Wohngeld Nachzahlung

Begonnen von Zazu72, 07. Mai 2024, 12:17:14

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Zazu72

Hallo ihr Lieben,
Ich habe heute meinen Bescheid ALG2 erhalten.Man hat mir die im Januar ausgezahlt Nachzahlung Wohngeld aufs Bürgergeld angerechnet wodurch ich keinen Anspruch auf ALG2 habe.
Ist das so richtig?Die Nachzahlung war ja für die vorherigen Monate.

Danke schon mal.
Zazu72

Ottokar

Leider ja.
U.a. nach Rechtsprechung des BSG (z.B. in B 4 KG 1/19 R) ist Wohngeld im Zuflussmonat als Einkommen zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Cared-Duck

Ich habe zum Thema Wohngeld und Bürgergeld auch eine konkrete Frage.

Wenn jemand ca 950 € Bürgergeld bezieht, gibt der Wohngeld Plus Rechner zurück, dass ca 235 € Wohngeld zustehen würden.
Es heißt das es nicht möglich sei, Wohngeld und Bürgergeld beziehen zu können.

Nun die eigentliche Frage!

Wie kann das sein, dass bei einem Gehalt von 950 € zusätzlich 235 € Wohngeld zustehen würden, aber bei ALG2 950 € kein Wohngeld zustehet?


Das Wohngeld Plus wurde ja eingeführt, weil die allgemeinen Grundkosten "explosionsartig" angestiegen sind.

Das würde ja dann bedeuten, dass sich der ALG 2 Betrag, eben für eine einzelne Person 235 €, unter dem aktuell angesetzten Minimum zum Leben beläuft.


Kann mir jemand dazu Hilfe und Infos weiterleiteten ?

Danke für die Hilfe im Voraus  :flag:  :ok:  :sehrgut:  :smile:  :smile:  :smile:

TripleH

Jemand, der ein Gehalt von 950 Euro hat, bekäme ja auch ungefähr 300 Euro Bürgergeld mehr aufgrund des Freibetrages für Erwerbstätigkeit. Der Gesetzgeber schafft Anreize zum Arbeiten, nicht zum Faulenzen.

Sheherazade

Zitat von: Cared-Duck am 04. August 2024, 11:14:54Wie kann das sein, dass bei einem Gehalt von 950 € zusätzlich 235 € Wohngeld zustehen würden, aber bei ALG2 950 € kein Wohngeld zustehet?

Die Sozialleistung Bürgergeld schließt den gleichzeitigen Bezug von Wohngeld (= Zuschuss zur Miete) aus.

Logischerweise kann man keinen Zuschuss zu den Mietkosten, die man gar nicht selbst bezahlt, erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Cared-Duck am 04. August 2024, 11:14:54Wie kann das sein, dass bei einem Gehalt von 950 € zusätzlich 235 € Wohngeld zustehen würden, aber bei ALG2 950 € kein Wohngeld zustehet?
Beim ALG II/Bürgergeld erhält man neben der Regelleistung ja auch ein "Wohngeld", konkret wird die Miete als Bedarf anerkannt und gezahlt.
Mit Wohngeld nach dem WoGG würde die Miete ja doppelt bezahlt bzw. bezuschusst, einmal vom JC und einmal von der Wohngeldstelle. Dass das nicht zulässig ist, sollte klar sein.
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Rotti

Zitat von: Zazu72 am 07. Mai 2024, 12:17:14Ich habe heute meinen Bescheid ALG2 erhalten.Man hat mir die im Januar ausgezahlt Nachzahlung Wohngeld aufs Bürgergeld angerechnet wodurch ich keinen Anspruch auf ALG2 habe. Ist das so richtig?Die Nachzahlung war ja für die vorherigen Monate
ob man da jetzt wegen der Verzögerung der Auszahlung eine Absicht der Erschleichung von deinem Vermögen unterstellen kann, muss klar bezweifelt werden.

Tomatenstude

Zitat von: Cared-Duck am 04. August 2024, 11:14:54...
Nun die eigentliche Frage!

Wie kann das sein, dass bei einem Gehalt von 950 € zusätzlich 235 € Wohngeld zustehen würden, aber bei ALG2 950 € kein Wohngeld zustehet?
Wenn jemand 950 Euro netto verdient, hat man ihm von seinem Gehalt (das mehr als 950 Euro ist), nach Abzug der Steuern, Sozialabgaben, hälftige Krankenkasse, eben diese Summe ausgezahlt.

Davon muss er seinen Lebensunterhalt, Miete und alles sonstige bezahlen. Das reicht natürlich nicht, daher Wohngeld.

Zitat von: Cared-Duck am 04. August 2024, 11:14:54Das Wohngeld Plus wurde ja eingeführt, weil die allgemeinen Grundkosten "explosionsartig" angestiegen sind.
Wohngeld gab es auch vorher schon, egal welche Explosion passiert ist. Wenn die Einnahmen im Verhältnis zur angemessenen Miete, zu gering waren.

Zitat von: Cared-Duck am 04. August 2024, 11:14:54Das würde ja dann bedeuten, dass sich der ALG 2 Betrag, eben für eine einzelne Person 235 €, unter dem aktuell angesetzten Minimum zum Leben beläuft.

nein, würde es nicht.
Wie schon gesagt, bekommt der rein in ALG-2 stehende zusätzlich zum Regelsatz ja die Miete bereits bezahlt und zwar komplett, wenn sie angemessen ist.