Hilfe beim Ausfüllen der KDU

Begonnen von Dragon, 31. Oktober 2024, 21:01:57

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Dragon

Nabend Leute

Ich brauche Hilfe beim Ausfüllen der KDU
Da ich nie eine KDU ausfüllen musste frage ich lieber euch , es soll alles seine Richtigkeit haben :)

1.Punkt steht Nummer der Bedarfsgemeinschaft!
Ich habe keine Nummer also muss das leer sein?
2.Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt):
muss dort 1=für Mich stehen? Ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft (46 Jahre alt+eigenes Zimmer)kostenlos bei meiner Mutter in der Wohnung!

etwas drunter steht man soll das Baujahr der Unterkunft nennen
keine Ahnung ist ein sehr altes Haus !müsste über 100 Jahre alt sein,meine Mutter lebt hier schon seit meine Geburt 1978. Kann ich das mit der Jahreszahl weg lassen oder muss ich den Vermieter kontaktieren wegen das Baujahr??

Meine Mutter bezieht eine ganz normale Altersrente.

Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis.
Unterpunkt|--->Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an:
Was genau muss ich dort ankreuzen???
drunter steht man soll Nachweiße vorlegen soll welche brauche ich von meiner Mutter für mich?

Unterpunkt:Die Nebenkosten/Wohnkosten setzen sich zusammen aus:
-->Hier sind Mehrfachnennungen möglich

Füllt man das auch aus falls ja? Welches müsste ich ankreuzen??

3. Punkt. Energiequellen
Fernwärme müsste das sein. Habe eine ganz normale alte Heizung

Unterpunkt:
Ich koche mit-→ Strom

Mein Warmwasser erzeuge ich--→ dezentral (beispielsweise Boiler/Durchlauferhitzer)
Strom

Ich hoffe das ich nichts vergessen hatte hier zu fragen?? Welche Dokumente braucht das JC für die kdu??

PS: eine Kurze andere Frage
Mein Neffe  ist jetzt 24 Jahre alt =(wohnt aktuell bei seinen Eltern) 3 Häuser weiter von mir!
Er will jetzt das Bürgergeld beantragen+ die KDU ausfüllen was muss bei ihn eingetragen werden.
Natürlich fülle ich seine KDU getrennt von meiner aus!!!der Junge ist naja sagen wir etwas dumm.

Ich habe für im fast alle Nötigen Anträge für das Bürgergeld bis auf die KDU für ausgefüllt +er hat sie unterschrieben ,damit wir alles dem Jobcenter also per einschreiben +Unterschrift nächste Woche los schicken. Welche Dokumente (KDU)braucht das JC für meinen Neffen?

Leider kommst du bei uns ohne eine Einladung beim JC Wachman gar nicht weiter, also bleibt der Postweg übrig.

Gute Nacht Leute

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:571.Punkt steht Nummer der Bedarfsgemeinschaft! Ich habe keine Nummer also muss das leer sein?

Du bist doch schon im Bürgergeldbezug, oder nicht? Dann hast du auch eine BG-Nummer. Guck einfach auf deinen letzten Bescheid.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 08:36:49Du bist doch schon im Bürgergeldbezug, oder nicht? Dann hast du auch eine BG-Nummer. Guck einfach auf deinen letzten Bescheid.
Morgen Sheherazade
Ups stimmt sorry 😅 Ja ich beziehe immer noch Bürgergeld,muss naher meinen Bescheid heraus suchen.

Kennst du dich vielleicht mit dem ausfüllen des KDU Antrag aus?
Wie ich oben geschrieben das ich nicht genau weiß was ich bei meinen Antrag ausfüllen/ankreuzen muss, es soll ja richtig ausgefüllt werden damit mein JC das schneller genehmigt.

Für meinen Neffen würde ich einen extra KDU Antrag ausfüllen wie oben beschrieben er wohnt bei seinen Eltern in der Wohnung, dort hat er ein (eigenes Zimmer).
Seine Eltern beziehen kein Bürgergeld oder sonstige Leistungen,Da sie ganz normal arbeiten.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 09:11:52Kennst du dich vielleicht mit dem ausfüllen des KDU Antrag aus?

