Lieber sich nicht vom Jobcenter beraten lassen

Begonnen von UW, 14. Mai 2024, 22:40:52

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UW

"Die Sozialleistungsträger, also auch die Jobcenter, müssen umfassend über alle Leistungsansprüche beraten. Denn das Sozialrecht schreibt den Sozialleistungsträgern besondere Beratungs- und Betreuungspflichten vor. In der Realität funktioniert das aber oft nicht."


Rechtsberatungskompetenz im Jobcenter Märkischer Kreis
Für die qualifizierte Schulung von Fachkräften ist die Geschäftsführung zuständig. Für die gesetzeskonforme Umsetzung der Leistungsgewährung auch.

Aber über viele Jahre behaupteten die Geschäftsführer gesetzeskonforme Mietobergrenzen in dem Wissen, dass sehr wohl rechtliche Bedenken vorlägen und gegen jedes "Konzept" Sozialklagen eingeleitet waren. Trotzdem wurden die Leistungssachbearbeiter angewiesen Kürzungen zu vollstrecken und ungezählte Kunden um Leistungsansprüche zu prellen.

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