Pauschalmiete - KdU

Begonnen von English, 20. Juli 2024, 17:35:26

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English

Hallo,

ich habe heute den Bescheid erhalten, allerdings wird soweit nur der Regelsatz gezahlt werden.

Das Jobcenter stellt sich etwas krum bei der KdU, da ich auf Pauschalmiete wohne (Zimmer in einer WG, eigenes Bad, 3 Leute insgesammt).

Sie hatten bereits eine Aufschlüsselung oder eine Begründung vom Vermieter gefordert. Aufschlüsselung ist laut Vermieter unmöglich, wurde mir mehrmals bestätigt von Ihm und dann auch schriftlich für das Jobcenter.

Anscheinend reicht denen das aber nun nicht. Es wurden in dem ganzen Prozess generall, Fragen gestellt und Sachen verlangt, zu welchen geundsätzlich kein Anrecht besteht.

Nun fragen die schon wieder nach einer Aufschlüsselung oder einer erneuten Begründung, mit dem Sternchen versehen, dass eine nicht existierende Verbrauchsabrechnung, eine Aufschlüsselung nicht unmöglich macht.

Ich war unter dem Verständniss, dass ich nur einreichen kann was ich auch besitzte, und der Vermieter zu nichts verpflichtet ist etc. bzw. das Jobcenter das so hinnehmen muss und die KdU (zumindest in Angenessenheit) (bei mir Karenzzeit / ansonsten in Angemessenheit) zu tragen hat.

Habe den Teil des Briefes auch fotografiert und hier angehängt.

Bin mir nun nicht ganz sicher was mein nächster Move sein soll. Vermieter kontaktieren? Ihn fragen eine Entschlüsselung zu erfinden? Dem Jobcenter mit dem Rechtsweg kommen?

Bitte daher um Ratschlag, vielen Dank :)

Sheherazade

Hast du den letzten Satz auch gelesen? "Sollte eine Aufschlüsselung nicht möglich sein, lassen Sie sich von Ihrem Vermieter bitte bestätigen, dass es sich bei der Miete um eine gesamte Pauschalmiete handelt, in der alle Kostenpositionen enthalten sind." Offenbar steht das mit der Pauschalmiete NICHT in deinem Mietvertrag, das kann dein Vermieter jetzt mit der genannten Bestätigung nachholen. Nicht vergessen, eine Begründung hinzuzufügen, warum eine ungefähre Aufschlüsselung nicht möglich ist. Rein theoretisch muss er nicht alle Spalten ausfüllen, sondern kann aufschlüsseln nach Schätzung (Grundmiete ein Betrag, dann Strom, Heizkosten sowie sonstige Nebenkosten zusammenfassen zu einem Betrag).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

English

Zitat von: Sheherazade am 20. Juli 2024, 17:45:45Hast du den letzten Satz auch gelesen? "Sollte eine Aufschlüsselung nicht möglich sein, lassen Sie sich von Ihrem Vermieter bitte bestätigen, dass es sich bei der Miete um eine gesamte Pauschalmiete handelt, in der alle Kostenpositionen enthalten sind." Offenbar steht das mit der Pauschalmiete NICHT in deinem Mietvertrag, das kann dein Vermieter jetzt mit der genannten Bestätigung nachholen. Nicht vergessen, eine Begründung hinzuzufügen, warum eine ungefähre Aufschlüsselung nicht möglich ist. Rein theoretisch muss er nicht alle Spalten ausfüllen, sondern kann aufschlüsseln nach Schätzung (Grundmiete ein Betrag, dann Strom, Heizkosten sowie sonstige Nebenkosten zusammenfassen zu einem Betrag).

Im Mietvertrag wird das Wort Pauschalmiete selbst nicht genutzt, aber es schliesst alles daraufhin.

Was wäre denn, wenn der Vermieter wieder nicht genug begründet oder die Miete entschlüsselt?

Müsste das Jobcentee dieses dann so hinnehmen?

turbulent

Zitat von: English am 20. Juli 2024, 18:49:23Müsste das Jobcentee dieses dann so hinnehmen?
"Müsste ich als Mieter das so hinnehmen" meinst Du bestimmt? Wenn es blöd formuliert ist, hat der Vermieter vielleicht das Recht, nachträglich für ein gesamtes Jahr Nebenkosten zu berechnen? Bist Du sicher, dass es nicht so ist?

