Pflegegrad 2

Begonnen von Diamehi, 08. April 2024, 11:45:09

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Diamehi

Hallo zusammen.Ich habe eine Frage. Ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen G und habe Pflegegrad 2 amtlich attestiert auf Lebenszeit, spriches wird keineVerbesserungmehrgeben. Das Jobcenter quält mich seit Jahren ständig mit neuen Einladungen zur Besprechung meiner beruflichen Zukunft.
Ich hatte 2018 Rente eingereicht, welche abgelehnt wurde weil ich die sogenannte Anwartschaft nicht erreicht habe. Das Jobcenter hat damals den vermerk gemacht, allerdings 2 Jahre zu prüfen. Mittlerweile hat das Jobcenter für Schwerbehindert festgestellt das es intern ein Fehler war.
Anstatt das ich in Grundsicherung gehe, wollen sie ständig wie erwähnt meine Zukunft besprechen.
Wer kann mir helfen oder sagen wie ich da raus komme.
Mit lieben Grüßen und danke im voraus

Ottokar

Ist das nur ein Ablehnungsbescheid der RV, steht da nichts zu deiner Erwerbsfähigkeit drin?
Dann stelle erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Im Antrag unter:
"10.5.1 Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?"
kreuzt du "Ja" an, dann muss aufgrund gesetzlicher Regelungen die RV deine Erwerbsfähigkeit auch dann prüfen, wenn du keinen Rentenanspruch hast.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Diamehi

Zitat von: Ottokar am 08. April 2024, 12:30:04Ist das nur ein Ablehnungsbescheid der RV, steht da nichts zu deiner Erwerbsfähigkeit drin?
Dann stelle erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Im Antrag unter:
"10.5.1 Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?"
kreuzt du "Ja" an, dann muss aufgrund gesetzlicher Regelungen die RV deine Erwerbsfähigkeit auch dann prüfen, wenn du keinen Rentenanspruch hast.

Das Jobcenter hat ja diesen Antrag damals gestellt.
Und laut heutigem Jobcenter für Schwerbehindert hat die damalige Sachbearbeiterin das falsch interpretiert bzw eingetragen.
Also Fehler beim Jobcenter.
Soll ich trotzdem noch einmal einen Antrag bei der RV stellen?
LG  Diana

Ottokar

Ich kann das leider nicht nachvollziehen.
Bitte beantworte mal meine Frage:
Zitat von: Ottokar am 08. April 2024, 12:30:04Ist das nur ein Ablehnungsbescheid der RV, steht da nichts zu deiner Erwerbsfähigkeit drin?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.