Schreiben vom Jobcenter " Hilfe zur Senkung Ihrer Kosten der Heizung"

Begonnen von Karla, 23. März 2024, 14:24:13

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Karla

Hallo an alle,

am 22.2.2024 reichte ich die Abrechnung der Stadtwerke über meine Heizkosten beim Jobcenter ein.

Es ergibt sich für 2023 eine Nachzahlung für Gas in Höhe von rund 1000 €.

Mein Verbrauch ist etwas geringer als der meiner Vormieterin.

Nach nunmehr vier Wochen und mehrmaligem Nachfragen erhielt ich nun Post vom Jobcenter.

"Hilfe zur Senkung Ihrer Kosten der Heizung"

Darin wird erstmal von einem falschen Betrag ausgegangen. Die Abrechnung der Stadtwerke enthält auch die Stromkosten, die ich ja selbst zahle.

Das Jobcenter hat das nicht berücksichtigt und alles als Heizungskosten angesehen. Und behauptet nun, mein Verbrauch würde sehr hoch sein. 25 % über dem Richtwert)

Nun soll ich mich an einen Verein wenden, der mich bzgl. meines Heizungsverhaltens beraten soll.

In den Schreiben steht nicht, ob die Nachzahlung vom Jobcenter übernommen wird. Auch muss ich Ende März den neuen erhöhten Abschlag an die Stadtwerke zahlen. D.h. mein aktuell gültiger Bescheid müsste geändert werden.

Die Heizung (Gastherme)ist mehr als 30 Jahre alt, pfeift auf dem letzten Loch, hat öfter Totalausfälle, ich wohne in einer Wohnung mit drei Außenwänden über dem ebenerdigen eiskalten Keller, meine Nachbarwohnung ist nicht bewohnt. Das hat natürlich alles Auswirkungen auf den Verbrauch.

Und der Vermieter hat mich schon bedroht, dass er mich rausschmeißen will, weil ich ihn nerven würde wegen der Heizung. Ein geldgieriger Typ, der immer nur jammert, wie viel alles kostet und niemals auf Schreiben reagiert.

Was soll ich jetzt tun?

Kann ich gegen dieses Schreiben vom Jobcenter Widerspruch einlegen? Ich brauche diese Beratung nicht, da ich schon selbst sehr auf sparsames Heizen bedacht bin.

Liebe Grüße

Karla

P.S. Wie hoch sind die aktuellen Richtwerte für Heizkosten?


Sensoriker

Wie wärs erstmal Montag beim JC anrufen und sie auf den Fehler bezüglich des Stroms aufmerksam machen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Karla

Zitat von: Sensoriker am 23. März 2024, 16:26:38Wie wärs erstmal Montag beim JC anrufen und sie auf den Fehler bezüglich des Stroms aufmerksam machen.
und auch darauf dass es nicht am Verbrauch sondern an den gestiegenen Kosten aufgrund der Marktlage gekommen ist. Natürlich sollte dann der Jahresverbrauch nicht wesentlich höer sein als der des Vorjahres.

Ansonsten wäre es hilfreich dieses Schreiben im anonymisierten Original lesen zu können. Das Datum aber ersichtlich lassen.

Zitat von: Karla am 23. März 2024, 14:24:13P.S. Wie hoch sind die aktuellen Richtwerte für Heizkosten?
da musst du schauen was für dein JC Bereich gilt.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatZusammenfassung
Diese Kosten ist also hinsichtlich ihrer Angemessenheit nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II lt. BSG für sich zu betrachten:
- Produkt aus angemessener Kaltmiete und angemessenen Nebenkosten
- Heizkosten.

Sofern kein qualifizierter örtlicher Betriebskostenspiegel vorliegt, sind die Daten des jeweils aktuellem bundesweiten Betriebskostenspiegel des DMB ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser zugrunde zu legen. Diese stellen die Obergrenze dar, bis zu der die Kosten ohne Prüfung der individuellen Angemessenheit anzuerkennen sind.

Sofern kein qualifizierter örtlicher Heizspiegel vorliegt, sind die Daten des jeweils aktuellem bundesweiten Heizspiegel des DMB zugrunde zu legen, differenziert nach Gebäudefläche und Brennstoffart. Diese stellen die Obergrenze dar, bis zu der die Kosten ohne Prüfung der individuellen Angemessenheit anzuerkennen sind.

Dazu kommen bis einschl. Heizspiegel 2013 noch die angemessenen Kosten für Warmwasser, die aufgrund der Gesetzesänderung seit 01.01.2011 von den Jobcentern ebenfalls zu zahlen und die i.d.R. mit in den abgerechneten Gesamtheizkosten enthalten sind. Diese betragen lt. dem bundesweiten Betriebskostenspiegel 2011 (Daten 2010) des DMB pro Monat 0,25€/qm.
(Hinweis: Die Kosten für Warmwasser sind erst ab 2014 in den Kosten des Heizspiegels des DMB enthalten. Für Zeiträume davor sind die Kosten für Warmwasser im bundesweiten Betriebskostenspiegel des DMB ausgewiesen und müssen den Heizkosten hinzugerechnet werden.)

MfG FN
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Karla

Danke für die ersten hilfreichen Antworten.

Ich habe so ein ungutes Gefühl.

Ich hatte bei der Einreichung der Heizkosten beim Jobcenter geschrieben, dass sich die Heizung wegen eines defekten Teiles nicht gut regulieren lässt und dass der Vermieter darüber schon lange Bescheid weiß.

Nun soll ich nachweisen, dass ich ihm eine Mängelanzeige geschrieben habe.

Das habe ich nicht, sondern ich hatte ihn im August 2023 mit Einschreiben darum gebeten, sich dringend um das Heizungsproblem zu kümmern, da es nur eine Frage der Zeit ist, dass die Heizung gar nicht mehr anspringt. Ersatzteile gibt es nicht mehr. Eine Antwort habe ich nicht bekommen. Stattdessen hat er mich am Telefon übelst beschimpft und mir mit Rausschmiss gedroht, da ich ihm nur Ärger machen würde.

Nun fürchte ich, das Jobcenter wird die Nachzahlung verweigern, da ich keine Mängelanzeige geschrieben habe. Aber dann hätte der Vermieter auch nichts gemacht.
Das Jobcenter hat auch angefragt, ob ich die Miete gemindert hätte. Hab ich ja auch drüber nachgedacht, aber der Minderungsbetrag wäre sehr gering ausgefallen, da die Miete insgesamt nicht so hoch ist. Das hätte den Vermieter wenig gejuckt. Der hätte doch nicht wegen 50 € Mietminderung eine neu Heizung eingebaut. Denn die jetzige lässt sich nicht mehr reparieren. Der Heizungsmonteur hat schon alles ausgereizt.

Die gute Nachricht ist, dass es die Aussage des Vermieters gibt, dass er alle Heizungen im Haus erneuern lassen will und zwar dieses Jahr.

Frage: Kann das Jobcenter die Nachzahlung verweigern, weil ich keine Mängelanzeige geschrieben habe?