Nebenkostenguthaben - Jobcenter zahlt KdU nur anteilig

Begonnen von GünsTiger, 29. Juli 2024, 22:49:44

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GünsTiger

Folgender Fall: Eine Bedarfsgemeinschaft hat Einkommen. Von 700€ Kosten der Unterkunft übernimmt das Amt tatsächlich nur 500€.
Nun schließt die Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 200€, die nicht ausgezahlt wurden.
Meinem Verständnis nach steht dem Jobcenter somit das Guthaben nur anteilig zu.
Oder liege ich falsch?

DerGreif

Zahlt das Jobcenter nur 500,00 aus, weil der Anspruch nicht höher ist? Oder werden tatsächlich nur 500,00 anerkannt?
Es kommt darauf an, was als Bedarf im Bewilligungsbescheid anerkannt wird.
Steht dort die Miete in voller Höhe von 700,00 steht dem Jobcenter auch das gesamte Guthaben zu, bzw. Sie können es in voller Höhe verrechnen.

GünsTiger

@DerGreif

Es ist Einkommen vorhanden, aus diesem Grund besteht kein höherer Anspruch. Mit anderen Worten gesagt: Den restlichen Teil der Miete zahlt die BG aus ihrem Einkommen selbst.

TripleH

Wenn das Jobcenter die 700 Euro als Bedarf berücksichtigt, wird das Guthaben in voller Höhe angerechnet.

GünsTiger

@TripleH
Als "monatlicher Bedarf" werden 700€ angegeben, als "Höhe der monatlich zustehende Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen" werden 500€ angegeben.
Also wurden 200€ aus eigenem Einkommen(Rente, Kindergeld) bestritten.

Sheherazade

Zitat von: GünsTiger am 31. Juli 2024, 08:44:03Als "monatlicher Bedarf" werden 700€ angegeben

Das ist deine vom Jobcenter anerkannte Miete, also wird das Guthaben voll angerechnet. Dass ihr einen geringeren Zahlbetrag nach Anrechnung des Einkommens habt, spielt keine Rolle.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

GünsTiger

@Sheherazade
Das erscheint mir nicht gerade fair, dass man nicht einmal den Anteil aus dem Guthaben behalten darf, den man aus eigenem Einkommen bezahlt hat.
Kann mir das mal jemand erklären, warum das so ist?


Sheherazade

Das Betriebskostenguthaben mindert im Monat nach der Gutschrift die Kosten der Unterkunft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

GünsTiger

Das ist mir klar. Mir ist nur nicht klar, warum das Jobcenter Geld bekommt, dass es nicht bezahlt hat. Wenn das Jobcenter 5/7 der Miete bezahlt und ich 2/7 der Miete, dann sollte auch ein Guthaben im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden...

Sheherazade

Zitat von: GünsTiger am 31. Juli 2024, 10:48:21Mir ist nur nicht klar, warum das Jobcenter Geld bekommt, dass es nicht bezahlt hat.

Das Jobcenter bekommt kein Geld, es muss nur weniger an KdU bezahlen, dadurch dass du weniger Miete zahlen musst aufgrund des Guthabens.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

peter_m

Im Monat der Guthabenrückzahlung sind Deine Kosten der Unterkunft geringer.
Also ist Dein Bedarf geringer.
Dein Einkommen bleibt aber gleich.
Also benötigst Du in diesem Monat weniger Geld vom Amt.

Das Guthaben wird eingesetzt, um Deinen Bedarf zu decken.
Wäre die NK-Vorauszahlung geringer gewesen, so dass Du keine Rückzahlung bekommt, hättest Du das ganze Jahr weniger Anspruch gehabt.

GünsTiger

Zitat von: peter_m am 31. Juli 2024, 12:16:41Wäre die NK-Vorauszahlung geringer gewesen, so dass Du keine Rückzahlung bekommt, hättest Du das ganze Jahr weniger Anspruch gehabt.

Danke, jetzt habe ich es endlich verstanden.