Umzugspauschale Telekom i.V.m. Bonuszahlung Vergleichsportal

Begonnen von Internetnutzer, 28. März 2024, 13:02:21

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Internetnutzer

Hallo allerseits,
hier wird darauf verwiesen, dass bei einem bewilligten Umzug die vom Internetanbieter erhobene Umzugspauschale vom Jobcenter übernommen werden muss:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-fuer-telefon-und-internet-beim-umzug-a-zahlen
Ich habe den Umzug bewilligt bekommen UND habe die Erstattung der Kosten für einen Postnachsendeantrag beantragt und bewilligt bekommen UND habe die Übernahme der Umzugspauschale der Telekom für Telefon und Internet beanntragt UND letzteres wurde ABGELEHNT.
"Argument": es gäbe Anbieter auf dem Markt, die eine solche Pauschale nicht erheben würden.
Ich habe Widerspruch eingelegt, argumentiert, es sei absolut üblich, dass Anbieter eine Umzugspauschale erheben UND darauf verwiesen, dass es Urteile gäbe, die zum Schluss kamen, dass das JC die Umzugspauschhale übernehmen muss.
Widerspruch abgelehnt.
Ich Klage beim SG Dortmund eingereicht.
Schriftliches hin- und her.
Jobcenter "argumentiert" nun: ich hätte ja mit dem Telekomvertrag, den ich über ein Vergleichsportal abgeschlossen habe, eine Gutschrift und einen Bonus erhalten, der als Einkommen zu berücksichtigen sei.
Ich argumentierte, dass mich AUSSCHLIEßLICH der durchschnittliche monatliche Betrag über die Gesamtlaufzeit von 24 Monaten interessiert und es eine grobe Unbilligkeit wäre, wenn mir hier etwas als "Einkommen" angerechnet würde.
NUN MEINE FRAGE AN EUCH: gibt es ein Urteil über Bonuszahlungen von Vergleichsportalen? Gutschriften und Boni gibt es ja häufig bei Telefon-, Internet- und auch Gas- und Stromverträgen, die mensch über Vergleichsportale abschließt.

Ottokar

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Internetnutzer

Vergleichsportale bezahlen häufig Gutschriften oder einen Bonus oder Boni, sowohl bei Telefon-, Internet- als auch bei Gas- und Stromverträgen, die mensch über Vergleichsportale abschließt.

Nochmals meine Frage an Alle:

Gibt es ein Urteil über Bonuszahlungen von Vergleichsportalen????

lappa

Dumm gelaufen. Hättest du die Umzugskosten nicht beantragt hätte das JC nichts von der Bonuszahlung erfahren und die war sicher höher als die Umzugspauschale
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bsg-jobcenter-darf-strom-wechselpraemie-bei-hartz-iv-anrechnen#:~:text=Jobcenter%20darf%20Strom%2DWechselpr%C3%A4mie%20bei%20Hartz%20IV%20anrechnen,-Jobcenter%20d%C3%BCrfen%20die&text=Das%20hat%20das%20Bundessozialgericht%20entschieden,in%20der%20Verwendung%20nicht%20gebunden.

Wie alt ist der Vertrag denn? Nach 24 Monaten kannst du monatlich kündigen. Wenn das kein günstiger Altvertrag ist, dürfte das durch den neuen Rabatt über ein Vergleichsportal günstiger sein.

Sheherazade

Zitat von: Internetnutzer am 28. März 2024, 13:02:21Ich habe Widerspruch eingelegt, argumentiert, es sei absolut üblich, dass Anbieter eine Umzugspauschale erheben UND darauf verwiesen, dass es Urteile gäbe, die zum Schluss kamen, dass das JC die Umzugspauschhale übernehmen muss.

Das ist richtig. ABER: Wenn du von anderer Seite (hier das Vergleichsportal) Gutschriften zum Zwecke der Deckung eben dieser Umzugskosten erhältst, musst du es dir gefallen lassen, dass diese Gutschrift auch als Einkommen angerechnet wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"