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Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?

Begonnen von Yessamin82, 19. November 2023, 20:23:59

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Rotti

Zitat von: Ronald BW am 11. Juni 2024, 18:58:43Kanal ist Kosten für Abwasser
sind bestimmt auch zukünftige Kanalsanierungen im Preis, weil es jetzt Kanal heißt ich kannte auch nur Abwasserkosten.

Yessamin82

Ok danke euch! Ich habe die Abrechnungen ab 2020 eingereicht. Da war es auch schon so aufgeteilt in Kosten für a) Wasser und b) Kanal. Daher wusste ich jetzt nicht ob mit Abwasser tatsächlich auch die Kanalkosten gemeint sind und ob das JC die bezahlen muß. Bevor ich Widerspruch einlege, habe ich lieber nochmal nachgefragt. Dann kann deren Abrechnung aber nicht stimmen, denn dann komme ich auch über 400 Euro anstatt 220 Euro.

Wenn ihr weiter nach vorne scrollt, dann könnt ihr dort lesen, das ich gefragt habe, warum die einfach einige Bescheide von 2023 aufgehoben haben. Tatsächlich haben sie für 2023 nur 12 Euro (!) nachbezahlt. Ohne jegliche Begründung. Auch 2023 beliefen sich die Unkosten auf 104 Euro für Wasser und Kanal im Quartal. Hier möchte man wohl nochmal Geld einsparen, nachdem sie mich schon auf den Kosten für 2020 und 2021 haben sitzen lassen.

Widerspruch mache ich morgen fertig.

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 11. Juni 2024, 18:33:40Muß das JC also Kanal auch bezahlen, dann muß ich Widerspruch einlegen.
Ja und ja.
Das JC muss alle in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kosten als solche anerkennen.
Mit "Kanal" ist das Abwasser gemeint, wie bereits geschrieben wurde. Falls die MA bei JC das anzweifeln, kann man sich das von der Stadt bestätigen lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

Danke Dir Ottokar! Den Link hab ich mir gleich mal abgespeichert. Widerspruch wurde eingereicht. Ich werde sobald ich Antwort habe. Vermutlich lässt man sich knapp 3 Monate Zeit.

Gruß!