Sozialamt Warm Wasser

Begonnen von Jbmunich, 15. Mai 2024, 08:16:36

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Jbmunich

Guten Tag und Servus,
Frage: Ich erhalte Bürgergeld, meine Ehefrau wegen Pflegegrad Sozialhilfe.
Wir haben ein altes Haus und bewohnen es zu zweit.
Heizöl erhält meine Frau in den 6 Wintermonaten. Jetzt erhält sie für die Sommermonaten aber kein Geld für Warmwasser Erzeugung über die Ölheizung. Sie benötigt aber dringend Warmwasser da sie wegen Krebserkrankung und Osteoporose im Endstadium mehrmals täglich von mir gewaschen werden muss.
Macht es Sinn Widerspruch einzulegen? Ich erhalte ganz normal Bürgergeld. Für mich ohne Probleme Heizungsgeld für mich. (12 Monate im Jahr). Da wird aber immer 50% ausbezahlt. 50% von der Sozialhilfe die aber im Sommer für Warmwasser verweigert wird. Tipp zum Einspruch??? Herzlichen Dank und Euch alles Gute und Gesundheit..
Jürgen und Valentina ❤️

TripleH

Wieso wird das Öl auf 12 bzw. 6 Monate verteilt? Tankt ihr nicht einmalig?

Jbmunich

..Das ist in Meiningen seltsam:
Ich bekomme theoretisch alles auf einmal. Aber nur 50% - Andere Hälfte sollte Sozialamt zahlen.
Die Zahlen aber nur rund 850E für 6 Wintermonaten. Im 6 Sommermonaten gibt es nichts. Warmes Wasser Fehlanzeige 🤔
Da meine Frau schwer krank ist und von mir gepflegt benötigen wir warmes Wasser um sie zu waschen.
Kommentar Sozialamt: Im Sommer gibt es kein Öl. Von meinem Öl kann ich auch nicht bestellen. Müsste die Hälfte meiner Frau selbst bezahlen.
Meine Frage betrifft den Einspruch. Wo Stelle ich ihn und ist es besser Hilfe bei Caritas oder Diakonie zu erbitten? Momentan müssen wir Wasser auf dem Elektroherde Warm machen. Echt das letzte.. 😢 Belastet meine Frau die immer viel gearbeitet hat schwer!!! Liebe Grüsse jürgen