EWR und Arbeit

Begonnen von Dawa, 14. März 2024, 12:26:39

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Dawa

EWR 100%

Frage ohne Regelung ab 2024

arbeiten möglich 14,9 Std/Woche an 5 Tagen?
6 Tage x 2Std. auch möglich?

Zählt der Fahrtweg zu den 14,9 Stunden/Woche?

Frage mit Regelung 2024
arbeiten möglich Stunden unbegrenzt 6 Monate lang ohne Verlust der Rente, richtig?

2024 6 Monate a 14,9 Std/Woche
2025 6 Monate usw.geht das?

Irgendwann kommen die und sagen: siehste, geht doch, können wir deine Rente sparen???

Ich würde ja mithelfen, aber mehr als 14.9 Std ist nicht drin.
Suche Homeoffice, das wäre toll.

Sheherazade

Steht auf deinem Rentenbescheid nichts über die Zuverdienstgrenzen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dawa

Nein.
Ausserdem: es geht um Zeit nicht um Geld.

Warum fragst du nach Geld?

Sheherazade

Die zuverlässigste Auskunft wirst du von der Rentenversicherungsanstalt erhalten, frag da nach, die werden für sowas bezahlt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#4
Es zählt nur die Arbeitszeit, nicht die Fahrzeit.
Wenn bei Rente wegen Erwerbsminderung die im Gesetz verankerten Voraussetzungen für die Erwerbsminderung nicht mehr zutreffen, weil man mehr als 3 bzw. 6 Std. pro Tag arbeitet, wird die DRV die Erwerbsminderung aberkennen/aufheben.

Bei der vollen Erwerbsminderung liegt die tägliche Leistungsfähigkeit bei unter 3 Std., um den Anspruch nicht zu gefährden, sollte die wöchentliche AZ 12,5 Std. und die tägliche 2,5 Std. nicht überschreiten, wobei geringfügige Schwankungen bei der täglichen AZ unschädlich sind, also z.B. an einem Tag 3 Std. und am folgenden 2 Std.
Schon bei 3 Std. pro Tag an jeweils 5 Tagen in der Woche würde die DRV an der vollen Erwerbsminderung zweifeln, 3,5 Std. würden zur Aberkennung der vollen Erwerbsminderung führen.
5 Std. pro Tag an zwei aufeinander folgenden Tagen je Woche würden ebenfalls zur Aberkennung der vollen Erwerbsminderung führen.
Es kommt also nicht allein auf die wöchentliche AZ an, sondern vor allem auf die tägliche, denn bei der Erwerbsminderung wird die durchschnittliche tägliche Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.