Antwort auf Widerspruch rechtens?

Begonnen von szaros 25, 10. Juli 2024, 11:26:47

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szaros 25

Hallo,

wieder einmal Probleme mit der Kreisverwaltung Alzey.
 Habe Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingereicht.Ich finde die Antworten nicht zutreffend. So kann ich keine Guthaben der Wasserkostenabrechnung an die KV überweisen, da dieses gleich mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet, wird.die Abschlagsrate für zwei Monate beträgt 45,-€ ( Erhöhungsbescheid liegt KV vor, die Übernahme erfolgt mit 22,50 € pro Monat,sie sagen da ist der Schornsteinfeger mit einberechnet.Wo denn?  Die genehmigten Nebenkosten von 120,-€ wurden einfach auf 102,-€ gesenkt so das ich nicht weiß wie ich alles bezahlen soll.Sie wollten letztes Jahr wieder einmal eine Mietbescheinigung haben, welche ich aber abgelehnt habe,da dies nur eine weitere unnötige Datenerfassung gewesen wäre.Füge mal die Bescheide usw bei, vieleicht kann mir jemand eine Rat geben.Danke im Voraus
szaros25

TripleH

Nein, ist es nicht. Die Kosten, die du extra zahlen musst, also Wasser und Schornsteinfeger sind im Monat der Fälligkeit zu berücksichtigen und nicht auf 12 Monate zu verteilen.

Allerdings kann ich keine odt Datei öffnen, also auch nicht sehen, was du überhaupt angegriffen hast. Sollten die Kosten für 2023 erst jetzt gezahlt werden oder wären die Abschläge 2023 schon berücksichtigt worden? Dann hätte ja eigentlich das Guthaben berücksichtigt werden müssen nach § 11 iVm. § 22 Absatz 3 SGB II. Aber davon ist irgendwie keine Rede, nur, dass man die tatsächlichen Verbrauchskosten berücksichtigt? Oder nimmt man die und hat die durch 12 geteilt für 2024?

Wie gesagt: egal wie, das ist nicht richtig. Wasser ist in Höhe des Abschlags von 41 Euro dann zu berücksichtigen, wenn sie fällig sind, also für April, Juni usw. Und Schornsteinfeger auch dann, wenn er kommt und seine Rechnung bezahlt werden muss.

Du solltest also den Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weiterleiten lassen.

szaros 25

hier noch einmal der Widerspruch von mir
szaros25

TripleH

Das ist wieder eine odt Datei, keine PDF.

szaros 25

szaros25

TripleH

Wie schon geschrieben: das, was das JC rechnet, ist falsch. Das, was du willst, ist aber auch falsch. Es können noch keine Schornsteinfegerkosten berücksichtigt werden, wenn die noch gar nicht angefallen sind. Und die Wasserkosten sind eben nicht auf den Monat runterzurechnen, sondern nur in den Monaten zu berücksichtigen, in denen sie fällig sind. Das JC hat kein Recht, nur 102 Euro im Monat zu berücksichtigen und du kein Recht, 115 Euro zu wollen.

szaros 25

Hallo,

letztes Jahr wollte ich die ANGEFALLENEN sCHORNSTEINFEGERKOSTEN BEZAHLT HABEN UND DA WURDE MIR MITGETEILT DAS  ALLES IN DEN NEBENKOSTEN BEREITS ABGEGEOLTEN SEI:SIE HABEN DIE wASSERKOSTEN AUFGETEILT UND DANN AUF DEN MONAT ABGERECHNET:ABER WIE IST DAS JETZT MIT DEN BEREITS VON MIR GEZAHLTEN WASSERKOSTEN? BLEIBE ICH DARAUF SITZEN? ES WERDEN JA  IMMER 6 RATEN IM JAHR FÄLLIG UND NICHT NUR DAS WAS DIE KV RECHNET:
szaros25

TripleH

Ich weiß nicht, was bezahlt wurde oder nicht, es sind ja keine Bescheide zu sehen und wie sich die KdU zusammensetzt. Fakt ist einfach nur, dass sowohl du als auch das Jobcenter falsch rechnen.

Daran ändert jetzt dein unhöfliches Geschreie (Großbuchstaben!) nichts!

Leeres Portemonnaie

Zitat von: TripleH am 10. Juli 2024, 18:44:55Daran ändert jetzt dein unhöfliches Geschreie (Großbuchstaben!) nichts!


Wenn ich den Text u. die Buchstaben anschaue, hat der TE wohl einfach nur die Umschaltetaste im Eifer des Gefechts verstellt.  :zwinker: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

szaros 25

Genau, ich habe nicht geschrien,sondern einfach nicht darauf geachtet das ich in Großbuchstaben schreibe.Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen: 80,-€ für den Vermeiter, 45,-( alle 2 Monate) für Wasser und der Schornateinfeger ( ca. 85,-€ einmalig) Nur habe ich mehr Wasserkosten bezahlt als die KV mir erstattet,das war auch meine Frage und was ich tun kann um eine angemessene Nebenkostenerstattung zu bekommen.
szaros25

TripleH

Was du tun kannst? Steht eigentlich schon da. Den Widerspruch einfach weiter laufen lassen, damit er der zuständigen Widerspruchsstelle vorgelegt wird, die hoffentlich Ahnung hat, was richtig ist.