Verdienstausfälle durch Besuche im JC

Begonnen von Susanne vom See, 02. Mai 2024, 09:01:18

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AlterGaul

Zitat von: Susanne vom See am 04. Mai 2024, 20:46:55
Zitat von: OLD-MAN am 04. Mai 2024, 12:22:11
Zitat von: AlterGaul am 04. Mai 2024, 10:08:31Wie hoch ist dein tatsächlicher Verdienstausfall in Euro und wieviel Einladungen pro Monat bekommst du?

SvS antwortet auf diese Fragen - bereits mehrfach gestellt - nicht!



Vielleicht antwortet SvS nicht, weil SvS gerade keine Zeit hat?

Aktuell eine pro Monat.
Wieviel Umsatz würde dir in dieser Zeit entgehen?
Wie hoch in Minuten ist der Aufwand, einen Termin beim JC wahrzumehmen?

Mich erinnert das irgendwie daran, dass jeder denkt er kann ein Restaurant eröffnen, aber hat weder vom Kochen noch von der Buchführung eine Ahnung und ist infolgedessen nicht in der Lage gewinnbringende Preise zu kalkulieren. Sieht man ja oft genug im Fernsehen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Milla

Ich würde das Ganze nicht als Arbeit bezeichnen, geschweige denn davon jemals seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Diese "Arbeit" ist für mich eindeutig ein Hobby und Hobbys unterstützt das Amt nun mal nicht.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Mai2024

Zitat von: Susanne vom See am 02. Mai 2024, 09:01:18...Derzeit muss ich immer wieder zur SB ins JC, was hier für die Selbständigen mal nicht eben um die Ecke liegt. Dadurch fällt mir immer ein kompletter Arbeitstag weg, in dem ich mich nicht um meine Aufträge, Marketing und was sonst noch so alles anfällt, kümmern kann.
Wenn Du 1x Monat zum JC musst und der Termin jedes Mal just an einem Tag stattfinden soll, an dem Du unaufschiebbare Arbeit hast, kannst Du versuchen ihn zu verlegen. Dabei müsstest Du glaubhaft darlegen, dass Deine Arbeit unaufschiebbar ist.

Bedenke dabei, dass ein echter Freiberufler keine festen Arbeitszeiten hat, "Aufträge, Marketing und was sonst noch so alles anfällt" kannst Du also auch erledigen, nachdem Du vom Amt kommst.

Wenn es denn just nur an dem Tag geht und nicht am nächsten bzw. den restlichen 29-30 Tagen des Monats.

Wenn die Verlegung nicht machbar ist, müsstest Du genauso glaubhaft darlegen, dass Deine Arbeit- die ja offensichtlich nicht die ganze Woche und dabei 8-10 Stunde in Anspruch nimmt- nicht verlegt werden kann.

Eine Chance auf einen Verdienstausfall kann man insofern nicht sehen, als dass Du ja nach eigenen Angaben gar keinen Verdienst an dem Tag hast, sondern Aufgaben erledigen willst- die genauso am Abend oder am nächsten Tag machbar wären.

Das Argument, dass Du einen geringen Verdienst wegen des Termins hast, zieht übrigens nicht, denn hättest Du einen nennenswerten Umsatz, müsstest Du gar nicht zum JC.

Zitat von: Susanne vom See am 02. Mai 2024, 09:01:18Vielleicht antwortet SvS nicht, weil SvS gerade keine Zeit hat?
darum ging es nicht, denn SvS HAT ja geantwortet und damit offenbar Zeit gehabt es zu tun, nur eben diese Frage, wie oft diese Termine sind in ihrer Antwort mehrfach ausgelassen.

Aber das ist ja jetzt geklärt.

Zur anderen Frage: Natürlich könnte man einen Telefontermin fordern, sollte aber bei Forderungen immer darauf achten, dass das Gegenüber nicht jeder Forderung entsprechen muss. Hier wäre unter Darlegung, warum dieser eine Termin im Monat so unzumutbar ist, eine Frage nach dem Telefontermin natürlich machbar.


Susanne vom See

Vielen, vielen herzlichen Dank für all die waaaaaaahnsinng aufmunternden Kommentare.

