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Heizkosten nur bis Dez. 24 bewilligt - was tun?

Begonnen von katarina, 15. September 2024, 21:28:59

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katarina

Liebe Leute,
ich beziehe Bürgergeld seit 2 Jahren.
Nun habe ich in der Folgebewilligung, die bis Sept. 25 geht, die Heizkosten nur bis Ende 24 bewilligt bekommen.
Was tun?
Widerspruch einlegen?
Oder im Januar ein Schreiben hinschicken, dass ich auch weiterhin Heizkosten habe (mit Nachweisen).
Was ratet ihr?

Bimimaus5421

Zitat von: katarina am 15. September 2024, 21:28:59Liebe Leute,
ich beziehe Bürgergeld seit 2 Jahren.
Nun habe ich in der Folgebewilligung, die bis Sept. 25 geht, die Heizkosten nur bis Ende 24 bewilligt bekommen.
Was tun?
Widerspruch einlegen?
Oder im Januar ein Schreiben hinschicken, dass ich auch weiterhin Heizkosten habe (mit Nachweisen).
Was ratet ihr?
Sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen .Nicht die 4 Wochen frist vergessen .
Der Bescheid ist Rechtswidrig
Unglaublich mit welchen Tricks hier im Lande gearbeitet wird um Gelder einzusparen 🙈Dir stehen die Heizkosten auch bis Sept 2025 zu und nicht bis Ende Dez 2024 .
Wenn eine Änderung kommt muss das Jc einen Änderungsbescheid erlassen und nicht einfach bis Sept 2025 die Heizkosten weglassen

turbulent

Dein Heinzungsversorger hat die Abschläge nur bis Dezember 2024 festgesetzt. Richtig? Entsprechend kann das JC auch nur Zahlungen bis dahin bewilligen. Sobald Du die neuen Abschläge mitgeteilt bekommst, leitet Du das ans JC weiter. Alles ist gut.
Lass Dich nicht von Beiträgen wie dem von B. verunsichern.

katarina

Danke dir turbulent, da schau ich gleich mal nach.
Also, die Abschläge sind nicht zeitlich begrenzt festgelegt. Und es gibt auch kein extra Schreiben dazu.
Die letzte Veränderung für den Gas Abschlag wurde seitens meines Gasanbieters im April 24 vorgenommen, als die Umsatzsteuer für Gas erhöht wurde. Da steht nichts von gültig bis Ende 24 oder in der Art.
Dieses Schreiben liegt dem JC vor.
Was tun?

Rotti

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 11:17:58Die letzte Veränderung für den Gas Abschlag wurde seitens meines Gasanbieters im April 24 vorgenommen, als die Umsatzsteuer für Gas erhöht wurde. Da steht nichts von gültig bis Ende 24 oder in der
jetzt nur keine Panik auf jeden Fall müssen sie danach weiter deine KDU zahlen und wenn dein Versorger bis April 25 Abschläge vornimmt und du das Nachweist dann würde ich das dem JC mitteilen und dem schreiben widersprechen und der Bescheid müsste abgeändert werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 11:17:58Also, die Abschläge sind nicht zeitlich begrenzt festgelegt.
Zitat von: katarina am 16. September 2024, 11:17:58Was tun?

Widerspruch dagegen, mit dem Hinweis, dass diese Abschlagszahlungen jeden Monat fällig sind.

Wie kommt das JC überhaupt auf so eine Idee?

Meinen die im Januar braucht man keine Heizung?

Zitat von: turbulent am 15. September 2024, 22:44:30hat die Abschläge nur bis Dezember 2024 festgesetzt. Richtig?
Selbst wenn, dem so wäre, müssen die ja weiter gezahlt werden.
Ändern sich diese Zahlungen im Januar, braucht es nur eine entsprechende Mitteilung an das JC.