Es ist in Deinem Interesse, einen sauberen Vertrag zu haben (ja, auch und gerade unter Freunden/Verwandten - bei Geld solltest Du auf Schriftlich-Eindeutigem bestehen). Stell Dir mal vor, Du beziehst irgendwann keine Unterstützung mehr vom Staat - der Vertrag wird nicht durch Arbeitsaufnahme/Lottogewinn ungültig.

malsumis

#4
Bei einer Pauschalmiete muss nichts aufgeschlüsselt werden. Weder muss der Vermieter da was begründen, noch die Grundlage der Kalkulation liefern. Alles steht schon im Vertrag.
Allerdings kann eine echte 'Pauschalmiete' nicht vereinbart werden, wenn HeizkostenV anzuwenden ist, außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt und den Ausnahmen in § 11.

Tomatenstaude

Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 04:03:18Bei einer Pauschalmiete muss nichts aufgeschlüsselt werden. Weder muss der Vermieter da was begründen, noch die Grundlage der Kalkulation liefern. Alles steht schon im Vertrag.
hier wohl nicht, siehe
Zitat von: English am 20. Juli 2024, 18:49:23Im Mietvertrag wird das Wort Pauschalmiete selbst nicht genutzt, aber es schliesst alles daraufhin.
Schlussfolgerungen, die Raum für Interpretationen lassen, sind keine vertragliche Basis auf die man sich berufen kann


Sheherazade

Zitat von: English am 20. Juli 2024, 18:49:23Im Mietvertrag wird das Wort Pauschalmiete selbst nicht genutzt, aber es schliesst alles daraufhin.

Verträge sollten so gestaltet sein, dass NICHTS der Interpretation überlassen bleibt. Das bedeutet in deinem Fall: Der Begriff Pauschalmiete MUSS zwingend enthalten sein. Und eigentlich auch eine genaue Aufstellung der einzelnen Kosten.

ZitatGrundsätzlich darf eine Pauschalmiete nur vereinbart werden, wenn im Mietvertrag eine detaillierte Auflistung der in der Pauschalmiete enthaltenen Nebenkosten vorhanden ist. Andernfalls handelt es sich rechtlich um eine Inklusivmiete, bei der die gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung von Nebenkosten greifen.

Daher ist es wichtig, dass Vermieter darauf achten, bei einer gewollten Pauschalmiete alle Nebenkosten im Mietvertrag präzise zu benennen. Andernfalls kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn aus der Pauschalmiete plötzlich eine Inklusivmiete wird.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

malsumis

Zitat von: Tomatenstaude am 21. Juli 2024, 08:21:33Schlussfolgerungen, die Raum für Interpretationen lassen, sind keine vertragliche Basis auf die man sich berufen kann
Schon mal was von Auslegung gehört? Wenn nicht, dann erst mal die Grundlagen lernen.
https://www.juraforum.de/lexikon/auslegung-rechtsgeschaeft-vertrag-willenserklaerung
Das Gesetz fordert nirgends, dass die Bezeichnung 'Pauschalmiete' (richtigerweise Inklusivmiete) im Vertrag genannt wird. Auch steht nirgends eine Verpflichtung zur Aufschlüsselung.
ZitatKinne/Schach/Bieber, BGB § 556 Vereinbarungen über Betri ... / 2.1.4 Inklusivmiete
Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen.
Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen, möglicherweise zuzüglich eines geschätzten Sicherheitszuschlags. Mangels Vereinbarung der Mietvertragsparteien darüber, dass der Mieter bestimmte in der Betriebskostenverordnung bezeichnete Betriebskosten trägt, ist die Miete ihrem gesetzlichen Leitbild entsprechend als Inklusivmiete anzusehen (BGH, Urteil v. 19.12.2018, VIII ZR 254/17, GE 2019, 248). Ist im Mietvertrag die Vereinbarung "in der Miete sind die Betriebskosten enthalten / nicht enthalten" nicht durch Ausstreichen verdeutlicht, handelt es sich um eine Bruttomiete, in der sämtliche Betriebskosten enthalten sind (LG Berlin, Urteil v. 26.1.2015, 67 S 241/14, GE 2015, 387). Ist die Umlagevereinbarung hinsichtlich der Betriebs- bzw. Nebenkosten unwirksam, sind die hierfür angesetzten Vorauszahlungen als Teil der Bruttomiete anzusehen (OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschlüsse v. 14.2.2018 und 19.4.2018, 2 U 142/17, NZM 2018, 789 für Geschäftsraum). Die Vereinbarung einer derartigen Inklusivmiete ist für preisfreien Wohnraum jedoch nur für die sog. "kalten Betriebskosten" zulässig. Soweit für Wohnraum (und Gewerberaum) über die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig nach der HeizKostenV abzurechnen ist, was grundsätzlich der Fall ist, sind Inklusivmieten unzulässig (BGH, Urteil v. 19.7.2006, VIII ZR 212/05, GE 2006, 1094).
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kinneschachbieber-bgb-556-vereinbarungen-ueber-betri-214-inklusivmiete_idesk_PI17574_HI1688703.html

Leeres Portemonnaie

Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 13:22:54
Zitat von: Tomatenstaude am 21. Juli 2024, 08:21:33Schlussfolgerungen, die Raum für Interpretationen lassen, sind keine vertragliche Basis auf die man sich berufen kann
Schon mal was von Auslegung gehört?


