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Bürgergeld-Empfänger sollen Jobs mit längerem Arbeitsweg annehmen

Begonnen von Zatoo, 07. Juli 2024, 03:37:44

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Quinky

Unwissender,
Bei Deinem Fall muss die Arbeitsstelle nicht angenommen werden, denn hier beträgt schon (ohne Weg zur Bahn) bereits über 2 Stunden, also unangemessen. Die Regelung sagt 3 Stunden für Hin- und Rückfahrt.
allgemein,
die Änderung der Anfahrtszeit wird nur geringfügig geändert!
Alt 2,5 Stunden, neu 3 Stunden
bzw. alt 2 Stunden, neu 2,5 Stunden (bei unter 6 Stunden Arbeitszeit)
jeweils für Hin- und Rückfahrt, nicht für eine Fahrt!
das bedeutet.
die Änderung beträgt lediglich 15 Minuten für einen Weg mehr. Hierüber jetzt ein Fass auszumachen finde ich übertrieben.
Andere Änderungen wiegen wesentlich mehr!

Ernie

selbiger

Zitat von: Quinky am 08. Juli 2024, 11:56:34die Änderung beträgt lediglich 15 Minuten für einen Weg mehr. Hierüber jetzt ein Fass auszumachen finde ich übertrieben. Andere Änderungen wiegen wesentlich mehr!

aus 15 werden denn irgendwann 20 mehr..und immer so weiter..kleinvieh macht auch mist..rupfe das huhn in kleinen schritten denn schreit es weniger als wenn du es in einem zug rupfst..
jede kleine zum nachteil der kleinen leute veränderung sollte man eigentlich wie die franzosen auf die strassen gehen..ansonsten..oh schaut..der michi merkt das nicht..wir könne weiter machen..schon der gedanke an verschlechterungen sollte gelich dem garaus gemacht werden..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

180

Zuerst zerstört man den Wohnungsmarkt, indem man die Türen als Weltsozialamt öffnet, dann schafft man Bullshit Bauvorschriften für Neubauwohnungen.
Und jetzt leiden die Bürger durch längere Pendelzeiten darunter.


Milla

Nach §10 SGB 2 sind bis zu 2,5 Stunden verhältnismäßig. In Regionen mit üblichwerweise langen Pendelzeiten (also Großstädte) auch länger. Gerichte entschieden, dass bis zu 180 KM (also 360 KM in Summe) zumutbar sind. Vgl. AZ 6 Sa 225/08
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

NRWMaster

Könnten die JC was die Fahrkosten angeht sagen "Deutschlandticket kaufen" weil das senkt die Fahrtkosten mit ÖPNV ja auf maximal 49 EUR/Monat.

anne

Gibt es das Deutschlandticket nur online und mit Abo"zwang"?.
Dann kann sich das nicht jeder zulegen.

NRWMaster

Zitat von: anne am 08. Juli 2024, 16:37:45Gibt es das Deutschlandticket nur online und mit Abo"zwang"?.
Dann kann sich das nicht jeder zulegen.

Es gibt mehrere Varianten. App ist die Regel mit Abosystem und Kündigung bis 10 des Monats sonst Folgemonat.
In NRW gibts noch EeezyNRW da wird nach Fahrt abgerechnet und GPS. Gedeckelt dann auf max 49 EUR Monat. Hier dann aber kein Abo.

hanskanns

Ja ne ist klar. 50km täglich hin 50km zurück zur Feldarbeit Erdbeeren pflücken. Bahnkosten natürlich vom Regelsatz beziehn, weil ja aufstocken.

Zitat von: NRWMaster am 08. Juli 2024, 16:43:04
Zitat von: anne am 08. Juli 2024, 16:37:45Gibt es das Deutschlandticket nur online und mit Abo"zwang"?.
Dann kann sich das nicht jeder zulegen.

Es gibt mehrere Varianten. App ist die Regel mit Abosystem und Kündigung bis 10 des Monats sonst Folgemonat.
In NRW gibts noch EeezyNRW da wird nach Fahrt abgerechnet und GPS. Gedeckelt dann auf max 49 EUR Monat. Hier dann aber kein Abo.

Ich würde niemals ein App only ticket nutzen. Wenn Akku grad zufällig, leer, Handy bockt oder abstürzt, oder grad kein Netz, wird man aus der Bahn geworfen samt 60 Eur Bußgeld. Man kann dann zwar ein Nachbuchungsantrag stellen dieser kostet aber 10 Eur.

Dazu ist das ganze eine Quale in Bussen, wo man den QR Code einscannen muss vorne beim Einsteigen, was zu 90% nie richtig funktioniert. Dann steht man erst mal da und der Bus fährt an und man wird umgeworfen.

Kopfbahnhof

Zitat von: anne am 08. Juli 2024, 16:37:45Gibt es das Deutschlandticket nur online und mit Abo"zwang"?
Abo Zwang ja, mancherorts auch als Chipkarte möglich.

Soll ja nächstes Jahr auf jeden Fall teurer werden.

Unwissender

Zitat von: Quinky am 08. Juli 2024, 11:56:34Unwissender,
Bei Deinem Fall muss die Arbeitsstelle nicht angenommen werden, denn hier beträgt schon (ohne Weg zur Bahn) bereits über 2 Stunden, also unangemessen. Die Regelung sagt 3 Stunden für Hin- und Rückfahrt.
allgemein,
die Änderung der Anfahrtszeit wird nur geringfügig geändert!
Alt 2,5 Stunden, neu 3 Stunden
bzw. alt 2 Stunden, neu 2,5 Stunden (bei unter 6 Stunden Arbeitszeit)
jeweils für Hin- und Rückfahrt, nicht für eine Fahrt!
das bedeutet.
die Änderung beträgt lediglich 15 Minuten für einen Weg mehr. Hierüber jetzt ein Fass auszumachen finde ich übertrieben.
Andere Änderungen wiegen wesentlich mehr!

Ernie

Die Frage ist, ob Wartezeiten (bis der nächste Bus oder Zug kommt) zum Arbeitsweg dazu zählen!?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

NRWMaster

Das wäre echt wichtig bei Umsteigeprozessen.

Beispiel: Bus kommt an. Zug fährt 15-30 Minuten später.

Quinky

Pendelzeit:
Wohnung bis Arbeitsplatz, d.h.
Wegezeit bis zum Bahnhof 20 Minuten
Fahrtzeit 40 Minuten
Umsteigezeit 30 Minuten
weitere Fahrzeit 40 Minuten
Wegezeit zum Arbeitsplatz 15 Minuten
Gesamtzeit 145 Minuten = 2.25 Stunden x 2 für Rückfahrt = 4.50 Stunden Pendelzeit = unangemessen
Sollte es keine bessere Möglichkeit geben (nach Addierung aller Zeiten) muss der Arbeitsplatz nicht angenommen werden. Sofern also mehr als 3 Stunden herauskommt!
Niemand kann auf einen PKW verwiesen werden!

Ernie

NRWMaster

Das wäre meine Frage: Was ist wenn man Halter/Versicherungsnehmer eines älteren privaten PKWs ist.

Ronald BW

Niemand kann dazu gezwungen werden mit einem vorhandenen Fahrzeug zur Arbeit zu fahren

NRWMaster