Minijob auf Teilzeit - Auswirkungen auf Leistungen?

Begonnen von reini18, 23. Juni 2024, 06:03:45

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reini18

Hallo Freunde,

ich melde mich bei euch mit einem Anliegen bezüglich meiner jetzigen Situation. Derzeit bin ich als Minijobber tätig und bekomme dort so meine 510€ + 170€ Bürgergeld. Vor Kurzem habe ich eine Wohnung gefunden die das Jobcenter genehmigt hat. Das ist meine erste eigene Wohnung. Zuvor habe ich immer bei meiner Mutter, dann mehrere Jahre bei meinem Bruder gelebt. Voraussichtlich Montag wird dann der Mietvertrag unterschrieben. Die Miete beträgt warm ca. 630€ für 2-Zimmer/50qm² (falls das relevant sein sollte). Jedenfalls hatte ich mit meinem Chef darüber gesprochen auf Teilzeit (30 Std./Woche) zu wechseln. Wann dies der Fall ist, ist noch unklar.

Meine "erste" Frage ist, in wie fern mir noch was üblich bleibt, wenn ich bei der Teilzeit ca. 1300 - 1500€ netto habe. Muss ich, wenn ich Teilzeit anfange, die komplette Miete selber bezahlen? Oder bin ich berechtigt auf Wohngeld? Soll ich sogar vielleicht lieber warten mit Teilzeit?

Was noch dazu kommt ist, dass mir jemand dazu geraten hat Eingliederungsgeld zu beantragen. Ich wusste gar nicht einmal, dass es sowas gibt. Eine genauere Erklärung wäre super! Worauf ich achten muss und was zu tun ist.

Ganz, ganz wichtig ist die Ersteinrichtung der neuen Wohnung. Ich habe keine Ersparnisse und die Wohnung ist komplett leer. Ich habe nicht einmal einen Arbeitstisch oder eine Spüle in der Küche. Und beim Umzug habe ich auch keine Möbel zum Mitnehmen. Nur einen Bürotisch mit meinem Computer und einigen Büchern. Auch dazu wäre eine Erklärung super und mit wie viel Hilfsbudget kann man rechnen, wenn man wirklich gar nichts hat?

Habe derzeit echt viel zu tun und ich schätze eure Hilfe. Ich danke schon mal im Voraus auf eure Unterstützung. Vielen lieben Dank! :bye:

turbulent

Worauf sitzt und schläfst Du jetzt? Worin lagerst Du momentan Deine Kleidung?
In den letzten Jahren hast Du nicht einen einzigen Teller/Topf gekauft? Das hat alles Dein Bruder gemacht?
Warum sparst Du nicht erst (Voll- oder Teilzeitstelle mit geringer Miete in WG) und ziehst dann um, wenn Du es Dir leisten kannst?
Wie kommst Du auf die Idee, dass ein Minijob profitabler sein könnte als eine Teilzeitstelle?
(OT: Ich habe heute noch von dem Geschirr und auch noch einen Kochtopf, den ich vor 30 Jahren von Verwandten/Bekannten meiner Eltern zur ersten eigenen Wohnung gekriegt habe, was bei denen übrig war wegen Neuanschaffungen oder was weiß ich.)

reini18

Ich habe noch einen eigenen Stuhl, den ich mitnehmen kann. Ich schlafe auf der Coach bei meinem Bruder im Wohnzimmer. Ein eigenes Zimmer habe ich nicht. Die Kleidung von mir war mit in dem Schrank von meinem Bruder in seinem Zimmer. Die musste ich mir dann immer rausholen. Ich besitze kein Geschirr etc. bis auf ein paar McDonald's-Gläser. Ich denke nicht, dass ein Minijob profitabler ist, aber ich wundere mich ob sich das überhaupt lohnt bei dem Lohn dann. Ob ich dann die ganze Miete zahlen muss. Und im Übrigen scheinst du auch etwas älter zu sein als ich. Ich bin nämlich erst 24. :grins:

Sheherazade

Jetzt nimm doch erstmal die Wohnung, zieh um (stell vorher einen Antrag auf Erstausstattung, irgendwo hier gibt es eine Liste) und dann warte den Bescheid ab. Solange die Erhöhung auf Teilzeit noch nicht spruchreif ist, solltest du dem Jobcenter gegenüber auch noch nichts davon erwähnen. Wenn du dann mal fixe Zahlen über dein höheres Einkommen hast, kann man immer noch rechnen ob und wieviel Anspruch du hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Es gibt Wohngeldrechner im Netz und (bei uns zumindest) Flyer in sozialen Ämtern bzw der Wohngeldstelle, da sieht man recht gut, ob man Wohngeld erhalten kann.

