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Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid per FAX ausreichend?

Begonnen von rdx, 04. Januar 2025, 19:09:07

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rdx

Hallo Freunde

Wenn man Widerspruch gegen seinen Bürgergeld-Bescheid einlegt, ist es dann ausreichend, wenn man diesen Widerspruch nur per FAX sendet?

Muss auf diesem FAX eine Unterschrift sein?

Danke

jens123

Wenn du einen "altmodischen" Sendebericht als Beleg hast, ja. Bei Internet-Fax würde ich das zumindest nochmal als E-Mail schicken. Dass dann beides nicht angekommen sein soll, wäre kaum glaubhaft.

Widerspruch muss m. W. unterschrieben sein.

begees

Ein Widerspruch ist nur dann rechtswirksam erhoben ("zulässig"), wenn er entweder schriftlich oder in einer die Schriftform ersetzenden Art und Weise erhoben wird. Dazu gilt § 36s SGB I, insbes. Abs. 2a.
Ein Fax gehört nicht dazu. Es ist daher davon abzuraten, einen Widerspruch per Fax einzulegen.

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank

rdx

Aber was stimmt denn nun?

Ist ein Widerspruch per FAX ausreichend?

Dass wird sich doch sicherlich irgendwie klären lassen? Das betrifft ja viele Leute hier.

Sheherazade

Zitat2. Form und Frist des Widerspruchs

Die betroffene Person selbst oder ein von ihr Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich (formlos, auch per Fax, nicht per Email) oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein. Das heißt, es reicht nicht aus, wenn er nur innerhalb der Frist losgeschickt wurde. Er muss vor Ablauf des Monats bei der Behörde angekommen sein.

ZitatNotwendige Voraussetzungen für einen wirksamen Widerspruch:

    Der Widerspruch muss den Namen und die Adresse der betroffenen Person enthalten,
    es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Behörde den Bescheid noch einmal überprüfen soll (,,hiermit lege ich Widerspruch ein"),
    es muss eindeutig erkennbar sein, um welchen Bescheid es geht (Aktenzeichen und Datum des Bescheids),
    der Widerspruch muss unbedingt unterschrieben sein.

Wird der Widerspruch fälschlicher Weise anders bezeichnet (z.B. als Einspruch oder Beschwerde) ist das nicht schlimm, solange die Behörde erkennen kann, dass die betroffene Person die erneute Überprüfung durch die Behörde wünscht.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"