Unberechtigte Inkassoforderung des BID. Wie richtig verhalten?

Begonnen von Mostrich84, 24. Juni 2024, 12:01:48

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Mostrich84

 Hallo zusammen,

vor einiger Zeit trudelte bei mir ein Inkassoschreiben rein des BID. Ich hab darauf relativ erstaunt reagiert, da ich mit Inkassounternehmen nichts zu tun habe und auch keine Forderung gegen mich existiert, respektive existieren sollte.

Das Schreiben:

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.


Ich habe daraufhin den Gläubiger direkt angeschrieben für den BID mich angeblich anschreibt + BID selber, bei beidem die Forderung gegen mich vollumfänglich zurückgewiesen sowie um Überstellung der Daten gebeten.

Hier vorab die Erwähnung das ich bereits vor einigen Jahren schon eine Privatinsolvenz durchlaufen  habe, daher sollte die Forderung, welche aus dieser Zeit ist, mit abgedeckt sein. Auch sonst scheint mir die Forderung nichtig zu sein ( Verjährung? ) Also Würde die Verjährung + die Pivatinsolvenz dies  bereits abdecken.
Von BID bekam ich folgende Antwort mit diversen Daten, angeblichen Zahlungsaufforderungen die unter anderem auch aus '23 seien sollen?!

Datenauskunft:

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Abschließend die Antwort des angeblichen Gläubigers - Freenet -
Dieser hat scheinbar keinerlei Daten von mir, welche gespeichert sind, somit ist eine Geltendmachung der Forderung vom BID, für Freenet schonmal gelogen.

Freenet Auskunft zur Datenanfrage:
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Ich habe daraufhin das BID erneut angeschrieben und damit konfrontiert, dass aus "mehreren Gründen" die angebliche Forderung nicht gerechtfertigt ist und weitere Inkassoanschreiben als Nötigung betrachte und damit entsprechend umgehen werde.

Eine kurze Antwort des BID's kam relativ zügig mit dem inhalt das sie weiterhin auf die Forderung bestehen und den Restschuldbescheid ersehen wollen.

Diesen habe ich nicht abgeschickt, da diese für Gläubiger einsehbar sind und Freenet somit davon wissen müsste, sowie Gerichte, sofern sie die Forderung einreichen, davon Kenntnis haben sollten.

Auch sonst macht es für mich keinen logischen Sinn einem Inkassounternehmen, Daten dazu einzureichen, oder sehe ich das falsch?

Forderung des BID's der Restschuldbefreiung:
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Abschließend würde ich mich über eure Meinungen und Ratschläge dazu freuen, wie hier weiter zu verfahren ist. Eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten wäre in meinen Augen das mindeste, was meint ihr? Gibt es sonst eine Stelle die man darauf aufmerksam machen kann? Wenn ja, warum?

Wie steht ihr zudem zu der Forderung und wie wäre hier weiter zu verfahren?

Ich würde mich sehr über eure Schwarmintelligenz freuen und bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten  :sehrgut:  :bye:











terrier

lieber Mostrich 84

du erbittest Tipps in einer scheinbar kniffligen Sache und mutest uns zu, vieeeeeeeeeeeeeeele Zeilen Text zu lesen und auszuwerten. Bisschen heftig, oder?

Mein Tipp dazu: der BID ist unsicher, darum bietet er auch Deal mit den 800 Euro an, natürlich mit knappem Termin, um dich unter Druck zu setzen. Mach das bloss nicht, denn wenn du da zustimmst haben sie dich wieder neu am Wickel.

Am besten stellst du dich einfach tot und reagierst erst, wenn die mit einem gerichtlichen Zahlungsbefehl kommen. Gegen den musst du dann Widerspruch einlegen und dem Gericht deine Restschuldbefreiung präsentieren. Mit dem BID selbst solltest du garkeinen Kontakt pflegen, im Moment noch völlig überflüssig, die Schreiben, die die dir schicken sind bedeutungslos und sollen dich nur verunsichern bzw. erreichen, das du die Schuld schriftlich neu anerkennst.
Ich wette aber, das ausser zahlreichen Droh- und Bittschreiben seitens des BID nichts mehr passiert, irgendwann hören die auf.

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Mostrich84

Zitat von: terrier am 25. Juni 2024, 11:18:04du erbittest Tipps in einer scheinbar kniffligen Sache und mutest uns zu, vieeeeeeeeeeeeeeele Zeilen Text zu lesen und auszuwerten. Bisschen heftig, oder?

Grüße

wollte niemanden überfordern, ich bin nur davon ausgegangen, das so genau wie möglich auch so hilfreich wie möglich ist. Und so viel Text ist es nun auch nicht.

Aber lieben Dank für deine Antwort  :sehrgut:

Das die alles, aber nicht seriös sind, sieht man doch relativ fix, zum Glück. Das man sich aber an einer Forderung bedient, die so nicht existieren kann, ist schon krass. Wenn bei Freenet keine Daten vorliegen, kann die Forderung ja wohl auch schlecht von denen kommen.


U das so kurz wie möglich zu halten:

Was wäre hier zu tun, weitere Meldung? Also nicht nur an den Datenschutzbeauftragten? Gibts da was wo man sich melden kann, dem die Inkassobuden unterliegen und man dort Beschwerde / Meldung einreichen kann?

:


Zitat von: Mostrich84 am 24. Juni 2024, 12:01:48Abschließend würde ich mich über eure Meinungen und Ratschläge dazu freuen, wie hier weiter zu verfahren ist. Eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten wäre in meinen Augen das mindeste, was meint ihr? Gibt es sonst eine Stelle die man darauf aufmerksam machen kann? Wenn ja, warum?

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Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

islandfeuer

einer der  unseriösesten inkassobuden !  über google  hat  man  etlihe  nette  erfahrungsberichte