Zählt Überschusszahlung aus Darlehen als Einkommen

Begonnen von Harald67, 12. Juni 2024, 14:19:04

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Harald67

Sehr geehrtes Forum,
im laufenden Bezug von Bürgergeld habe ich eine Rückerstattung (Überschusszahlung) aus einem inzwischen getilgten Darlehen der Bausparkasse Schwäbisch-Hall von 4500,00 € bekommen. Gilt das als Einkommen und ist somit beim Jobcenter anzuzeigen? Ich konnte dazu weder bei der üblichen google Recherche, noch hier im Forum über die Suche etwas finden.
Das Darlehen für einen Immobilienkauf wurde jeweils zur Hälfte von meinem Bruder und mir in den letzten 15 Jahren abbezahlt, während ich noch nicht im Bezug von Bürgergeld war.
Vielen Dank für Antworten und Hilfe

Sheherazade

Bist du noch (hälftiger) Eigentümer der Immobilie?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Ich würde sagen das ist Vermögen, ist jetzt nur auf einem anderen Konto.
Du kannst ja denn Weg des Geldes nachweisen.
Also von euch zur Bank und zurück zu euch.
Darum dürfte es da keine Probleme geben, höchsten eine Irritation.

TripleH

Es könnte aber auch analog einer Steuererstattung als Einkommen gewertet werden.

Harald67

Danke für die prompten Antworten.

Ja ich bin Eigentümer der "halben" Immobile (Haushälfte), die ich selber bewohne und die Nebenkosten werden auch laufend von Jobcenter als Kosten der Unterkunft übernommen.

Ob das Geld als Vermögen geschützt ist oder analog zu einer Steuerrückzahlung als Einkommen gewertet wird, ist die Frage, auf die ich bisher keine eindeutige Antwort finden konnte.

Der Darlehensvertrag sah von Vorherein etwas höhere Raten vor, so dass es am Ende, nach Tilgung, zu einer Auszahlung für eventuelle Renovierungen/Instandsetzungen kommen sollte.

Natürlich könnte ich auch direkt beim Jobcenter nachfragen, ich hätte es aber lieber erstmal auf diesem Wege geklärt.

Ronald BW

Es war vorher dein Geld und ist auch jetzt dein Geld wenn das JC nichts zur Rate beigetragen hat.

Sheherazade

Zitat von: Harald67 am 13. Juni 2024, 08:10:54Der Darlehensvertrag sah von Vorherein etwas höhere Raten vor, so dass es am Ende, nach Tilgung, zu einer Auszahlung für eventuelle Renovierungen/Instandsetzungen kommen sollte.

War das Darlehen mit einem Sparvertrag/Bausparvertrag gekoppelt? Ansonsten kann ich mir diese ungewöhnliche Darlehensvereinbarung nicht erklären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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TripleH

Zitat von: Ronald BW am 13. Juni 2024, 09:02:45Es war vorher dein Geld und ist auch jetzt dein Geld wenn das JC nichts zur Rate beigetragen hat.

Soweit ich mich erinnern kann, war historisch die Begründung zur Anrechnung von Steuererstattung als Einkommen und nicht als Vermögen, dass es unfreiwillig gezahlt wurde. Wenn hier vertragsbedingt auch unfreiwillig gezahlt wurde, wäre eine gewisse Analogie nicht zu verneinen. Anders als beim Lohnabzug war hier aber das Geld bereit schonmal im Eigentum des TE. Es gibt also Argumente für als auch wider Einkommen.

Ich würde es dem Jobcenter mitteilen, nachweisen, wieso es zu dieser Rückzahlung von der Bank kam und schauen, wie das JC entscheidet. Sollte es als Einkommen angerechnet werden, dann muss überlegt werden, ob der Rechtsweg beschritten wird. Zumindest ein Widerspruch kostet ja erstmal nur ein bisschen Zeit.