Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Erwerbsminderungsrente

Begonnen von cardi33, 21. September 2024, 16:39:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

cardi33

Liebes Forum ich habe mal ein paar Fragen zur EM Rente.

1. Im März hatte ich ein Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter wo Sie mir mitgeteilt hat das ich EM Rente beantragen soll da ich Arthrose in beiden Hüften beiden Knien in der linken Schulter und es auch an der Bandscheibe habe.
Am Donnerstag war ich persönlich bei Ihr und da behauptet Sie plötzlich das nicht Sie gesagt hat das ich die EM Rente beantragen soll sondern ich gesagt habe das ich es machen werde was definitiv so nicht stimmt aber Sie hat es angeblich so damals in den Computer eingetragen.
Ich habe zwar meine Schwester damals als Zeuge aber das Zählt nicht das Sie das mitbekommen hat, da Sie es nicht Live gehört hat was die Sachbearbeiterin sagte sondern Sie hat nur mitbekommen das ich 2 mal nachfragte ob ich es wirklich beantragen soll und weiß das was ich Ihr nach dem Gespräch erzählt habe.

2. Ich habe jetzt mal bei der Rentenversicherung meine Rentenauskunft schicken lassen und ich habe 8,5 Jahre versicherungspflichtig eingezahlt habe ich ausgerechnet.
Ich beziehe aber seit 2006 Bürgergeld/Hartz IV und weiß nicht ob ich überhaupt EM Rente beantragen kann.

3. Vor 2 Jahren hat mich der Ärztliche Dienst vom Jobcenter nach Aktenlage für 6 Stunden in verschiedenen Positionen sitzend/stehend arbeitsfähig geschrieben.
Ich bin aber manchmal froh das ich meinen eigenen Haushalt noch bewältigen kann mit vielen Pausen dazwischen und jetzt in den kalten Herbst und Winter Monaten werden die Arthrose Schmerzen noch schlimmer und es gibt ja keine Heilung bei Arthrose auch Spritzen bringen nur kurzfristige Linderung.
Da frage ich mich wie ich da in meinem erlernten Beruf als Hauswirtschafterin oder in einem anderen Beruf arbeiten soll.

Ich Hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen. Vielen Dank dafür.

Sheherazade

Letzendlich geht es nur um deine Erwerbsfähigkeit, die kann die Rentenversicherurng am besten feststellen. Die Zahlung einer EM-Rente ist nicht zwingend gegeben. Du kannst also erwerbsunfähig sein, auch teilweise ohne eine Rente zu beziehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Neo333

#2
Zitat von: cardi33 am 21. September 2024, 16:39:192. Ich habe jetzt mal bei der Rentenversicherung meine Rentenauskunft schicken lassen und ich habe 8,5 Jahre versicherungspflichtig eingezahlt habe ich ausgerechnet.
Ich beziehe aber seit 2006 Bürgergeld/Hartz IV und weiß nicht ob ich überhaupt EM Rente beantragen kann.

Scheinbar leider nicht, wenn du in den letzten 5 Jahren nicht 3 Jahre pflichtversichert warst. So habe ich jedenfalls die Voraussetzungen verstanden. Aber selbst wenn keine EM-Rente dir zusteht, kannst du so weit ich weiß deine Erwerbsfähigkeit trotzdem von der deutschen Rentenversicherung prüfen lassen (habe ich mal gehört), sodass dann das Sozialamt vielleicht für dich zuständig wird.


Ottokar

Hast du im Antrag auf Erwerbsminderungsrente die Option angekreuzt, dass dich das JC zur Antragstellung aufgefordert hat? Wenn ja, wird die DRV deine Erwerbsfähigkeit auch prüfen, wenn du keinen Rentenanspruch hast. Außerdem solltest du im Antrag sinnvollerweise JC, AfA und äD gegenüber der DRV nicht von der Schweigepflicht entbinden, um ein neutrales Ergebnis zu erhalten.

Solltest du die o.g. Option nicht angekreuzt haben, kannst du das der DRV auch noch ergänzend zum Antrag schriftlich mitteilen.
Solltest du JC, AfA und äD gegenüber der DRV von der Schweigepflicht entbunden haben, kannst du diese Schweigepflichtentbindung gegenüber der DRV mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Das sollte nachweisbar geschehen, d.h. entweder durch Einschreiben, oder ein Fax.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


cardi33

@ottokar

Ich habe bisher noch nix beantragt sondern nur mein Versicherungskonto zuschicken lassen um zu schauen wie lange ich insgesamt eingezahlt habe.


Braucht die Rentenversicherung beim Antrag schon ein Ärztliches Gutachten? Ich war am Mittwoch beim Orthopäden, der sagte mir er macht sowas nicht weil sowas zu Teuer wäre. Ich habe nur die Patientenakten mit den ganzen Diagnosen der letzten Jahre und würde gerne wissen ob das auch so reicht wenn ich diese beim Antrag mitschicke.

Sheherazade

Zitat von: cardi33 am 22. September 2024, 11:47:19Braucht die Rentenversicherung beim Antrag schon ein Ärztliches Gutachten? Ich war am Mittwoch beim Orthopäden, der sagte mir er macht sowas nicht weil sowas zu Teuer wäre. Ich habe nur die Patientenakten mit den ganzen Diagnosen der letzten Jahre und würde gerne wissen ob das auch so reicht wenn ich diese beim Antrag mitschicke.

