Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen (sog. G-Untersuchungen)

Begonnen von Vollloser, 26. September 2024, 19:21:20

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Vollloser

Es gibt ja diese von den Berufsgenossenschaften für verschiedene Berufe vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchungen (sog. G-Untersuchungen (G42, G26, G25, G41,...)).
Macht der Arbeitsmedizinische Dienst bei der Arbeitsagentur eigentlich diese solche Untersuchungen auch ?
Sind die dafür autorisiert, ausgestattet, in der Lage dazu ?
Oder ist das vielleicht sogar von Arbeitsagentur zu Arbeitsagentur unterschiedlich, oder ist dies so gar nicht in deren Portfolio ?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen G1-G46 sind eine Verpflichtung des Arbeitgebers und betriebs- bzw. arbeitsplatzabhängig.

ZitatDie Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) zu veranlassen, anzubieten (Pflicht-, Angebotsvorsorge) bzw. vorzuhalten (Wunschvorsorge). Die erste Pflichtvorsorge sollte vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit durchgeführt werden. Mit der Vorsorge soll erreicht werden, Beschäftigte individuell ausreichend über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz aufzuklären und im vertrauensvollen Gespräch auch ihre persönlichen gesundheitliche Voraussetzungen in die Beratung einzubeziehen.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

@Sheherazade

Ja, DAS weiß ich alles.
Aber meine Frage war, ob der Arbeitsmedizinische Dienst der Arbeitsagentur diese Untersuchungen auch durchführt, durchführen kann/darf !
Üblicherweise werden diese Untersuchungen nämlich von so speziellen Arbeitsmedizinischen Instituten, oder auch von speziell dafür autorisierten Arztpraxen, oder auch tatsächlich sogar von Konzern internen autorisierten Betriebsarztabteilungen durchgeführt (wenn man da zu einem Auswahlverfahren eingeladen wird) !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Warum sollte der arbeitsmedizinische Dienst der Agentur für Arbeit eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringen wollen, die in den Aufgabenbereich der Arbeitgeber gehört? Falls du es nicht verstanden hast: Die G-Untersuchungen sind Angebots- bzw. Pflichtuntersuchungen, die betriebs- bzw. arbeitsplatzabhängig sind. Nicht für jeden Arbeitsplatz müssen alle G-Untersuchungen angeboten bzw. durchgeführt werden, das ist abhängig von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.

Das bedeutet für deine Frage: Kein Arbeitsplatz (bzw. kein Arbeitgeber, der im Zuge einer Bewerbung/Einstellungszusage eine Eignungsuntersuchung fordert), keine G-Untersuchungen, schon gar nicht über den arbeitsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Vollloser

Zitat von: Sheherazade am 27. September 2024, 10:16:46Kein Arbeitsplatz (bzw. kein Arbeitgeber, der im Zuge einer Bewerbung/Einstellungszusage eine Eignungsuntersuchung fordert), keine G-Untersuchungen, schon gar nicht über den arbeitsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit.

Genau DIESEN Satz brauchte ich !
Danke !  :ok:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 27. September 2024, 10:41:56Genau DIESEN Satz brauchte ich !

Häh? Das stand etwas kürzer gefasst schon in meinem 1. Satz.  :scratch:

Zitat von: Sheherazade am 27. September 2024, 09:13:08Diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen G1-G46 sind eine Verpflichtung des Arbeitgebers und betriebs- bzw. arbeitsplatzabhängig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Vollloser

Zitat von: Sheherazade am 27. September 2024, 10:45:50Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:13:08 Diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen G1-G46 sind eine Verpflichtung des Arbeitgebers und betriebs- bzw. arbeitsplatzabhängig.

Na was dem einen eine Verpflichtung ist, kann ja auch einem anderen eine Möglichkeit sein - meine ich !
Dass die G-Untersuchungen eine Verpflichtung der Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ist, weiß ich ja - wie gesagt:
Zitat von: Vollloser am 26. September 2024, 19:21:20Es gibt ja diese von den Berufsgenossenschaften für verschiedene Berufe vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchungen (sog. G-Untersuchungen (G42, G26, G25, G41,...)).
Aber ob eben der arbeitsmedizinische Dienst der Arbeitsagentur dies auch macht, oder nicht macht, ist trotzdem eben für mich fraglich gewesen.
Ich meine - was macht denn so ein Arbeitsmedizinischer Dienst ?
Die Berufstauglichkeit der "Kunden" feststellen ?!?
Von DAHER müsste man ja eigentlich davon ausgehen können, dass diese G-Untersuchungen in dem Arbeitsmedizinischen Dienst da sogar mehr oder weniger Standard sein müssten !?  :weisnich:  Dachte ICH jetzt sogar eher tendenziell so !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 27. September 2024, 11:27:38Aber ob eben der arbeitsmedizinische Dienst der Arbeitsagentur dies auch macht, oder nicht macht, ist trotzdem eben für mich fraglich gewesen.

Würdest du die richtigen Begrifflichkeiten verwenden, wäre das gar keine Frage gewesen.
Aufgaben des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur

Der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur ist nunmal KEIN arbeitsmedizinischer Dienst.

Wobei du mich dermaßen irritiert hast mit dieser Frage, dass ich auch noch mit dem falschen Begriff geantwortet habe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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