Einladung zum telefonischen Gespräch mit Vermittler

Begonnen von Carsten, 26. April 2024, 15:01:50

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Carsten

Hallo Leute,

ich bin zum Telefongesrpäch eingeladen worden und möchte dieses Gespräch zu diesem Zeitpunkt partout aus Gründen vermeiden. Ich habe auch bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Die Einladung erfolgte allerdings bevor ich diese Änderung mitteilte. Nichtsdestotrotz ist doch die Sachgrundlage füř die Einladung damit entfallen. Wie cancel ich den Termin? Wird ein einfach nur nicht rangehen dazu führen, dass das Jobcenter eskaliert und mich einbestellt oder werde ich einfach nur nicht noch einmal eingeladen, weil es dazu keinen Grund mehr gibt? Wird es außerdem direkt sanktioniert werden?

Kopfbahnhof

Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Ich habe auch bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag
Dann ist doch gut, gehst halt nicht ran.

Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Wird es außerdem direkt sanktioniert werden?
Das kann NIE sanktioniert werden, weil schlicht keine Pflicht dazu besteht, mit dem JC zu telefonieren.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Carsten

Zitat von: Sheherazade am 26. April 2024, 17:52:46
Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Wie cancel ich den Termin?

Sollte in der Einladung drin stehen.

Anders als bei den Vorort-Terminen gibt es hier keine Belehrung und kein gleich beigefügtes Formular, wo man vorab absagen kann.

jens123

Lasse die  Telefonnummer einfach löschen und untersage ab sofort die Nutzung der freiwilligen Angabe. Berufe dich ggf. auf die DSGVO; aber das ist nicht notwendig, da die Angabe der Telefonnummer sowieso freiwillig und damit nicht leistungsrelevant ist.

Wenn du nett bist, schreibst du einfach eine E-Mail und vermittelst, dass du von telefonischen Kontakten Abstand nimmst. Die können wie jede andere Behörde in D einen Brief schreiben, wenn es drückt.

Die telefonische Kommunikation zwischen Leistungsempfänger und Jobcenter ist nirgends rechtssicher geregelt und damit ein Glücksspiel. Genau deshalb braucht man die Zustimmung der (dumm?-)gutgläubigen Beteiligten. Wenn an der Stelle irgendwas schief läuft, wird Letzterer immer hören, dass er ja mit allem einverstanden war (da freiwillig).

Die telefonische Erreichbarkeit entwickelt sich seit Carola zu einem neuen Steckenpferd der Übergriffigkeit der JC und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Mitarbeiter zunehmend lächerlich gekränkt und fast weinerlich auftreten, wenn Leistungsempfänger diese Angabe nicht machen bzw. zur Nutzung freigeben. Ich raten eisern davon ab!

OLD-MAN

Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Wie cancel ich den Termin?

Gar nicht!

Was ist schon dabei, ein kurzes Gespräch zu führen und den SB darüber zu informieren, dass man bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegen hat?

Manchmal komme ich mir vor, als wäre hier ein Kindergarten!

180

Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Wird es außerdem direkt sanktioniert werden?
Ab wann beginnt dein Job?
Es reicht 1-2 Tage vorher ein Fax ans JC zu schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.05/06.2024 werde ich einen Job annehmen. Den Zufluss des 1. Gehaltes erwarte ich am Anfang des darauffolgenden Monats.
MfG


Dann erstmal die Füße still halten und abwarten. Wenn das Gehalt noch im 1. Arbeitsmonat zufließt, einfach per 2-Zeiler mitteilen, dass das Gehalt doch schon im ersten Monat zugeflossen ist und du um Mitteilung der Bankverbindung zur Rückzahlung bittest. Jede Forderung nach Arbeitsvertrag oder sonstigen Nachweisen erstmal ignorieren. Es gibt keinen Grund zur Eile. Die kannst du immer noch nachreichen, wenn das Gehalt im im darauffolgenden Monat zufließt und du die Leistungen für den 1. Monat behalten möchtest.

Sanktionen können immer nur für die Zukunft ausgesprochen werden und vor jeder Sanktion muss eine Anhörung erfolgen. Erst nachdem die Frist in der Anhörung abgelaufen ist, kann sanktioniert werden (also nicht zu schnell reagieren, wobei es keine Pflicht gibt auf eine Anhörung überhaupt zu antworten). Für Mai kann nichts mehr sanktioniert werden, nur für Juni, wenn das JC zügig arbeitet und dann auch nur maximal 10%. Es gibt also keinen Grund vorschnell zu Handeln aus Angst vor Sanktionen.

Zitat von: OLD-MAN am 27. April 2024, 08:26:11Was ist schon dabei, ein kurzes Gespräch zu führen und den SB darüber zu informieren, dass man bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegen hat?
Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50und möchte dieses Gespräch zu diesem Zeitpunkt partout aus Gründen vermeiden.
Das klingt sehr danach, dass der SB einfachste Grundlagen im Umgang mit Kunden nicht beherrscht, wenn Telefonate mit dem JC unangenehm sind oder der SB bei Meldeterminen durch Fehlverhalten negativ aufgefallen ist. Dann darf der SB sich ruhig mal hinsetzen und alles schreiben, statt es per 2 Minuten Telefonat zu klären.
Würde der SB den Kunden als Kunden behandeln, dann würde Carsten sicher kein Problem mit einem kurzen Telefonat haben. Stimmt die Annahme so @Carsten?


Fettnäpfchen

Carsten

Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Die Einladung erfolgte allerdings bevor ich diese Änderung mitteilte.
Also überflüssig  weil
Zitat von: lappa am 27. April 2024, 09:46:26Es reicht 1-2 Tage vorher ein Fax ans JC zu schicken: Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01.05/06.2024 werde ich einen Job annehmen. Den Zufluss des 1. Gehaltes erwarte ich am Anfang des darauffolgenden Monats.
das JC schon Bescheid weiß und
das mit dem Lohnzufluß muss überhaupt nicht erwähnt werden weil das JC von selbst tätig wird.
und
Zitat von: lappa am 27. April 2024, 09:46:26Für Mai kann nichts mehr sanktioniert werden, nur für Juni, wenn das JC zügig arbeitet und dann auch nur maximal 10%. Es gibt also keinen Grund vorschnell zu Handeln aus Angst vor Sanktionen.
in dem Fall kann, selbst wenn der TE sich nicht meldet, überhaupt nicht sanktioniert werden da das JC dafür keine Rechtsgrundlage hat.

Zitat von: Carsten am 26. April 2024, 15:01:50Wie cancel ich den Termin?
Einen der bereits gemachten Vorschläge in die Tat umsetzen.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 27. April 2024, 08:26:11dass man bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegen hat?

Vorschnell kann das nach hinten losgehen.

Was meinst du, was dann erst für Fragen vom SB kommen, wenn er das erfährt?

Wenn es ganz blöd läuft, werden die Leistungen sofort eingestellt, gab es schon oft genug.