Bürgergeld und ZWEI Minijobs?

Begonnen von PaulNRW, 25. Oktober 2024, 08:38:25

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PaulNRW

Hallo zusammen,

bald werde ich ja leider wieder arbeitssuchend. Minijobs gibt es hier en masse, ich könnte überall anfangen, jedoch "normale" Jobs werden etwas schwieriger.

Mir kam die Idee, dann zwei Minijobs anzunehmen, die ja in der Stundenanzahl einem Teilzeitjob entsprächen, also 10 Stunden die Woche x 2 = 20 Stunden / Woche. Einkommen dann bei 1076 Euro.

Wenn ich das so ohne Jobcenter bewerkstelligen würde, wäre das schlichtweg verboten, da die Krankenkasse dann schreien würde bzw. die Pflichtversicherung. Mehrere Minijobs, wo das Einkommen höher als 536 Euro liegt, ginge gar nicht, da der Arbeitgeber mich dann bei der SV anmelden müsste.

Gäbe es aber den "Kniff", die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen und dann zwei Minijobs auszuführen? Dann würde ja nur noch ein minimaler Betrag vom Bürgergeld ausgezahlt werden, da man ja als Einzelperson quasi raus aus dem Bezug wäre (?). Sanktionieren kann einen das JC dann wohl auch nicht mehr für ihre Spielchen, da, wenn man überhaupt noch etwas bekommt, dann wohl die KDU und deren Reste.

Also kurze Frage: Bürgergeld und zwei Minijobs à 536 Euro Einkommen > möglich? > Vorteile? > Nachteile?

Vielen Dank.

PS.:
Mit einem Minijob hätte ich 538 Euro Einkommen. Der Bürgergeldauszahlungsbetrag für eine Person beträgt 563 Euro, (ohne KDU).
Bin ich dann überhaupt noch sanktionierbar und "angreifbar" für die Spielchen vom JC?

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 25. Oktober 2024, 08:38:25Wenn ich das so ohne Jobcenter bewerkstelligen würde, wäre das schlichtweg verboten, da die Krankenkasse dann schreien würde bzw. die Pflichtversicherung. Mehrere Minijobs, wo das Einkommen höher als 536 Euro liegt, ginge gar nicht, da der Arbeitgeber mich dann bei der SV anmelden müsste.

Das läuft auch genau so mit Bürgergeld.

Ich verstehe gar nicht, warum angeblich so viele Arbeitgeber noch nicht dahinter gekommen sind, dass eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit 539€ günstiger ist als ein Minijob mit 538€.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 25. Oktober 2024, 08:48:21Das läuft auch genau so mit Bürgergeld.
 

Das JC würde also das Bürgergeld verweigern bzw. ablehnen, richtig?

Quinky

Die Arbeitgeber spielen da sowieso nicht mit!
BEIDE Jobs wären SV-pflichtig, einer sogar mit Steuerklasse VI

Ernie

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 25. Oktober 2024, 08:49:17Das JC würde also das Bürgergeld verweigern bzw. ablehnen, richtig?

Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Zwei Minijobs zu je 538€ werden automatisch zu 2 sozialversicherungspflichtigen Jobs - ausser man regelt VORHER mit den Arbeitgebern, dass 1 Job sozialversicherungspflichtig ist und der andere dann eben nur ein Minijob.

DANN erst kommt das Jobcenter ins Spiel und wenn alles korrekt abläuft, wird da nichts verweigert oder pauschal abgelehnt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Hary

Zitat von: Sheherazade am 25. Oktober 2024, 10:31:30Zwei Minijobs zu je 538€ werden automatisch zu 2 sozialversicherungspflichtigen Jobs - ausser man regelt VORHER mit den Arbeitgebern, dass 1 Job sozialversicherungspflichtig ist und der andere dann eben nur ein Minijob.

Ich hatte dies selbst vor kurzem. Man kann im Prinzip beliebig viele Minijobs gleichzeitig ausüben (sofern dies mit den Arbeitszeiten zulässig ist). In der Regel muss aber der zweite Anbieter des Minijobs bei dem man beginnt dann die SV Abgaben leisten. Somit ist man dann im zweiten Minijob eher im Nachteil. Theoretisch könnten sich die beiden AGs auch die SV teilen, aber das wäre praktisch wohl sehr viel Bürokratie...

Zitat von: PaulNRW am 25. Oktober 2024, 08:38:25Gäbe es aber den "Kniff", die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen und dann zwei Minijobs auszuführen?
Der Kniff ist einfach, dass du eine Vereinbarung finden musst mit allen Seiten, damit die SV bezahlt wird. Dem Jobcenter ist es recht egal wie du deine 1000 Euro verdienst.

Ottokar

Das der erste Minijob sozialversicherungsfrei bleibt, gilt nur dann, wenn man diesen neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausübt.
Übt man keine hauptberufliche Tätigkeit aus und macht zwei Minijobs zu 538€, werden beide sozialversicherungspflichtig.
Wandelt man einen Minijob jedoch in einen Teilzeitjob mit 539€ um, gilt dieser dann sozialversicherungsrechtlich als hauptberufliche Tätigkeit und der (andere) Minijob mit 538€ bleibt sozialversicherungsfrei.
=> https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/Steckbrief-Hauptbeschaeftigung.pdf
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulNRW

Ok, vielen lieben Dank zu dieser Thematik.

Ich habe noch eine andere Frage dazu und packe sie gleich mal hier rein:


Angenommen man hat einen Minijob, ist Aufstocker und bezieht so Bürgergeld.

Wenn man jetzt den Minijob verliert, also gekündigt wird oder längere Zeit krank war und dann gekündigt wird und man auf die Schnelle keinen neuen Minijob findet, vielleicht weil man halt krank ist, und so das Jobcenter bittet, wieder den vollen Betrag zu zahlen:
Wie einsichtig ist da das Jobcenter? Muss man dann seinem Geld hinterherlaufen? Reicht da ein Schreiben bzw. eine VÄM: "Minijob verloren / gekündigt wegen XYZ - Bitte um vollen Bürgergeldbetrag" - oder werden einem da Steine in den Weg gelegt?

Bisher war ich selbstständig (Anlage EKS) und hatte zuletzt eine Vollzeitbeschäftigung. Minijob + Bürgergeld ist erst einmal (nur vorübergehend) Neuland für mich.

Danke.

Sheherazade

Im Falle des Jobverlustes reicht eine Veränderungsmitteilung mit einer Kopie der Kündigung (Achtung, keine Eigenkündigung!) um dann die volle Leistung zu erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 25. Oktober 2024, 08:48:21
Zitat von: PaulNRW am 25. Oktober 2024, 08:38:25Wenn ich das so ohne Jobcenter bewerkstelligen würde, wäre das schlichtweg verboten, da die Krankenkasse dann schreien würde bzw. die Pflichtversicherung. Mehrere Minijobs, wo das Einkommen höher als 536 Euro liegt, ginge gar nicht, da der Arbeitgeber mich dann bei der SV anmelden müsste.

Das läuft auch genau so mit Bürgergeld.

Ich verstehe gar nicht, warum angeblich so viele Arbeitgeber noch nicht dahinter gekommen sind, dass eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit 539€ günstiger ist als ein Minijob mit 538€.
 
genau das ist hier der "Kniff"  :grins:

PaulNRW


Sheherazade

Auf jeden Fall Probleme mit dem Jobcenter, weil man seine Hilfebedürftigkeit grundlos erhöht hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"