Eine Erstausstattung kannst Du beim JC beantragen. Ob es klappt, weiß man vorher nicht. Da wissen vielleicht andere hier besser, wie man das beantragt.

Heute wird ganz viel verschenkt an Möbeln, bei ...kleinanzeigen ... verschenkemarkt ... auch Flohmarkt ... Kleiderkammern (oft Geschirr usw), wenn Du Transportmöglichkeit und Tragehilfe (Bruder z. B.) hast, kannst Du für's erste Deine komplette Einrichtung so zusammenstellen.

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

reini18

Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2024, 12:17:44(stell vorher einen Antrag auf Erstausstattung, irgendwo hier gibt es eine Liste)
Mal ein bißerl was rein reichen.
Ratgeber Umzug
ZitatErstausstattung
Bei einem Umzug, egal ob es sich um die erste Wohnung handelt oder die x-te, hat man Anspruch auf (anteilige) Erstausstattung für die Einrichtung, welche man bis dahin nicht hatte: § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II. Ob diese Erstausstattung als Bargeld oder Sachleistung erfolgt, liegt lt. Satz 4 dieses § im Ermessen des Sachbearbeiters. Der Anspruch ist Bedarfsbezogen und besteht auch bei Verlust durch Brand, Obdachlosigkeit oder bei Trennung vom Partner. Die Gewährung als Darlehen ist rechtswidrig!
Hier: Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf
sind detailliert Anspruchsvoraussetzungen, Gegenstände und Summen genannt, die bei Anträgen als Grundlage verwendet werden können, da diese Broschüre die Rechtsauffassung des Bundesfamilienministeriums und der BA wiedergibt.
Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf
Erstausstattung

Zitat von: reini18 am 23. Juni 2024, 06:03:45Was noch dazu kommt ist, dass mir jemand dazu geraten hat Eingliederungsgeld zu beantragen.
Dieses bekommt man nur wenn man vollständig aus dem Leistungsbezug fällt und dann nichts mehr mit dem JC zu tun hat. Und selbst dann muss man sehr gut mit dem SB verhandeln können denn die verteilen das eher so nach gutdünken als nach den angedachten Vorgaben.

MfG FN
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reini18

Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2024, 12:17:44Wenn du dann mal fixe Zahlen über dein höheres Einkommen hast, kann man immer noch rechnen ob und wieviel Anspruch du hast.

Ich weiß halt nicht, ob ich genauso viel am Ende habe, wenn ich Teilzeit mache. Mit Minijob und Bürgergeld hatte ich halt meine 680€. Wenn ich dann 1200 - 1500€ netto bekomme, weiß ich nicht ob ich die Miete dann komplett zahlen muss und am Ende dann genauso viel übrig habe.

Ronald BW

Es ist die Frage wie du dein Leben in Zukunft gestalten willst.
Du wirst immer mehr haben wenn du mehr verdienst.
Macht also wenig Sinn das vorher auszurechnen.
Mal ganz ernsthaft Bundeswehr wäre das etwas für dich, da gibt es rundum sorglos Pakete.
Ich meine jetzt auch nicht die kämpfende Truppe.
Dort gibt es so ziemlich jeden Beruf den du dort auch lernen kannst.
Oder hast du körperliche gesundheitliche Probleme.

Sheherazade

Zitat von: reini18 am 23. Juni 2024, 20:36:19Wenn ich dann 1200 - 1500€ netto bekomme, weiß ich nicht ob ich die Miete dann komplett zahlen muss und am Ende dann genauso viel übrig habe.

Wahrscheinlich und wie weiter oben schon erwähnt wurde, es gibt immer noch die Option Wohngeld.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"