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Aufbewahrungsdauer Akte äD

Begonnen von gargendus, 07. August 2024, 16:58:10

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Vorname

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. August 2024, 16:01:10Bei mir wurde kein einziger Arzt zu Rate bzw. die Unterlagen gefordert. Es wurde nach "Aktenlage entschieden" was immer das heißen mag. Ich weiß ja was es heißt das ist anders gemeint

Du gibst deine Einschränkungen im Gesundheitsbogen an und reichst entsprechende Befundberichte von Fachärzten ein. Wenn die Befunde zu deinen Angaben schlüssig sind, wird nach "Aktenlage" entschieden und bei keinem Arzt rückgefragt.

Ich hatte aber bei einer von mir angegebenen Einschränkungen sowohl den Befundbericht, als auch die Schweigepflichtsentbindung vergessen anzugeben bzw. nichts dazu eingereicht. Daher konnte der Gutachter natürlich nicht rückfragen und die von mir angegebene Einschränkung wurde in dieses Gutachten nicht aufgenommen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. August 2024, 16:01:10Sie gelten bis zu vier Jahren danach kann ein neues Gutachten gefordert werden.

Wo steht denn das?

Fettnäpfchen

Vorname

Zitat von: Vorname am 21. August 2024, 17:48:49Du gibst deine Einschränkungen im Gesundheitsbogen an und reichst entsprechende Befundberichte von Fachärzten ein.
Es gab nur die Angabe meiner Einschränkungen keine Befundberichte dafür habe ich ja die Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt abgegeben.
Sogar für jeden Arzt und Institution eine eigene, allerdings war das damals noch bei der AfA.

Zitat von: Vorname am 21. August 2024, 17:48:49Wo steht denn das?
Außer in den Unterlagen die man bekommt müsste es auch im s. Anhang stehen.

MfG FN
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gargendus

Habe ich beantragt und warte gespannt auf die Antwort. Zwischenzeitlich möchte ich sagen, das Gutachten, dass ich ja jetzt schon habe, ist so beschaffen, dass es eigentlich die Quadratur des Kreises versucht. Die Person ist nachgewiesen komplett kaputt, aber für sechs Stunden, mit allen genannten Einschränkungen, die keine denkbaren oder realen Jobs mehr überlassen, zu gebrauchen? Eigentlich "fühlt" sich das Gutachten nach einer kompletten Erwerbsunfähigkeit an, mit der Einschränkung, dass man zwanghaft an Stunden festhalten will, damit man eine Behauptung aufrecht erhalten kann, die in der Vergangenheit getroffen wurde. Die Einschätzung meines Arztes ist eindeutig erwerbsunfähig und damit ist er nicht alleine. Wollte mir das nur von der Seele schreiben, vielleicht geht es jemandem ähnlich.