Mieterhöhung

Begonnen von seanni68, 28. März 2024, 13:33:03

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seanni68

Hallo
Heute kam ein Schreiben vom Vermieter ( Baugenossenschaft) dass die Miete zum 01.06.24 erneut erhöht wird!
Die letzte Mieterhöhung liegt schon über 15 Monate zurück und jetzt schon wieder.
Von 525 warm Miete auf 585 warm, wie sieht das denn aus, ich wohne alleine in 57 qm Wohnung seit 2012.
Was mache ich jetzt? Ich habe schon im Vorfeld versucht eine kleinere Wohnung
Zu finden aber es ist sehr schwierig
Was zu finden.
Wie wird das Jobcenter drauf reagieren??
Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.

Gruss S.

OLD-MAN

Erstmal die Mieterhöhung dem JC mitteilen und deren Reaktion abwarten!

Fettnäpfchen

seanni68

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Wie wird das Jobcenter drauf reagieren??
Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.

Mach eine VÄM mit dem Schreiben als Anhang und dann kannst du nur warten.

Und eine Whg. wird dir nicht zugewiesen denn das JC interessiert sich nicht dafür. Wohnungssuche ist genauso wie ein Kostensenkungsversuch deine Sache.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Wie wird das Jobcenter drauf reagieren??
Schreiben zum JC und sehen was kommt.

Steigt denn die Miete oder die BK, oder beides?

seanni68

Nein nur die Miete steigt

Oberfrank

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 19:27:23Was heisst BK? Immer diese Abkürzungen ich kann damit nichts anfangen

Betriebskosten.
Gruss aus Oberfranken
Frank

seanni68


Rotti

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Von 525 warm Miete auf 585 warm, wie sieht das denn aus, ich wohne alleine in 57 qm Wohnung seit 2012
deine Wohnung ist zu groß, kann aber auch noch angemessen sein, was hat deine Stadt für ein Konzept?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

seanni68

Was heißt: was hat meine Stadt für ein Konzept?

Bei der letzten Mieterhöhung wurde mir seitens des Jobcenter gesagt dass ich den Rest selbst drauf legen muss was ich auch zähneknirschend getan habe.
Also wird es diesmal wieder so sein, denke ich mal.

Rotti

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.
zugewiesen wird nur wer Asyl beantragt ich hatte da schon eine Wohnung mir mal angeschaut war alles Tiptop aber wie du schriebst aber teilweise sehr asozial das Viertel in der Eisenbahnstrasse.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Harald53

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 20:19:53Bei der letzten Mieterhöhung wurde mir seitens des Jobcenter gesagt dass ich den Rest selbst drauf legen muss was ich auch zähneknirschend getan habe.

Dann bist du ja über das Limit was die Stadt an KDU übernimmt schon längst drüber.

Da hilft dann tatsächlich nur ein Wohnungswechsel, was ja auch nicht einfach ist heutzutage überhaupt eine Wohnung zu finden und dann muss sie auch noch bezahlbar sein.

Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.

In deiner Situation solltest du nehmen was du kriegen kannst, ansonsten wirst du die Mieterhöhungskosten wieder aus eigener Tasche zahlen müssen.

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 28. März 2024, 19:32:58deine Wohnung ist zu groß,
Irrelevant. Solange die Kosten innerhalb der Angemessenheit liegen ist es egal wie groß die Wohnung ist. Es würden nur die BK/HK anhand der angemessenen Größe berechnet (gekürzt) werden.

Zitat von: Harald53 am 29. März 2024, 02:03:55Dann bist du ja über das Limit was die Stadt an KDU übernimmt schon längst drüber.
Das behauptet erstmal das JC, was der TE ja hingenommen hat.

Zitat von: Harald53 am 29. März 2024, 02:03:55In deiner Situation solltest du nehmen was du kriegen kannst, ansonsten wirst du die Mieterhöhungskosten wieder aus eigener Tasche zahlen müssen.
Schonmal gar nicht.

Falls nicht schon geschehen würde ich die Angaben als erstes überprüfen. Dann käme es auch drauf an wie das JC die Kosten berechnet hat. Einzeln oder als Gesamtangemessenheit. Es könnte gut möglich sein, das einzelne Posten unangemessen sind die Gesamtmiete, aber angemessen.
Dazu sollte auch überprüft werden ob überhaupt ein schlüssiges Konzept seitens des JC vorliegt.

Ist die Wohnung nach Überprüfung tatsächlich zu teuer, wäre auch die Frage um wieviel. Dann käme nämlich noch die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Umzugs.

Als letztes käme dann noch - falls man nachweisen kann (dokumentieren), dass kein Wohnraum anmietbar ist welches die Angemessenheitskriterien des JC entsprechen, muss das JC weiterhin die volle Miete übernehmen.

Also einfach so mal hinnehmen das meine Wohnung seitens des JC zu teuer ist würde ich nie.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

seanni68

Guten morgen,
Es kam vor kurzem ein abgeänderter Bewilligungs Bescheid indem drin steht dass die Mieterhöhung übernommen wird.
Zwischenzeitlich habe ich mich aber trotzdem immer wieder mal nach einer
Kleineren Wohnung umgeschaut aber hier ist nichts zu finden. Alles zu teuer!!
Gruss Seanni

Fettnäpfchen

seanni68

Zitat von: seanni68 am 16. April 2024, 10:47:57Es kam vor kurzem ein abgeänderter Bewilligungs Bescheid indem drin steht dass die Mieterhöhung übernommen wird.
Danke füpr die Rückmeldung.

Hat sich dadurch die Eigenleistung die du zur KdUH (Miete)
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 20:19:53Bei der letzten Mieterhöhung wurde mir seitens des Jobcenter gesagt dass ich den Rest selbst drauf legen muss was ich auch zähneknirschend getan habe.
verändert ?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

seanni68