SGB XII Urteil

Begonnen von Linga, 23. April 2024, 17:32:07

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Linga

Hallo und guten Tag


Betr.SGB Xll und Urteil

Am 1.12.23 war das Gerichtsverfahren vor dem SG.Lübeck welches mir bestätigte, dass mir Leistungen vom 1.06.22 bis 31.12.22 zustehen.
Seit dem versucht das Amt diese Leistungen nicht zahlen zu müssen.
Mit der Begründung, ich habe zuviel Geld auf dem Konto gehabt.
Dazu sei gesagt, 1.Meine Beerdigung liegt dort mit 2500 € welches per Testament festgeschrieben ist.

Hausreperaturen von 2000€

3. Ich bin Allergiepatient und bin gegen Zahnersatz (Kunststoff) allergisch ,daher würde noch Implantate hinzukommen.

2022 durfte man 5000 € als Schonvermögen haben.
Ich lag zu der ZEIT ca 1500€ bis 2000€ über dem Schonvermögen.
Ziehe ich aber Beerdigung und Hausreperaturen ab,liege ich weit drunter. Interessiert das Amt jedoch nicht.

Meine Frage
Kann und darf das Amt mir verbieten dafür zu sparen und somit mehr als 5000 € auf dem Konto zu haben?
Jedes zusätzliche Konto kostet Geld. Könnte im übrigen auch aufgelöst werden.

Das Urteil ist Rechtskräftig ,allerdings ohne eine Konkrete Summe zu nennen.Aufhebungsbescheid bis heute 6 Monate nach Urteil nicht vorhanden. Mir wurde nur mitgeteilt,ich dürfe für Zahnersatz nur max 5000 € sparen .Was aber einem Verbot gleicht.Die 5000€ reichen laut Kostenvoranschlag bei weitem nicht aus.Die Kasse zahlt bei Allergiepatienten nicht.Auch stehe ich noch in einem Arzthaftungsverfahren (Zahnarzt) Wo alles Schonvermögen Haus schon vom OLG geklärt wurden. Wird aber ebenfalls vom Amt nicht akzeptiert, die wollen das Ganze Urteil sehen, was ich nicht möchte.Es geht die nichts an ,wie es mir gesundheitlich geht.Das könnte mein Anwalt alles bestätigen. Aber auch das wollen Die nicht.Meine Beerdigungskosten werde ich unter keinen Umständen abbrechen und auch die Reperatursumme nicht.
Wogegen Klage ich nun, bis auf das Urteil habe ich nichts .
Das Amt hatte Widerspruch eingelegt ,aber zurück gezogen.
Wer weiß etwas ?
Frage ich dort nach, gibt es keine Antwort.Hilft mir somit nicht weiter.

LG.Petra



Sensoriker

Und warum kümmert sich dein Anwalt nicht darum?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Der 2022 geltende Freibetrag interessiert nicht, maßgeblich ist der aktuelle und der beträgt 10.000€.
Außerdem solltest du darüber nachdenken, ob die Rücklagen nicht als Sparschweinfutter besser angelegt sind.

Da du nicht genau schreibst, was das Gericht beschlossen hat, kann ich nur vermuten.
Hat das Gericht nur den Ablehnungsbescheid aufgehoben, wäre hier eine Untätigkeitsklage angezeigt.
Hat es hingegen den Ablehnungsbescheid aufgehoben und geurteilt, dass dir Leistungen zustehen, könnte hier eine Vollstreckung möglich sein.
Ob es hier möglich ist, das Urteil vollstrecken zu lassen, oder der Umweg über eine einstweilige Anordnung gegangen werden muss, kann ich so nicht beurteilen.
Ich würde aber zunächst als ersten Schritt mal die Geschäftsstelle des Gerichtes anrufen und dort mitteilen, dass das Sozialamt sich weigert, das Urteil xyz vom ... zu erfüllen. Mal sehen was die sagen. Oft ruft der Richter dann bei der unwilligen Behörde an und macht Druck.
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