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 15. September 2024, 21:28:59Nun habe ich in der Folgebewilligung, die bis Sept. 25 geht, die Heizkosten nur bis Ende 24 bewilligt bekommen. Was tun?
Stell doch mal das Schreiben anonymisiert hier ein. Dann sollte das Rätselraten den Tatsachen weichen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 11:17:58Die letzte Veränderung für den Gas Abschlag wurde seitens meines Gasanbieters im April 24 vorgenommen, als die Umsatzsteuer für Gas erhöht wurde. Da steht nichts von gültig bis Ende 24 oder in der Art.

Wann wird denn der Jahresverbrauch bei dir abgerechnet? Da gibt es doch immer einen festen Monat im Jahr, bei vielen ist es der Dezember oder Januar, bei mir z. B. der Juni.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

katarina

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2024, 16:15:54katarina

Zitat von: katarina am 15. September 2024, 21:28:59Nun habe ich in der Folgebewilligung, die bis Sept. 25 geht, die Heizkosten nur bis Ende 24 bewilligt bekommen. Was tun?
Stell doch mal das Schreiben anonymisiert hier ein. Dann sollte das Rätselraten den Tatsachen weichen.

MfG FN


Sheherazade

Ich glaube, dieses Schreiben war nicht gemeint, sondern der Passus aus deiner Folgebewilligung mit der Begründung, warum die Heizkosten nur bis Ende des Jahres im Bescheid enthalten sind. In dem Bescheid muss nämlich was dazu stehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2024, 16:15:54Dann sollte das Rätselraten den Tatsachen weichen
Was den Bescheid angeht, ja.

@TE
Ist eine ganz normale Mitteilung vom Versorger, wie schon geschrieben, wenn weitere Änderung kommen sollte, Info zum JC.

Ist jedenfalls keine Begründung für das JC nur bis Dezember zu zahlen.



katarina

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 17:17:41Ich glaube, dieses Schreiben war nicht gemeint, sondern der Passus aus deiner Folgebewilligung mit der Begründung, warum die Heizkosten nur bis Ende des Jahres im Bescheid enthalten sind. In dem Bescheid muss nämlich was dazu stehen.

Nein, im Bescheid steht gar nichts dazu. Nichts, Kein Wort.

Sheherazade

Dann beantworte doch bitte noch meine Frage.

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 16:18:07Wann wird denn der Jahresverbrauch bei dir abgerechnet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: katarina am 16. September 2024, 18:14:18Nein, im Bescheid steht gar nichts dazu
Dann gehe in Widerspruch.

Gleichzeitig, wenn das bei euch geht, mal da Anrufen/Mail und die sollen das Prüfen.

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 18:18:06Dann beantworte doch bitte noch meine Frage
Warum ist die Abrechnung so wichtig?
Die Raten laufen ja trotzdem jeden Monat weiter, auch nach einer Abrechnung.
(so wie beim Strom auch)

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2024, 18:20:39Warum ist die Abrechnung so wichtig?
Die Raten laufen ja trotzdem jeden Monat weiter, auch nach einer Abrechnung.
(so wie beim Strom auch)

Möglicherweise. Bei uns wird im Juni (im ganzen Ort) vom Energieversorger abgelesen, abgerechnet und die Abschläge neu festgesetzt, in dem Monat ist kein Abschlag zu leisten - ist hier bei allen Ämtern bekannt. Ggf. weiß das Jobcenter der TE mehr als wir hier über die Abrechnungsmodalitäten des Gasversorgers der TE.

Edit: Hätte ich mir ihre alten Beiträge angeguckt, hätte ich mir die Frage auch selbst beantworten können.
Zitat von: katarina am 26. Januar 2023, 12:22:40ich erhalte seit Oktober 22 Alg2.
Heute habe ich von meinem Gasanbieter die Abrechnung für 22 bekommen und ich bekomme eine erqueckliche Summe zurück erstattet.
https://hartz.info/index.php/topic,130689.msg1566100.html#msg1566100

Es gilt also, was @ turbulent schon in Beitrag #2 geschrieben hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"