll ich jetzt Kontoauszüge nachreichen auf den ersichtlich war das ich erspartes hatte?
Kontoauszüge dürfen nur die letzten drei Monate gefordert werden das hat das BSG festgelegt, Ausnahmen nur wenn Verdacht auf Sozialleistungsbetrug besteht und dieser Verdacht muss nachweislich sein und nicht nur die Fantasie eines SB!

Zitat"Wie konnten Sie im Dezember 2023 über 240€ ANGESPARTES Geld bar einzahlen, obwohl Sie angegeben haben, dass Sie bereits ohne Einkommen waren. Woher hatten Sie das angesparte Geld?"
Ich verstehe nicht was die wollen, dass angesparte Geld kam von meiner Arbeit. Und durch eine Zahlung einer Versicherung aufgrund eines schadens durch einen Autounfall, welches ich mir ausbezahlen ließ.
Das passiert wenn man einem solchen SB zu viel mitteilt.
Deine Aussage das es angespart war muss dem SB aber reichen und die Zahlung der Vers. ist nur eine Art der Vermögensumwandlung und ist ebenso irrelevant da kein Einkommen. Egal ob Vor oder Nach Antragstellung!

Zitat"Vollständige Kontoauszüge aller Konten ab Januar 2023"
Dürfen die das fordern? Ein komplettes Jahr?
s. weiter oben und
Ratgeber Kontoauszüge


Zitat"Nachweis, dass Sie Arbeitslosengeld beantragt haben. Aktuelle Bescheinigung bei uns einreichen"
Den Nachweis das Arbeitslosengeld abgelehnt wurde hat das JC schon bekommen. Die Begründung zur Ablehnung war das ich mich nicht Arbeitslosgemeldet habe. Dazu wollte das JC auch eine Stellungnahme von mir aber ich konnte denen ja nur mitteilen was in der Ablehnung stand. Was soll ich denn noch tun?
Erst mal mitteilen das sie diese Auskunft schon haben und in der Akte zu finden ist und sie zum Aktenstudium verpflichtet sind und dann
abwarten ob das sich nicht erledigt hat wenn du dem JC auf den Fragekatalog hier geantwortet hast. Vllt. hat es sich dann erledigt.


Zitat"aktuelle Meldebestätigung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschft"
Ich ü25 lebe mit meiner Mutter und Ihrem Mann zusammen. Wir wirtschaften getrennt voneinander, keinerlei Finanzielle Unterstützung. Wie kommen die darauf das wir eine BG sind?
auch alleine bist du eine BG. Das was da gefordert wird macht man bei HG und da bist du raus weil du Ü25 bist.

Zitat"Sozialversicherungsausweis"
Der ist gerade nicht auffindbar, kann man den nicht nachreichen?
s. Ratgeber von gaaaanz oben

Zitat"Steuer-ID"
Die bekommt man soviel ich weiß nur wenn man eine Steuererklärung macht, habe ich aber noch nie.
s. Ratgeber von gaaaanz oben

Zitat"Aktuelle Mitgliedsbescheinigung ihrer Krankenkasse"
Habe denen eine Kopie meiner Karte geschickt, stand auch so drin das diese vorerst ausreicht.
s. Ratgeber von gaaaanz oben

Zitat"Kündigungsschreiben des ehemaligen Arbeitgebers"
Nicht sicher ob ich die nich habe aber ist diese wirklich nötig für das JC?
s. Ratgeber von gaaaanz oben
falls nicht gelistet darf die auch nicht gefordert werden da nicht leistungsrelevant
Die Unterlagen soll ich persönlich einreichen. Wollen die mich ins Kreuzverhör nehmen?
Durchaus möglich und vorstellbar das sie dich im persönlichen Gespräch "überrumpeln" wollen. Besonders im Hinblick auf die Anforderungen.

Bitte um hilfe, bin für jede Antwort dankbar!

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: MYR173 am 02. Februar 2024, 03:11:49Danke aber warum spielen die letzten 2 Jahre eine Rolle? Ich bin ja nichtmal solange Erwerbslos. Auserdem war der Großteil meiner Ersparnisse Zuhause im "Sparschwein".
wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, kann es Geld geben, eine Steuerrückerstattung.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.