Arbeitsgelegenheit

Begonnen von Turok, 09. Februar 2024, 14:13:40

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Ottokar

Es gibt kein Obergrenze für den Mehraufwand oder eine Mehraufwandsentschädigung.
Eine Maßnahmezuweisung wird immer als Verwaltungsakt erlassen, auch zu einer AGH.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 23. Februar 2024, 07:46:30Dann würde diese doch als Verwaltungsakt erlassen? Oder? Könnte ich dann Wiedersprechen? Oder kommt dann das Schlichtungsverfahren in frage?
Was denkst du für was ich dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2024, 15:32:05Na ja da kann man ja sehr erfolgreich dagegen vorgehen da die allermeisten Maßnahmen eh nicht gesetzl. korrekt umgesetzt werden. Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?
eingestellt habe.

Ein schönes WE
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

HunzernKonzerrn

Zitat von: Turok am 23. Februar 2024, 07:46:30Dann würde diese doch als Verwaltungsakt erlassen? Oder? Könnte ich dann Wiedersprechen? Oder kommt dann das Schlichtungsverfahren in frage?

Rein bezogen auf eine anzusetzende Bewerbermaßnahme.
Sofern vorläufiges im Sande verläuft.
Dort jegliche Unterschriften zu verweigern ist "legal". (Maßnahmevertrag, Datenschutz usw.)
Der Träger wird dann in der Regel die Teilnahme des Zugewiesenen verweigern.

Kopfbahnhof

Zitat von: HunzernKonzerrn am 23. Februar 2024, 16:28:02Der Träger wird dann in der Regel die Teilnahme des Zugewiesenen verweigern.
Es gibt aber auch nicht wenige, welche dann auf die Unterschrift eben verzichten.

Richtig ist auf jeden Fall, beim Träger nichts Unterschreiben wie z.B. Hausordnung/Verhaltensregeln usw.

Turok

Es bleibt also weiterhin spannend wohin die Reise geht.

Mal sehen wie schnell ich erneut Eingeladen werde, da ich mich heute nicht Telefonisch bei ihr gemeldet habe.

Vielleicht ist ja mal ein paar Wochen Ruhe drin bevor es im Programm weitergeht  :grins:

Ich werde aber vorsorglich schon mal eine Liste anfertigen bzgl. der Mehraufwandsentschädigung,

Fahrkosten, Arbeitskleidung, Körperreinigung, auswärtiger Ernährung, Verschleiß von Kleidung und Schuhen.

Ich setzte da mal mit 8 Euro/Tag Mehraufwandsentschädigung an.

Z.b Fahrkosten 2x 3,30 Euro +1,40 Euro für auswärtiger Ernährung.

Ich glaube aber, dass Sie mir dann diese Maßnahme bzw Arbeitsgelegenheit nicht mehr anbietet und schnell auf ein Bewerbungs Coaching oder Ähnliches ausweichen wird, da hier nur die Fahrkosten Erstattet werden.

Aber mal abwarten.

Bis dann Freunde

Liebe und Frieden, Licht und Segen