Drv verweigert fristsetzung Bescheid Erstellung

Begonnen von Bimimaus5421, 30. April 2024, 15:13:22

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Bimimaus5421

Hi, es wurde eine Fristverlängerung bei der Drv zur Zahlung der Freiwilligen Beiträge der Rentenversicherung beantragt
nach 197 sgb 6 Abs 3
Sacharbeiter weigert sich den zu bescheiden und meint telefonisch hätte er schon im letzten Jahr beantwortet  es wäre keine Härtefallregelung man könnte trotzdem Beiträge bezahlen , auch wenn Verfahren beim Gericht anhängig ist .
Man könnte keine Beiträge über den 31 .03 eines Jahres  nachzahlen ,spielt keine Rolle ob Verfahren bei Gericht .
Ist die Drv verpflichtet einen Bescheid über den Antrag auf Aussetzung der Frist zu erlassen ?

Sheherazade

Zitat§ 197 Wirksamkeit von Beiträgen
(1) Pflichtbeiträge sind wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist.
(2) Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden.
(3) In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf eine Rente, ist auf Antrag der Versicherten die Zahlung von Beiträgen auch nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen zuzulassen, wenn die Versicherten an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert waren. Der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden. Die Beitragszahlung hat binnen einer vom Träger der Rentenversicherung zu bestimmenden angemessenen Frist zu erfolgen.
(4) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 des Zehnten Buches ist ausgeschlossen.
Quelle

Offensichtlich konntest du ja den Härtefall nicht nachweisen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 30. April 2024, 15:13:22Sacharbeiter weigert sich den zu bescheiden und meint telefonisch hätte er schon im letzten Jahr beantwortet es wäre keine Härtefallregelung man könnte trotzdem Beiträge bezahlen , auch wenn Verfahren beim Gericht anhängig ist .

Diese Ablehnung vom letzten Jahr hast du schriftlich? Mir ist nicht ganz klar, inwiefern ein Verfahren vor Gericht einen Härtefall auslöst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Ich habe alles schriftlich und die Drv weiß das dass Verfahren ruht und beim Bsg anhängig ist
Auch wissen Sie das meine Mutter Sgb 12 aufstockend und ich SGB 2 erhalte
Ich hatte den Eindruck am Telefon dem Sb wäre dies egal und meinte noch ihr Anwalt kann viel sagen der hat keine Ahnung und will nur Geld verdienen
Was sind das für zustände wenn Mitarbeiter keinen Bock auf ihren Job haben und verweigern