Jobcenter behält Guthaben der kalten Betriebskosten ein...

Begonnen von samsungv200, 20. Juli 2024, 16:07:56

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samsungv200

Hallo,

leider musste ich mich hier neu anmelden, da mein Account nicht mehr existierte.

Ich bewohne eine 2-Zimmer-Wohnung mit 49,88 m2. Da die Wohnung nicht angemessen ist, muss ich zur Miete zuzahlen, die Heizkosten werden weiterhin voll übernommen, dies ist schon seit vielen Jahren so.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ergibt grundsätzlich ein Guthaben aus den kalten Betriebskosten für mich und ein Guthaben aus den Heizkosten, welches das Jobcenter einbehält, was so auch seine Richtigkeit hat.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 ergab wieder ein Guthaben aus den kalten Betriebskosten für mich von ca. 55 Euro, allerdings auch erstmals eine Nachzahlung der Heizkosten von ca. 80 Euro. Der Vermieter hat nun das Guthaben mit der Nachzahlung verrechnet, so das noch ca. 25 Euro nachgezahlt werden mussten.
Die Heizkostennachzahlung hat das Jobcenter anerkannt, allerdings nur die 25 Euro. Meines Erachtens hätte das JC die vollen 80 Euro anerkennen müssen...
Ich bin in Widerspruch gegangen, sollte aber abwarten, was das Bundessozialgericht in einem ähnlich gelagerten Fall einscheiden würde, mit dem Aktenzeichen B 7 AS 21/22 R
Anfang April 2024 entschied das Bundessozialgericht zu Gunsten der Kläger,
hier ging es darum, das man Strom und Gas vom selben Anbieter bezog und der Anbieter die Stromrückzahlung mit der Gasnachzahlung verrechnet hat und das JC nur die Differenz gezahlt hat.

https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/tacheles-rechtsprechungsticker-kw-16-2024.html

Nun ist es so, das ich gestern die Ablehnung des Widerspruches bekam. Das Jobcenter ist immer noch der Meinung, das die Aufrechnung Guthaben mit der Nachzahlung Rechtens ist.
Bleibt mir jetzt tatsächlich nur der Weg zum Sozialgericht?

TripleH


samsungv200

Gut, dann habe ich die 55 Euro eben eingebüßt, denn noch einmal werde ich mir die Prozedur Sozialgericht nicht antun...