Nur muss man sich dann eben nicht wundern, wenn es das JC auslegt, wie es möchte. 
Und genau das sollte doch verhindert werden.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

malsumis

Verträge schließt man auch nicht 'passend' für das JC, normalerweise wissen die Leute auch nicht, dass sie zukünftig mal beim JC landen. Außer bei denjenigen, die gerade einen Antrag stellen und erst jetzt einen Mietvertrag zusammenschustern, passend für das JC. Und auch ein JC hat sich an Gesetze zu halten und nicht "wie es möchte".

Tomatenstaude

Zitat von: malsumis am 21. Juli 2024, 13:22:54Schon mal was von Auslegung gehört? Wenn nicht, dann erst mal die Grundlagen lernen.
Grundlagen von was lernen? wie man irgendwelche Quellen einstellt, die zum Thema und Problem gar nicht passen?


English

Vielen Dank für all die Kommentare.

Was genau ist dann jetzt Sache / Rechtslage?

Wenn der Vermieter sich weigern sollte zu entschlüsseln / dies wie gesagt nicht möglich ist (WG, keine sepersten Zähler), was genau ist zu erwarten?

Habe ich trotzdem Recht daraug die KdU zu erhalten? Muss der Rechtsweg gewählt werden?

Fettnäpfchen

English

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 15:40:28Wenn der Vermieter sich weigern sollte zu entschlüsseln / dies wie gesagt nicht möglich ist (WG, keine sepersten Zähler), was genau ist zu erwarten?
Nimmt der PauschalMV Bezug zum MV falls du Untermieter bist?
Die Info WG ist ja neu da kann das wichtig sein.

Wenn der VM es nicht aufschlüsselt wird sich uU das JC an ihn selber wenden. Du bist außen vor weil du nichts dafür kannst wenn Dritte nicht in die Pötte kommen.

Wie groß ist die Whg.?
Wieviel Personen insgesamt?

Zum rechtlichen:
Unterkunftskosten und Urteile

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

English

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 15:49:44English

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 15:40:28Wenn der Vermieter sich weigern sollte zu entschlüsseln / dies wie gesagt nicht möglich ist (WG, keine sepersten Zähler), was genau ist zu erwarten?
Nimmt der PauschalMV Bezug zum MV falls du Untermieter bist?
Die Info WG ist ja neu da kann das wichtig sein.

Wenn der VM es nicht aufschlüsselt wird sich uU das JC an ihn selber wenden. Du bist außen vor weil du nichts dafür kannst wenn Dritte nicht in die Pötte kommen.

Wie groß ist die Whg.?
Wieviel Personen insgesamt?

Zum rechtlichen:
Unterkunftskosten und Urteile

MfG FN


Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich bin kein Untermieter, der Vertrag ist in meinem Namen abgeschlossen.

Es erwähnt das Wort Pauschal / Inklusivmiete nicht, wie gesagt, aber listet nur eine Kostenposition von 510€ für alles insgesamt.

WG sind 3 Leute insgesamt.

Wir haben unsere eigene Doppelhaushälfte.

Und wie gesagt, keine seperaten Zähler etc., weswegen der Vermieter keine Entschlüsselung vornehmen kann / möchte.

Hatte halt bis nun, in diesem, und anderen Foren gelesen, dass das JC mündliche Mietverträge, Pauschalmieten (inkl. Heizkosten) etc. hinnehmen muss, und wie du ja praktisch auch erwähnt hast, ich nichts vorlegen kann, in wessen Besitz ich nicht bin.

Habe die Rechtslage dort nie ganz verstanden.

Fettnäpfchen

English

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:19:56WG sind 3 Leute insgesamt.
und jeder hat seinen eigenen Vertrag?

Hast du deinen VM bezügl. der Forderung des JC schon darauf  angesprochen
oder etwas unternommen
und was sagt dieser dazu?

Zitat von: English am 20. Juli 2024, 17:35:26Bin mir nun nicht ganz sicher was mein nächster Move sein soll. Vermieter kontaktieren? Ihn fragen eine Entschlüsselung zu erfinden? Dem Jobcenter mit dem Rechtsweg kommen?
Meiner Meinung nach geht das in Richtung Widerspruch, begründet mit dem Urteil zur Pauschalmiete.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.