Alle Zahlungen d. Leistungen komplett eingestellt wg berechtigter Mietminderung

Begonnen von SunnyFunny, 30. Oktober 2024, 20:45:37

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SunnyFunny

Hallo, zusammen,
Ich war am 22.10.24 persönlich im Jobcenter und bin nur meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.

Ich habe den Nachweis zur Löschung des Lastschriftauftrages für die Miete der aktuellen Wohnung vorbeigebracht und dies mitgeteilt.

Wir mindern aufgrund der vielen Mietvertragsbrüchen und Wohnungsmängeln die Miete vorerst für November und wird für diesen Monat nicht gezahlt. Unsere Wohnungstür ist immer noch kaputt seit dem Brand am 23.8.24 und wir können nur eingeschränkt heizen (ein paar Tage/1 Woche nur stundenweise bzw. nachts oder gar nicht, wie aktuell seit 3-4 Tagen).

Nun stellt das Jobcenter deswegen die Zahlungen der Leistungen komplett ein.

Wichtig zu erwähnen ist, dass sich das Jobcenter auf die telefonische Mitteilung über die Eigenbedarfskündigung am 30.08. mit dem Stichtag 30.11.24 beruft und einer Mitteilung unserer Anwältin für Mietrecht vom 8.10., dass für November die Zahlung für die nicht mietgeminderten Monate September und Oktober zu stoppen ist. Zwecks meiner Mitwirkungspflichten hatte ich die Eigenbedarfskündigung zeitnah vorgelegt.

Warum dürfen wir die Miete nicht mindern, nicht einbehalten, wenn dadurch alle Zahlungen der Leistungen zum Lebensunterhalt komplett eingestellt werden?

Warum werden laut Nachfrage die Zahlungen zum Lebensunterunterhalt NUR wieder aufgenommen, wenn wir trotz teils grober und sehr grober Mängel brav die Miete weiter zahlen und das dann aber auf die Rente (1.200,-€) meines Partners angerechnet wird?

Schließlich sind wir NICHT verheiratet und leben nur in einer eheähnlichen Gemeinschaft!

Wir bekämen dann nicht mehr die volle Leistung samt Wohngeld knapp 870,-€, sondern nur noch den Regelsatz ohne Wohngeld, vielleicht auch eher noch weniger, wie eine Mitarbeiterin im Jobcenter unserer Sozialarbeiterin mitteilte.

Wenn nachträglich eine Unrechtmäßigkeit der Einstellungen der Zahlungen zum Lebensunterhalt bewiesen wird, kann dies für die Monate in denen keine Zahlungen zum Lebensunterhalt erfolgten, auch erst im Februar 2025 laut Schreiben vom Jobcenter nachgezahlt werden.

Dem Schreiben vom 22.10. vom Jobcenter, dass ich am 26.10.24 bekommen habe, liegt auch folgendes bei: Gesetzestexte zu Ihrer Information – Auszug aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), §40 und §331.

Ganz lieben Dank für eure Unterstützung
Tina

TripleH

Wenn dein Partner 1200 Euro Rente hat, deckt das euren Regelbedarf. Ohne Miete habt ihr wahrscheinlich schlicht und einfach rechnerisch keinen Anspruch.