Ich Dummchen aber auch, dass ich es einfach nicht schaffe, 5-stellige Monatsumsätze mit einem absoluten Nischenprodukt zu generieren.
All die letzten Jahre der Fortbildungen im Bereich Marketing, Kundenaquise und Onlinebusiness, die mich ein kleines Vermögen gekostet haben und nur den AnbieterInnen 5-stellige Umsätze verschafft haben!!!!
Wie kann ich nur soooooooo doooooooof sein!!!!!  :weisnich:

Und dann auch noch an 6 Tagen á 5 Stunden (mindestens) in der Woche meine Zeit für mein Business zu verplempern..... :blum:

Ach - ich leg' mich jetzt auf die faule Haut, tue nix und versaufe das Bürgergeld. Blöd nur, dass ich keinen Alkohol trinke. Naja, kann ich ja auch in Schokolade investieren. :teuflisch:

Danke für nichts!

Dumm, dass man in diesem Forum keine Beiträge/Threads löschen kann.

Mai2024

Zitat von: Susanne vom See am 05. Mai 2024, 18:40:20Vielen, vielen herzlichen Dank für all die waaaaaaahnsinng aufmunternden Kommentare.
Hier ging es weniger um Aufmunterung und mehr um Deine Frage zum Verdienstausfall.

Zitat von: Susanne vom See am 05. Mai 2024, 18:40:20Ich Dummchen aber auch, dass ich es einfach nicht schaffe, 5-stellige Monatsumsätze mit einem absoluten Nischenprodukt zu generieren.
All die letzten Jahre der Fortbildungen im Bereich Marketing, Kundenaquise und Onlinebusiness, die mich ein kleines Vermögen gekostet haben und nur den AnbieterInnen 5-stellige Umsätze verschafft haben!!!!
Wie kann ich nur soooooooo doooooooof sein!!!!!  :weisnich:
Dumm nicht, aber sie haben offensichtlich nicht den erwünschten Effekt. Wenn es über Jahre nicht schafft, mit oder ohne Nischenprodukt seinen Unterhalt zu generieren, taugt die Business-Idee halt leider nichts. Umso mehr, wenn man noch Geld für Beratung und Co ausgegeben hat.

Zitat von: Susanne vom See am 05. Mai 2024, 18:40:20Und dann auch noch an 6 Tagen á 5 Stunden (mindestens) in der Woche meine Zeit für mein Business zu verplempern..... :blum:
ist nicht viel für eine Selbstständige im Aufbau des Unternehmens, das sich nicht rechnet

Zitat von: Susanne vom See am 05. Mai 2024, 18:40:20Ach - ich leg' mich jetzt auf die faule Haut, tue nix und versaufe das Bürgergeld. Blöd nur, dass ich keinen Alkohol trinke. Naja, kann ich ja auch in Schokolade investieren. :teuflisch:

Danke für nichts!

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Deine Frage war, ob Du für einen Termin im Monat einen Verdienstausfall geltend machen kannst. Obwohl Du keinen täglichen Verdienst und damit keinen Ausfall hast. Das wurde beantwortet.

Was soll man Dir hier sagen, ja mach, wenn Dein Umsatz das nun mal nicht hergibt? Du hast keinen täglichen Verdienst und just am Tag des JC-Termins willst Du einen "Ausfall" geltend machen.
Geht nun mal nicht  :weisnich:

hotwert

Was soll man sagen? Wer Bürgergeld bekommt muss auch mal zu nen Termin, wenn die Selbstständigkeit nicht genug abwirft muss man dafür Zeit haben.

Als ich zu Hartz4 damals selbständig war hab ich auch immer versucht das irgendwie hinzubiegen das ich immer arbeiten muss, auf die sinnlos Termine hatte ich nie Bock. Da war dann immer ein wichtiger Auftrag, und der Kunde kann nicht warten, Gartenarbeit muss man machen wenn es nicht regnet, oder ein Umzug muss gleich gemacht werden. Meist waren meine (wenigen) Aufträge die ich in der ganzen Woche schieben konnte wie ich will dann immer am Termin mit dem JC wichtig. :lachen:

Naja, bringen tut es nix, man kann die Termine etwas hin und her schieben, aber sonst auch nichts weiter. Im JC arbeiten ja auch nicht nur Trottel. An die Möglichkeit einen Verdienstausfall geltend zu machen hab ich nie gedacht, glaube auch kaum dass ich damit weit gekommen wäre.