Nicht wirklich toll, aber die Grundlage um diese Anlage richtig auszufüllen, ist in der Regel der Mietvertrag oder Untermietvertrag oder die Kostenbeteiligungsvereinbarung, den/die du mit deiner Mutter haben solltest.

Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:573. Punkt. Energiequellen Fernwärme müsste das sein. Habe eine ganz normale alte Heizung

Fernwärme oder Gaszentralheizung? Steht bei euch eine Therme im Keller?

Wenn du doch bereits im Bürgergeldbezug bist, beziehst du doch auch schon die KdU, warum stellt dich das Ausfüllen beim WBA (?) jetzt vor solche grundlegenden Probleme? Was hast du bisher angegeben?

Dein Neffe macht am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit seinen Eltern.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Ich brauche Hilfe beim Ausfüllen der KDU
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Es fallen folgende Kosten für die Unterkunft an:

Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft (46 Jahre alt+eigenes Zimmer)kostenlos bei meiner Mutter in der Wohnung!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Fernwärme oder Gaszentralheizung? Steht bei euch eine Therme im Keller?
Also wie mein Hausmeister sagte sollen wir Fernwärme haben, ich frage am besten Montag welche art Heizung wir hier haben.
Kann man bei der KDU z.b das mit der Heizung raus lassen also das mein JC nur den Mietantreil bezahlt was mir zu steht?  Wie hoch wäre der Betrag den das JC im meinen fall...

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Wenn du doch bereits im Bürgergeldbezug bist, beziehst du doch auch schon die KdU, warum stellt dich das Ausfüllen beim WBA (?) jetzt vor solche grundlegenden Probleme? Was hast du bisher angegeben?
Also ich wohne alle den jahren bei meinen Eltern mietfrei!
Seit ende 2019  lebt nur noch meine Mutter! leider steigt ihre Miete immer weiter .

seit ende 2019 stieg die komplette Miete:
500€ bis ende 2024 =607,20€ (wie z.b durch Betriebkosten,Nutzgungsgebühr) der Vermieter will leider ab 1.Jan 25 die Nutzungsgebühr für die Wohnung nochmal um +44,52€ auf 652,12€ erhöhen! auf dauer kann meine Mutter das alleine nicht stemmen . Da die Öffentliche Förderung der Stadt ende 2024 ganz entfällt.

Der Vermieter drängt jetzt bis zum 31.12.24 meine mutter sie soll der Zustimmung zur Nutzungsgebührenerhöhung zu unterschreiben" sonst will der Vermieter(wohnungsgenossenschaft) spätens bis zum 31.03.25 Beim Amtsgericht Neuss eine Zustimmungsklage machen. Man hat sonst die Options auf Sonderküdigungs! was wir natürlich nicht machne können meine Mutter könnte en Umzug nicht bezahlen + es gibt hier keine Wohnungen.

Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr

deswegen wollte ich jetzt den Antrag beim JC stellen das sie für mich Miete&co zahlen damit meine Mutter so entlastet wird.

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Dein Neffe macht am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit seinen Eltern.
Puh da raucht mir der Kopf! Hast du eine Vorlage dafür oder wie sollte diese genau Kostenbeteiligungsvereinbarung aussehen ??

Schließlich muss ich diese Vorlage für meinen Neffen erstellen mit den Daten eintragen damit er das später +seine Eltern unterschreiben.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr leider! deswegen wollte ich jetzt den Antrag beim JC stellen das sie für mich Miete&co zahlen damit meine Mutter so entlastet wird.

Du gehst da leider unheimlich plan- und kopflos dran.

Zuerst rechnet ihr mal auf einem Zettel die Gesamtmiete, die deine Mutter zahlen muss bzw. ab 01.01.2025 zahlen wird, zusammen inklusive Strom und allem.
 
Ist es eine 2- oder 3 Zimmerwohnung, in der du 1 Zimmer bewohnst?

Wenn es sich um eine 3-Zimmerwohnung handelt, rechnet ihr von der obigen Summe für dich 1 Drittel und macht darüber eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (Muster gibt es hier im Forum). Bevor du irgendwas beim Jobcenter abgibst, lass es mal hier Kontrolllesen.

