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Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolge -> Masernimpfung

Begonnen von PaulNRW, 24. Juni 2024, 16:36:42

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PaulNRW

Noch mal ein ganz anderes Thema:

Ich habe einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung auf dem Tisch liegen, wo die Bedingung bzw. zu den Bewerbungsunterlagen ein "Immunitätsnachweis gegen Masern" eingereicht werden soll.

Diesen habe ich nicht.

Bewerbungspflicht meinerseits dennoch gegeben? Muss ich mich jetzt gegen Masern impfen lassen und dort bewerben? Kann anders herum das JC mich belangen (Sanktionen), dass ich diese Impfung nicht habe und nicht will und mich deshalb nicht bewerbe?

GoetzB

Alles was in die körperliche Unversehrtheit herein läuft darf nicht gefordert werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 16:36:42Muss ich mich jetzt gegen Masern impfen lassen und dort bewerben?
Impfen lassen NEIN!

Bewerben, kann man tun und klar hineinschreiben, keine Masernimpfung vorhanden und wird auch nicht gemacht.

Dann kann der AG selbst sehen, wie er damit umgeht.

Fettnäpfchen

PaulNRW

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 16:36:42Ich habe einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung auf dem Tisch liegen,
und als was sollst du dich bewerben?
und passt das zu deiner(n)Ausbildung(en)?
oder zu etwas das dich dafür qualifiziert?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PaulNRW

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juni 2024, 17:03:52und als was sollst du dich bewerben? und passt das zu deiner(n)Ausbildung(en)? oder zu etwas das dich dafür qualifiziert?

Ist im kaufmännischen / administrativen Bereich, würde passen. - Aber der Impfnachweis ist Pflicht, weil eben innerhalb eines Krankenhauskomplexes.


Fettnäpfchen

PaulNRW

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 17:16:35Ist im kaufmännischen / administrativen Bereich, würde passen.
Okay dann fällt also ein nicht passender VV aus.

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 16:36:42Bewerbungspflicht meinerseits dennoch gegeben?
in dem Fall ja
aber
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juni 2024, 16:59:14Bewerben, kann man tun und klar hineinschreiben, keine Masernimpfung vorhanden und wird auch nicht gemacht.
Zitat von: HunzernKonzerrn am 24. Juni 2024, 16:50:51Alles was in die körperliche Unversehrtheit herein läuft darf nicht gefordert werden.
das wären dann die Zumutbarkeitkriterien.

MfG FN
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jens123

Die schreiben nur, dass die Impfung gegen Masern eine Zugangsvoraussetzung ist. Weder ein JC, noch der Jobanbieter hat dich aufgefordert, dich gegen Masern impfen zu lassen.

Da du die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllst, läuft die Bewerbung (automatisch) ins Leere. Die Bewerbung ist also wegen fehlender Voraussetzungen von vorn herein fruchtlos und das dem JC-Mitarbeiter auch so zu vermitteln. Für ein (unverbindliches) Arbeitsangebot muss sich kein Mensch impfen lassen.

Milla

Wenn du vor 1970 geboren bist hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon gehabt und musst nicht impfen. Alle die nach 1970 geboren wurden sollten auch dagegen geschützt sein da es in der DDR ab da eine Impfpflicht gab. Außerdem kann man die Immunität ganz leicht durch einen Bluttest feststellen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

PaulNRW