Girokonto für Jugendliche

Begonnen von Nina1963, 22. März 2024, 11:44:44

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Nina1963

Hallo

Mein Enkel lebt bei mir und ich bekomme Pflegegeld vom Jugendamt für ihn. Dadurch zieht mir das Jobcenter die Hälfte der Miete sowie Neben- und Heizkosten ab . Geld vom Jobcenter bekomme ich für ihn nicht .

Jetzt hat er sich ein eigenes Girokonto für sein Kleidungs- und Taschengeld gewünscht .
Wäre auch machbar da Jugendkonten kostenlos sind, soweit ich weiß.

Ich würde dann einen Dauerauftrag machen und es ihm monatlich überweisen .
Könnte sich das Jobcenter da einmischen wenn sie den Betrag als zu hoch ansehen ?
Und muss ich sein Konto  angeben und wenn ich Weiterbewilligung beantrage - muss ich auch Kopien seiner Kontoauszüge abgeben ?
 
Wenn er 16 wird möchte er einen Minijob machen - was beim Jugendamt gemeldet werden muss (soweit ich weiß gelten aber auch da die neuen Regeln und er hat einen höheren Freibetrag bevor er das verdiente Geld abgezogen bekommt.)
Sicher muss ich es auch dem Jobcenter melden und wird dadurch evtl. etwas bei mir abgezogen ? denn Pflegegeld plus Minijob ergibt schon einiges an Geld. Allerdings möchte ich nicht das er 10 Std die Woche arbeitet sondern eher 5-6 Std , wegen der Schule die nicht zu kurz kommen darf .
Falls es ihm zu viel werden würde kann er ohne Probleme aufhören ?

Weitere Fragen die habe, wären
Muss ich sein Konto melden ? Und muss ich seine Kontoauszüge vorlegen ?
Kann sich das Jobcenter einmischen wenn sie denken ich gebe ihm zu viel Geld ?
Seinen Minijob muss ich sicher melden - aber darf er seinen Verdienst behalten und muss er dann auch seine Lohnabrechnungen beim Amt vorlegen ?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten ?

 Liebe Grüße

Sheherazade

Dem Jobcenter sollte es egal sein, wieviel Geld du ausgibst.

Ist der junge Mann in deinem Leistungsbescheid aufgeführt? Wenn nicht, ist er auch nicht in deiner Bedarfsgemeinschaft und er muss dem Jobcenter keine Daten oder Unterlagen überlassen, ebenso nicht seinen Minijob melden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Da das Jugendamt für seinen Unterhalt aufkommt, zahlt es auch für ihn die Hälfte der Miete sowie Neben- und Heizkosten.
Diese Leistung darf weder bei dir noch bei ihm als Einkommen angerechnet werden.
Wenn du ihm eine Teil der Leistung auf sein Konto weiter überweist, geht dies das JC nichts an.
Da er keine Leistungen vom JC bekommt, gehen auch ein Minijob oder das Einkommen daraus das JC nichts an.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nina1963

Danke für eure Antworten .

Dann werde ich ihm ein Konto einrichten .
In meiner Weiterbewilligung wird sein Name nicht erwähnt.

Schönes Wochenende euch allen.

Ottokar

Ihr seid auch per Gesetz zwei eigenständige Bedarfsgemeinschaften.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.