Das dürfte so der einfachste und sicherste Weg sein, damit für dich KdU bewilligt werden, denn du wirst unterhalb der KdU-Angemessenheit für 1 Person liegen. Und wenn das Konstrukt für dich steht, kann man sich gerne noch um deinen Neffen kümmern, jetzt wird das nur ein Durcheinander.


€100 für Strom für 2 Personen im Jahr ist nicht viel.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Da ihr neben den Haushaltsstrom auch noch Warmwasser mit Strom erzeugt, solltest du diese Angabe nochmal überprüfen.

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TripleH

Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57Mein Neffe  ist jetzt 24 Jahre alt =(wohnt aktuell bei seinen Eltern)

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 09:18:59Dein Neffe macht am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit seinen Eltern.

Glaubst du doch selbst nicht, dass das JC bei einem 24jährigem, der bei den Eltern im Kinderzimmer wohnt, das beachtet. Der bildet mit seinen Eltern eine BG. Wenn die so einfach umgangen werden könnte, könnte der Gesetzgeber die U25 Regelung auch ganz streichen.

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Also ich wohne alle den jahren bei meinen Eltern mietfrei! Seit ende 2019  lebt nur noch meine Mutter! leider steigt ihre Miete immer weiter .

Das heißt, dass du jetzt nach x Jahren kostenfreien Wohnens erstmals Miete beim Jobcenter geltend machen willst?
 
 

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 01. November 2024, 11:12:16Glaubst du doch selbst nicht, dass das JC bei einem 24jährigem,

Ups, habe das Alter überlesen.  :schaem: So ist das manchmal bei mir, wenn 2 Sachverhalte nebeneinander abgehandelt werden sollen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45oder wie sollte diese genau Kostenbeteiligungsvereinbarung aussehen ??
Bitte hier eines der MusterKostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
Da Ihr zu zweit seid macht ihr mit sämtlichen Kosten halbe halbe da das JC allermeistens vom Kopfteilprinzip ausgeht.

ALG 2 Anträge
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligung-sgb2_ba042699.pdf
Du solltest im WBA Punkt 3 beachten denn du brauchst keine extra Anlage KdUH
Dir entstehen Kosten JA ankreuzen
und KbV zum Antrag dazulegen (mit deinen Daten BG Nr. und Adressen falls die es verlegen kann man es dir zuteilen)
Zur Miete ankreuzen
die geforderten Belege beifügen
FERTIG

Das JC wird dann wahrscheinlich den MV deiner Mutter sehen wollen was sie dürfen da dieser in eurer KbV angeführt wird.

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 09:11:52Für meinen Neffen würde ich einen extra KDU Antrag ausfüllen wie oben beschrieben er wohnt bei seinen Eltern in der Wohnung, dort hat er ein (eigenes Zimmer).
das wurde ja schon beantwortet.
Zitat von: Dragon am 31. Oktober 2024, 21:01:57der Junge ist naja sagen wir etwas dumm.
dann lernt er jetzt schon mal was dazu.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#11
Hallo Fettnäpfchen lange nicht mehr hier gesehen hoffe dir geht es gut :)  mir ja

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. November 2024, 14:30:55Du solltest im WBA Punkt 3 beachten denn du brauchst keine extra Anlage KdUH Dir entstehen Kosten JA ankreuzen
Mein aktueller WBA läuft seit April. 24 bis März 25! Ich kann jetzt da nicht mehr in der wba ankreuzen.

als wer fragt warum da keine struktur ist sorry bin ein chaot.
Aktuelle Kosten meiner Mutter
Nutzungsgebühr:395,20€
Betriebskosten:112,00€
Wärmeversorung:99€
Winterdienst: 1€
=607,20€

+die kosten bei der Stadtwerke =98€
Verbrauch 2293kwh=Strom

Ab 1 Jan 25 die Neuen gemsamtkosten
Nutzungsgebühr: 440,12€
Betriebskosten: 112€
Wärmeversorung: 99€
Winterdienst: 1€
=652,12€

Der vermieter rechnet über die firma brunata metrona ab.

