Ablehnung Kinderkrankenschein

Begonnen von xDDDx, 03. Mai 2024, 16:18:45

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Ottokar

Zitat von: xDDDx am 03. Mai 2024, 16:18:45Vorgestern rief die Krankenkasse an und hat ihr gesagt, das der Tag nicht übernommen wird, da ich dazu verpflichtet bin, mich darum selbst/alleine zu kümmern da ich nicht arbeiten bin.
Sofort schriftlich einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung des Kinderkrankengeldes anfordern!
Gegen die Ablehnung dann schr. Widerspruch einlegen, Begründung: der andere Elternteil musste die beiden anderen Kinder betreuen und stand deshalb nicht zur Verfügung, um das kranke Kind zum Arzt zu begleiten.

In Beziehung zum AG hat die Ablehnung des Kinderkrankengeldes keinerlei Bedeutung, da hier allein der Kinderkrankenschein für die unbezahlte Freistellung maßgeblich ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


xDDDx

ich hätte das jetzt ausführlicher der Krankenkasse mitgeteilt.


Zitathiermit W I E D E R S P R E C H E ich Ihrem Ablehnungsbescheid vom 29.04.2024.


Begründung:


Mein Mann kann nicht parallel zwei Kinder beaufsichtigen, betreuen oder pflegen und sich gleichzeitig mit dem dritten Kind in ein Krankenhaus einweisen lassen und dieses ebenfalls beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
Der Kinderarzt wurde von meinem Mann darum gebeten, das ganze planmäßig etwas später vornehmen zu lassen, da unsere beiden anderen Kindern noch in der Schule sind.
Dieser hielt sodann Rücksprache mit einer Assistenzärztin aus dem Kinderkrankenhaus in Siegen und die dringlichkeit des ganzen wurde bestätigt.
Wir erhielten eine EINWEISUNG zur stationären Aufnahme.
Zum Zeitpunkt dieser Annahme war für niemanden von uns klar, das unser Sohn an diesem Tag nicht Not-Operiert werden muss.
Dies hat die Oberärztin erst vor Ort entschieden.
Unabhängig von der vermeindlichen Dringlichkeit, wäre es meinem Mann in diesem Zeitrahmen unmöglich gewesen, über vier Stunden ortsabwesend zu sein, da dadurch die Betreuung der anderen Kinder nicht gewährleistet gewesen wäre.

Anbei die ärztliche Bescheinigung vom Kinderarzt, aus der die Art der Erkrankung eine Betreuung notwendig macht, sowie der Nachweis, das ich im Krankenhaus war.

Allerdings, wenn das was du schreibst ausreicht, dann würde ich das bevorzugen:

Zitathiermit W I E D E R S P R E C H E ich Ihrem Ablehnungsbescheid vom 29.04.2024.


Begründung:

Mein Mann musste die beiden anderen Kinder betreuen und stand deshalb nicht zur Verfügung, um das kranke Kind zum Arzt zu begleiten.

Besser kurz und knapp oder für resistente SBs ausführlicher?

Sheherazade

Besser kurz und knapp, zu ausführliche Begründungen werden selten bis zum Ende gelesen und wenn doch, dann nicht verstanden. Ach ja, und bitte "Widerspruch" ohne e vorne.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Zitat"Widerspruch" ohne e vorne.
das war wirklich dumm von mir  :sleep:
wird so gemacht. Danke  :sehrgut: