Re: Einladung zur Gruppeninformation

Begonnen von cardi33, 11. August 2024, 11:55:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

cardi33

Hallo An Alle.

Ich habe dieses Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, Ich weiß gar nicht um was es da geht. Hat jemand das auch schon mal bekommen und weiß um was es da geht?

Es heißt in dem Schreiben wenn man da nicht hingeht das dann die Leistungen eingestellt werden. Ist das überhaupt erlaubt das Sie deshalb die Leistungen komplett einstellen dürfen. Das Schreiben kommt Nicht von meiner Sacharbeiterin von der Ich sonst Termine Bekomme.

Mein Problem ist Ich habe in Hüfte und Knie Arthrose und weiß nicht wie es an dem Tag mit Schmerzen ist,vor allem auch weil der Aufzug dort zu 90% nicht funktioniert.
Bis letzten Sommer gab es auch noch unten am Eingang Security aus der Corona Zeit und der konnte einen dann zum 2. Eingang zum Behinderten Fahrstuhl begleiten und oben Bescheid geben das man oben in Empfang genommen wird.
Als Ich nämlich mal Anfang dieses Jahres bei einem Termin war musste ich über diesen Fahrstuhl hoch weil der andere wieder kaputt war aber da kann man nur aus dem Fahrstuhl raus in einen kleinen Gang zum Nottreppenhaus und dann steht man da aber vor der Tür und muss Klopfen und Klingeln bis Dich einer hört und öffnet.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

GLG

Cardi

TripleH

Hiernach
https://hartz.info/index.php/topic,131301.0.html#msg1574970
bist du nicht erwerbsgemindert, sondern kannst noch bis 6h/Tag arbeiten. Was wurde aus dem Rat, Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Umziehen konntest du letztes Jahr auch, es wird sicherlich schwer, zu begründen, dass du das kannst, aber einen einfachen Termin nicht wahrnehmen.

Da es mit Rechtsfolgenbelehrung ist, würde das Nichterscheinen ohne wichtigen Grund eine Sanktion zur Folge haben. Wenn du krank bist, musst du halt eine Krankschreibung einreichen.

cardi33

Erwerbsminderungsrente zu Beantragen ist Leider nicht so einfach vor allem da dieses Gutachten Behauptet das Ich 6Std. Arbeiten kann. Das wurde NUR Aufgrund der Arztbefunde entschieden und nicht nach einem Persönlichen vorstellen beim Medizinischen Dienst. Meine Sacharbeiterin sagte mir das Sie nochmal ein neues Medizinisches Gutachten in Auftrag geben lassen möchte. Bin ja auch noch Umgezogen in er Zwischenzeit und musste zu mehreren Ärzten und die Termine dauern auch immer Etwas bis einer Frei ist. War auch 2 mal im MRT.




Ich Musste vom Amt aus Ja Umziehen da die Wohnung zu Teuer war, ich hatte ja erst mit meiner Schwester zusammen gewohnt die Ausgezogen ist weshalb ich mich verkleinern musste. Das habe ich ja auch nicht alleine gemacht sondern hatte dabei Hilfe die Alles getragen haben weil Ich das selbst nicht machen kann. 

Habe leider nur eine Krankmeldung bis Heute


Und was ich Hauptsächlich wissen will, werde ich nur Sanktioniert wenn ich nicht hingehen würde oder werden die Leistungen wie es in dem Schreiben steht komplett eingestellt?

TripleH

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Und was ich Hauptsächlich wissen will, werde ich nur Sanktioniert wenn ich nicht hingehen würde oder werden die Leistungen wie es in dem Schreiben steht komplett eingestellt?

Was war denn im Vorfeld? Zu solchen (ggf. rechtswidrigen) Schritten, die Leistungen zu versagen, obwohl es nur um eine Meldeaufforderung geht, machen Jobcenter nur bei Totalverweigerern, also Leistungsempfängern, die schon vorher zu x Einladungen nicht erschienen sind und alles ignorieren.

Das Jobcenter wird in solchen Fällen wahrscheinlich tatsächlich die Leistungen entziehen. Das ist höchstwahrscheinlich rechtswidrig, aber hat trotzdem zur Folge, dass du einige Zeit ohne Geld dastehen wirst. Denn auch ein gerichtliches Eilverfahren dauert seine Zeit. Und so mancher Richter mag zwar ob der Rechtswidrigkeit wissen, zögert aber eine Entscheidung entsprechend hinaus, weil er derselben Meinung wie das Jobcenter ist, dass ein Mindestmaß an Mitwirkung zu erbringen ist, wenn man Geld will.
 

Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34was ich Hauptsächlich wissen will, werde ich nur Sanktioniert wenn ich nicht hingehen würde

Schwierig zu beantworten, wenn man nur den Auszug von dem Schreiben kennt.
Auf jeden Fall geht eine Vollsanktion nicht, so wie hier angedroht.
Oder wurden schon einige Termine nicht wahr genommen?

Jedenfalls klingt es schon eigenartig, Gruppenveranstaltung im Kinosaal.
Als "Prominenter" Gast, eine/mehrere Leihbuden?
Wenn BIS zu 6 h am Tag arbeitsfähig, dürfte eh kaum was für dich dabei sein.


Da schon Dienstag würde ich hingehen, Anwesenheit bescheinigen lassen, ebenso FK beantragen.
Vor Ort ansonsten nirgendwo irgendwas unterschreiben

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Erwerbsminderungsrente zu Beantragen ist Leider nicht so einfach vor allem da dieses Gutachten Behauptet das Ich 6Std. Arbeiten kann.
Ist bekannt, aber ein Gutachten von der RV ist deutlich besser.
Auch, weil sich ein JC zwingend daran halten muss.

Bereite gerade meinen 3. Versuch vor, allein Orthopäde 3 Monate bis Termin, MRT ging dann schnell.
Nächster Termin Orthopäde in 4 Monaten, erst dann macht es für mich Sinn den Antrag auf EM Rente bei der RV abzugeben.

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 11:55:35Ich habe dieses Schreiben vom Arbeitsamt bekommen
Ist das denn überhaupt für dich zuständig?
Wenn nicht, wäre eine Nichtteilnahme auch nicht sanktionierbar.


cardi33

Ich habe vor 14 Tagen einen Termin verpasst aber nur weil meine Mutter einen Tag vorher beim Arzt war und dort erfahren hatte das Sie was am Herzen haben soll. Ich hatte mir so Sorgen gemacht und deshalb den Termin vergessen.


Der letzte Termin war Ende März und war Telefonisch. Sie wollte dann nochmal 3 Monate später anrufen aber der Nächste Termin war der dann wo ich jetzt verpasst hatte.


Keine Ahnung was das mit dem Kinosaal sein soll



Ok dann versuche ich es mit der RV vielleicht klappt das dann damit

Fettnäpfchen

cardi33

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Meine Sacharbeiterin sagte mir das Sie nochmal ein neues Medizinisches Gutachten in Auftrag geben lassen möchte.
Also noch nichts schriftliches?

Ob das von der AfA ist oder von deinem JC ist ebenso wichtig, also klär uns mal auf!

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2024, 16:12:39Schwierig zu beantworten, wenn man nur den Auszug von dem Schreiben kennt.
Zumindest müsste man die Meldeaufforderung die angegeben werden muss auch lesen können, also einfach die ganze Seite kopieren.
Dann weiß man auch ob das im Anhang auf deinen Fall anzuwenden wäre.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

cardi33

Nein Leider Nix schriftliches.


Die Einladung ist vom JC Sorry kann es Leider nicht in der Hauptfrage Leider Nicht Ändern.


Das ist noch das was dabei war.

Fettnäpfchen

cardi33

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 18:55:54Das ist noch das was dabei war.
darum ging es nicht, sondern um
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. August 2024, 18:22:58Zumindest müsste man die Meldeaufforderung die angegeben werden muss auch lesen können, also einfach die ganze Seite kopieren.

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 18:55:54Die Einladung ist vom JC
:scratch:  und warum schreibst du nicht gleich was richtig ist?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

cardi33

#9
Ich habe Alles hier eingestellt was ich bekommen habe. Es ist keine Meldeaufforderung.  Es ist auch ein Gruppen Informationstag


Weil Ich es Versehentlich Falsch geschrieben habe und leider nicht mehr ändern kann.

Ottokar

#10
Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Erwerbsminderungsrente zu Beantragen ist Leider nicht so einfach
Doch, das ist ganz einfach: Antrag ausfüllen, unterschreiben und hinsenden.
Und wenn du nicht willst, dass die DRV auf das Gutachen des äD zurückgreift, dann machst du in diesem Antrag für JC und AfA keine Schweigepflichtentbindung.

