Werden Eingliederungsförderung für den AG und Krankheitstage verrechnet?

Begonnen von sbodden, 28. Februar 2024, 09:10:20

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sbodden

Hallo,
ich habe seit dem 1.1. einen Job in der Grünpflege und mein Arbeitgeber erhält für mich eine freie Förderung nach § 16f SGB II in Form einer Einmalzahlung.

Mitte Januar ist die Arbeit wegen Frost eine Woche ausgefallen. Mein AG wollte deshalb Kurzarbeitergeld für mich beantragen, aber ihm wurde mitgeteilt, dass das mit der Förderung verrechnet wird, er also keine weiteren Ansprüche hat.

Jetzt war ich diese Woche krank. Mein AG sagte mir, dass er normalerweise Krankheitstage erstattet bekommt, aber das würde bei mir auch mit der Förderung verrechnet.

Das stimmt so nicht oder? Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, aber die Krankheitstage eines AN erstattet doch die Krankenkasse, dder?

Dank vorab

 

Sophiagirl

Moin,

Krankheitstage gab es Mal eine 6-Wochen Frist bevor die KK zahlen muss. War zumindest vor 10 Jahren so.

LG

Ottokar

Nach was genau wird denn hier gefragt?
Fragst Du hier für den AG oder für dich?

§ 16f SGB II ist freie Förderung. Gefördert wird normalerweise der AN und nicht der AG.
Ich vermute deshalb, dass es sich hier um einen einmaligen Lohnkostenzuschuss handelt. Das würde die Ablehnung des Entgeltausfall wegen Kurzarbeit erklären.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein vom AG zu tragendes Risiko, mir ist nicht bekannt, dass AG hier Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben.

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat ein AN erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 EntgFG). In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht stattdessen Anspruch auf Krankengeld bei der KV, welches der AN dort beantragen muss (§ 44 SGB V).
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht wegen derselben Krankheit für max. sechs Wochen, danach besteht Anspruch auf Krankengeld bei der KV, welches der AN dort beantragen muss.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


sbodden

Hallo, danke schonmal für deine Zeit.

ich bekomme meinen Lohn. Ich frage für den AG. Er ist ein junger Unternehmer und organisatorisch läuft da nicht immer alles rund.

Mein AG hat eine Einmalförderung bekommen und sagte mir, dass er für mich keine Kurzarbeit anmelden konnte. Das macht ja auch Sinn, weil das von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird.

Jetzt im Krankheitsfall sagte er, dass das auch verrechnet werden würde. Das macht aber in meinen Augen keinen Sinn, weil die Lohnfortzahlung nicht von der BfA übernommen wird.

So wie sich das mir als Laie darstellt gibt es für AG bis 30 Mitarbeiter eine Pflichtversicherung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Umlage U1) und dann wird im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung von der dieser Versicherung übernommen.


Abschnitt Umlage U1 – Die "Lohnfortzahlungsversicherung" für Arbeitgeber
https://www.personio.de/hr-lexikon/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das was mit der Förderung verrechnet wird und die Lohnfortzahlung greift ab Tag 1 der Erkrankung.

Ich werde jetzt erstmal die ergoogelten Infos an meinen Chef weiterleiten, der soll sich da nochmal informieren.

Ottokar

Wenn der AG für den Monat Lohnersatz bereits vom JC bekommt, kann er nicht noch Lohnersatz bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusätzlich geltend machen.

Wenn du seit 01.01.2024 dort beschäftigt bist und der AG hat einmalig für den Monat Januar 2024 einen Lohnkostenzuschuss erhalten, kann er natürlich ab/im Februar 2024 bei der KK Erstattung nach dem AAG beantragen.

Wäre also zu klären, was genau der AG da für eine Einmalförderung erhalten hat und für welchen konkreten Zweck diese gedacht ist.
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