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Unterhalt Ü18 nicht mehr Zuhause Arbeitsunwillig

Begonnen von BlaueWolke, 29. Juli 2024, 13:03:51

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BlaueWolke

Hallo ich hab mich heute neu angemeldet weil ich eine Frage habe:

Ein Ü18 Kind und wohnt nicht mehr bei den Eltern, ist von der Schule abgegangen weil meinte schafft es nicht weiter. Um eine Ausbildung wurde sich nicht bemüht. Sagt kann nicht arbeiten.

War Bürgergeld beantragen und die meinten die Eltern müssen bis 25 Unterhalt zahlen?

Ist es wirklich so dass ein arbeitsunwilliges Kind bis 25 den kompletten Unterhalt bekommt?

Sind die Eltern wirklich komplett der Unlust ausgeliefert?

Vielen Dank

turbulent

Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 13:03:51Sind die Eltern wirklich komplett der Unlust ausgeliefert?
Ja!
Oder hat der Staat/die Allgemeinheit dem Kind das vermittelt während der letzten 18 Jahre?

Sheherazade

ZitatDer Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes ist an keine Altersgrenze gebunden. Grundsätzlich schulden die Eltern Unterhalt für eine begabungsbezogene Berufsausbildung ihres Kindes. Je nach Lebenslauf und eingeschlagenem Bildungsweg können daher auch ältere Kinder noch Unterhalt beanspruchen, allerdings setzt die Pflicht zur Zielstrebigkeit Zumutbarkeitsgrenzen.

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes endet weder mit dem Erreichen der Volljährigkeit, noch mit dem Schulabschluss. Eltern sind unterhaltspflichtig für die Kosten einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung, die in aller Regel erst nach der Volljährigkeit abgeschlossen wird. Während der Dauer der Ausbildung ist das volljährige Kind dem Grundsatz nach weiter unterhaltsbedürftig – unabhängig davon, wie alt es ist und wie lange die Ausbildung dauert. Es gibt davon allerdings Ausnahmen und es gibt Grenzen für diesen Anspruch.
Quelle und weiterführende Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BlaueWolke

Der Link hilft mir leider nicht weil es nicht Bürgergeld betrifft.

Ihm wurde eine Arbeitsstelle angeboten die er auch ablehnte (in unserer Firma)

Dann könnten doch alle Zuhause bleiben und Party  machen auf den Kosten der Eltern. Irgenwie müssen die doch auch geschützt werden

turbulent

Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 14:05:23Der Link hilft mir leider nicht weil es nicht Bürgergeld betrifft.
Die Eltern müssen Unterhalt zahlen. Wenn das nicht reicht, steht ihm evtl. Bürgergeld zu. Welche Informationen fehlen noch?

Sheherazade

Zitat von: BlaueWolke am 29. Juli 2024, 14:05:23Der Link hilft mir leider nicht weil es nicht Bürgergeld betrifft.

Der Link sollte dir aber weiter helfen, denn der Unterhaltsanspruch des jungen Erwachsenen gegenüber seinen Eltern ist vorrangig dem Bürgergeld in Anspruch zu nehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

etwas-ratlos

@turbulent

Die Eltern müssen nur Unterhalt zahlen soweit sie finanziell dazu in der Lage sind, wenn er bis zum 25. Lebensjahr zuhause lebt, reicht Essen Trinken, Kleidergeld, Taschengeld. Richtiger Unterhalt würde nur anfallen wenn derjenige auszieht.
Jedenfalls kenne ich so einen Fall. Aber jeder Fall ist anders. Wenn Eltern das Zimmer zum Leben stellen und JC die Regelleistung, sowas gibt es auch.

turbulent


etwas-ratlos


eddie

Nur so eine Idee aber
könnten die Eltern verlangen, dass das Kind aus Kostengründen wieder Zuhause einzieht?

Sheherazade

Ja, können sie.

Es steht noch die ungestellte Frage im Raum, wer bisher für den Lebensunterhalt des volljährigen Kindes aufgekommen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Ist es wirklich so dass ein arbeitsunwilliges Kind bis 25 den kompletten Unterhalt bekommt?

Nein!

Er hat seinen Unterhalt verwirkt. Erst wenn er eine Ausbildung aufnimmt, steht ihm Unterhalt wieder zu.

etwas-ratlos

Sheherazade stellt ne wichtige Frage: Wer ist bisher für den Lebensunterhalt des jungen Mannes aufgekommen?

Ein Jobangebot scheint er ja schon sausen gelassen zu haben, wie BlaueWolke oben geschrieben hat.
Viele scheinen ihm helfen zu wollen. Die Eltern werden ihn nicht im Stich lassen wollen.


Sheherazade

Zitat von: Quinky am 29. Juli 2024, 18:59:16Er hat seinen Unterhalt verwirkt.

Blödsinn (zumal hier niemand weiß, wieviel über 18 das betreffende Kind ist). Klick mal den Link in #2 an und lies vollständig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Quinky am 29. Juli 2024, 18:59:16Er hat seinen Unterhalt verwirkt. Erst wenn er eine Ausbildung aufnimmt, steht ihm Unterhalt wieder zu.
wodurch verwirkt? seit wann also? und: warum?