Ja, das reicht. Gutachterlich prüfen wird das die Rentenversicherung selbst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: cardi33 am 22. September 2024, 11:47:19Ich habe bisher noch nix beantragt sondern nur mein Versicherungskonto zuschicken lassen um zu schauen wie lange ich insgesamt eingezahlt habe.
Du solltest zeitgleich mit dem Rentenantrag deinen Versicherungsverlauf prüfen und gegebenenfalls bei der DRV einen Termin zur Kontenklärung machen.

Zitat von: cardi33 am 22. September 2024, 11:47:19Braucht die Rentenversicherung beim Antrag schon ein Ärztliches Gutachten?
Nein

Zitat von: cardi33 am 22. September 2024, 11:47:19Ich habe nur die Patientenakten mit den ganzen Diagnosen der letzten Jahre und würde gerne wissen ob das auch so reicht wenn ich diese beim Antrag mitschicke.
Du musst gar nichts mitsenden.
Wenn du im Rentenantrag deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest, fragt die DRV diese ab, was die dann wiederum über die DRV abrechnen können.
Die DRV beauftragt dann einen Gutachter, anhand aktueller Befunde deine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Meist wird noch ein externer Gutachter beauftragt, dich zu begutachten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


cardi33

@ottokar

Ich werde das überprüfen lassen.

beim Antrag muss ich da eine Extra Schweigepflicht Entbindung dazulegen und wenn ja die hier aus dem Forum für den Medizinischen Dienst natürlich umgeschrieben auf die RV oder den direkt von der Rentenversicherung?

Sheherazade

Die Rentenversicherung hat dafür eigene Formulare, in diesem Fall das Formular R0210.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 21. September 2024, 16:39:19da behauptet Sie plötzlich das nicht Sie gesagt hat das ich die EM Rente beantragen soll
Tja so ist das mit dem mündlichen Gelaber beim JC.
Solange es nichts Schriftliches dazu gibt, musst du den Antrag auch nicht stellen.

Zitat von: cardi33 am 21. September 2024, 16:39:19weiß nicht ob ich überhaupt EM Rente beantragen kann
Kann man einfach herausbekommen, Antrag bei der RV auf EM Rente stellen, geht auch erst mal per Telefon.
Neuerdings scheinen die dazu über gegangen zu sein, vor dem eigentlichen Antrag, noch einen Telefontermin zu vereinbaren. (aktuell bei mir der Fall)
Was genau da gefragt wird, kann ich noch nicht sagen, Termin kam immerhin mit Einschreiben.
Mit einem Formular, was man vorab ausfüllen soll und zum Termin bereithalten muss.

Zitat von: Neo333 am 22. September 2024, 07:32:27Scheinbar leider nicht, wenn du in den letzten 5 Jahren nicht 3 Jahre pflichtversichert warst
Das ist so pauschal falsch.

Zitat von: cardi33 am 22. September 2024, 14:17:31beim Antrag muss ich da eine Extra Schweigepflicht Entbindung dazulegen
Nein, die wird dann erst notwendig, wenn die RV dazu auffordert.
Dort kannst du dann bestimmen, wer davon befreit werden soll.




cardi33

@Kopfbanhof
Ich möchte den Antrag stellen weil meine Arthrose ist ja nicht mehr heilbar und jetzt in den kalten Monaten wo kommen werden die Arthrose schmerzen noch schlimmer und ich habe jetzt manchmal schon Probleme dann mit dem Haushalt und muss immer wieder Pause machen auch sogar beim kochen muss ich mich zwischendurch hinsetzen.


@Sheherazade
Damals beim medizinischen Dienst vom Jobcenter hatte ich nur die Patientenakte hingeschickt und die Schweigepflicht Entbindung vom Forum aber die haben sich Nie beim Orthopäden gemeldet und noch weitere Unterlagen gefordert. Das habe ich den Orthopäden nach dem Ergebnis vom medizinischen Dienst gefragt und habe leider damals vergessen Widerspruch dagegen einzulegen.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 22. September 2024, 16:56:01Ich möchte den Antrag stellen
In deinem Fall sicherlich kein Fehler, aber stelle dich darauf ein, es wird dauern und der eigentliche Antrag ist sehr umfangreich.

Den jetzt schon auszufüllen macht keinen Sinn, denn die RV sendet dir dann später alles dazu zu.

Wenn "NUR" Arthrose kommt es evtl. zur Ablehnung, ist heutzutage leider üblich geworden.
Aber du hast dann wenigstens ein vernünftiges Gutachten, welches für das JC absolut bindend ist.

Je nachdem wie das Ergebnis ist, versuche dann, dass die Zuständigkeit für die Wiedereingliederung bei der RV liegt. (muss dann jährlich erneuert werden)
Dann kann dir das JC keine Angebote mit RfB mehr zusenden und dir auch keine Maßnahmen mehr auf die Backe drücken.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. September 2024, 17:23:38Den jetzt schon auszufüllen macht keinen Sinn, denn die RV sendet dir dann später alles dazu zu.

Nicht wirklich. Sogar bei der DRV auf der Seite steht

ZitatDieses Paket enthält Antragsformulare für einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (früher Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit).

Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
Quelle und mehr Infos

Die haben tatsächlich nichts mehr gegen Vorarbeit in Eigeninitiative.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 22. September 2024, 17:44:01Die haben tatsächlich nichts mehr gegen Vorarbeit in Eigeninitiative.
Mag ja sein, bringt in dem Fall aber absolut keinen Vorteil.

@TE sollte erst mal einen Telefontermin mit der RV vereinbaren.
Glaube, das ist denen sogar lieber.