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 19:50:45Ich habe Alles hier eingestellt was ich bekommen habe. Es ist keine Meldeaufforderung.
Eine "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten" ist kein nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zulässiger Meldegrund.
Das ist auch keine Einladung (Meldeaufforderung), sondern eine Mitwirkungsaufforderung.
Konkret wirst du aufgefordert, zur "Prüfung des Leistungsanspruches" durch Teilnahme an einer "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten" mitzuwirken, was erkennbar großer Blödsinn ist.
Mangels rechtlicher Grundlagen versucht das JC die Teilnahme an einer Gruppeninformationsveranstaltung rechtlich verpflichtend zu machen und konstruiert sich dazu ein Mittelding aus Mitwirkungs- und Meldeaufforderung.
Deshalb widerspricht der genannte Mitwirkungsgrund "Prüfung des Leistungsanspruches" auch dem genannten Termininhalt "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten", denn da geht es gerade nicht um eine "Prüfung des Leistungsanspruches".
Eine "Prüfung des Leistungsanspruches" ist immer individuell und darf schon aus Gründen des Datenschutzes niemals in einer Gruppenveranstaltung erfolgen.
Abgesehen davon ist eine Gruppeninformation immer nur ein Monolog des Veranstalters, kein Dialog beider Seiten, wie er für eine "Prüfung des Leistungsanspruches" jedoch zwingend wäre (Recht auf Anhörung). Deshalb ist bei einer Gruppeninformation auch keine Mitwirkung möglich, da die Initiative nur vom Veranstalter ausgeht.
Zudem irritiert der Meldeort "Kinosaal", hat dein JC tatsächlich einen Kinosaal?

Die RFB "Sollten Sie diesem Termin nicht nachkommen..." dürfte klar rechtswidrig sein.
Die Nichtwarnehmung eines Termins ist keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 61 SGB I, da hier mit § 59 SGB II eine eigene vorragige gesetzliche Regelung (lex specialis) besteht. Ein Rückgriff auf § 61 SGB I ist damit ganz klar unzulässig. Für die Auslegung als Meldeaufforderung nach § 59 SGB II mangelt es jedoch inhaltlich sowohl an dem Begriff, als auch an der Nennung der rechtlichen Grundlagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Neo333

Zitat von: cardi33 am 11. August 2024, 12:53:34Das wurde NUR Aufgrund der Arztbefunde entschieden und nicht nach einem Persönlichen vorstellen beim Medizinischen Dienst.

Es kann auch mit nach Selbstauskunft entschieden werden, die beim Antrag mit dabei ist. Die sollte man nicht ausfüllen habe ich mal gehört.

malsumis

Zitat von: TripleH am 11. August 2024, 14:09:20Und so mancher Richter mag zwar ob der Rechtswidrigkeit wissen, zögert aber eine Entscheidung entsprechend hinaus, weil er derselben Meinung wie das Jobcenter ist, dass ein Mindestmaß an Mitwirkung zu erbringen ist, wenn man Geld will.

Richter sind nach dem GG nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen sich bei ihrer Entscheidung an das Gesetz halten und nicht danach, ob sie einen unsympathisch finden oder meinen, dem Querulanten muss ein Denkzettel verpasst werden.

Ottokar

Zitat von: malsumis am 12. August 2024, 10:51:00Richter sind nach dem GG nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen sich bei ihrer Entscheidung an das Gesetz halten und nicht danach, ob sie einen unsympathisch finden oder meinen, dem Querulanten muss ein Denkzettel verpasst werden.
Träum weiter.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


cardi33

#14
Doch, das ist ganz einfach: Antrag ausfüllen, unterschreiben und hinsenden.
Und wenn du nicht willst, dass die DRV auf das Gutachen des äD zurückgreift, dann machst du in diesem Antrag für JC und AfA keine Schweigepflichtentbindung.

Ok danke für die Info.


Zudem irritiert der Meldeort "Kinosaal", hat dein JC tatsächlich einen Kinosaal?

Ich habe noch Nie von einem Kinosaal gehört beim Arbeitsamt



Die RFB "Sollten Sie diesem Termin nicht nachkommen..." dürfte klar rechtswidrig sein.
Die Nichtwarnehmung eines Termins ist keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 61 SGB I, da hier mit § 59 SGB II eine eigene vorragige gesetzliche Regelung (lex specialis) besteht. Ein Rückgriff auf § 61 SGB I ist damit ganz klar unzulässig. Für die Auslegung als Meldeaufforderung nach § 59 SGB II mangelt es jedoch inhaltlich sowohl an dem Begriff, als auch an der Nennung der rechtlichen Grundlagen.
[/quote]


Danke für deine Tipps dann weiß ich Bescheid das es nicht so erlaubt ist.