Welche Kosten muss ich bei der Kostenbeteiligungsvereinbarung eintragen ich blicke da nicht ganz durch die allen kosten  oder ab 1. Jan25?
damit ich nicht die falschen kosten für mich eintrage.

zu5. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit. der Vertrag ist unbefrist.

also ich würde das so unten die Vereinbarung erstellen! natürlich trage ich noch meine+die meiner Mutter ein.

Was soll ich neben dem mietvertrag,Statwerkeabrechnung,brunata metrona Rechnung noch heraussuchen?
Wie läuft das wenn ich den entwurf unten der Behörde schicke? bekomme ich das Geld auf mein Konto oder geht das am Vermieter,stadtwerke??? Falls das auf mein Konto geht würde ich das entweder direkt an meine Mutter senden oder es ihr in Bar geben was einfacher ist.

Mein Entwurf
Kostenbeteiligungsvereinbarung
Zwischen
[Kind]--»mein Name
und
[Eltern]--»Name Meiner Mutter

wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.

1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].

1.1. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.

1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.

1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:

Kostenstelle            Gesamtkosten          Anteil von [Kind]
Kaltmiete              395,20€              131,73€ Richtig?
Nebenkosten            112€                  <--- was trage ich hier ein ?
Heizkosten              99€                  <--- was trage ich hier ein ?
Winterdienst:          1€                    1€?

1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.

2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.

3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.

4. Der Hauptmietvertrag, die den Beträgen unter 1.3 und 3. zugrunde liegenden Neben- und Betriebskostenabrechungen sind bzw. werden Bestandteil dieser Vereinbarung.

5. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Ort, Datum

Unterschrift [Kind]

Unterschrift [Eltern]

Zitat von: TripleH am 01. November 2024, 11:12:16Das heißt, dass du jetzt nach x Jahren kostenfreien Wohnens erstmals Miete beim Jobcenter geltend machen willst?
Bis jetzt konnten meine eltern/Mutter das noch finaz irgendwie stemmen" aber wie lange ist noch die frage!! ab nächstes Jahr entfällt die Öffentliche Förderung der Stadt Düsseldorf für diese Wohnung. Will so meine mutter Entlasten

turbulent

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26Will so meine mutter Entlasten
Das ist nett von Dir. Aber vielleicht will der Steuerzahler das nicht?
Der einzige Grund für das JC, Dir KdU zu bezahlen, ist das Verlangen Deiner Mutter danach. Deine Mutter muss sagen, dass sie ab XY soundsoviel von Dir jeden Monat verlangt. Sie muss das auch nicht begründen. Aber bevor Du diese Verpflichtung eingehst (=die Vereinbarung unterschreibst), solltest Du sicher stellen, dass Du Dir das leisten kannst. 

Dragon

Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51Das ist nett von Dir. Aber vielleicht will der Steuerzahler das nicht?
moment mal mir steht doch normal zu das mein JC für mich die Miete übernimmt oder nicht wenn ja? Beantrage ich das!

Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51Deine Mutter muss sagen, dass sie ab XY soundsoviel von Dir jeden Monat verlangt. Sie muss das auch nicht begründen.
also normal müsste ich hier miete zahlen meine Mutter weiß das ich nicht kann verzichtet sie darauf sie weiß das ich nicht viel Geld habe.
Zitat von: turbulent am 01. November 2024, 15:40:51solltest Du sich stellen, dass Du Dir das leisten kannst.
Wie meinst du das genau?

Rotti

Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26Mein aktueller WBA läuft seit April. 24 bis März 25! Ich kann jetzt da nicht mehr in der wba ankreuzen
Einen VÄM ausfüllen und eine Änderung der KDU beantragen.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26=652,12€
ist doch nicht teuer und ok für Düsseldorf.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 10:25:45Achso Strom zahlen wir 100€ im Jahr
du meinst natürlich im Monat.
Zitat von: Dragon am 01. November 2024, 15:13:26+die kosten bei der Stadtwerke =98€ Verbrauch 2293kwh=Strom