Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Muss neue Nebenkostenabrechnung eingereicht werden?

Begonnen von KaFri, 09. Januar 2025, 19:04:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

KaFri

Hallo Zusammen,

ich habe eine vielleicht etwas doofe Frage, aber möchte nichts versäumen.

Meine Mutter hat im Dezember 2024 die Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten die eine Nachzahlung von knapp 600€ ergeben hat + Erhöhung des Hausgeldes. Sie wohnt in ihrer Eigentumswohnung und erhält zusätzlich Unterhalt von ihrem getrennt lebenden Noch-Ehemannn der ebenfalls Eigentümer dieser Wohnung ist. Ihr Bedarf für KdU beläuft sich daher aktuell ,,nur" auf knapp 330€. Das Hausgeld lag bisher schon bei 380€, jetzt 425€.

Jedenfalls ist meine Frage, MUSS sie die Nebenkostenabrechnung sofort beim JC einreichen? Sie würde diese Abrechnung beim nächsten Weiterzahlungsantrag im Juli 25 dann einreichen. Sie möchte keine Übernahme der Nachzahlung beantragen und könnte auch auf einen evtl. höheren KdU-Bedarf bis dahin verzichten.

Gibt es ggf. Probleme, wenn sie die NK-Abr. erst beim nächsten Antrag einreicht? Könnte da evtl. seitens JC die Nachfrage aufkommen mit welchem Geld sie die Nachzahlung von 600€ geleistet hat oder ist das denen schlichtweg egal und die berechnen dann lediglich den Bedarf neu?
Die Nachzahlung würde nämlich Ihr Noch-Ehemann übernehmen, da diese aber vom Konto meiner Mutter abgebucht wird, müsste eine Überweisung seitens ihm auf ihr Konto erfolgen, deshalb wollen wir da ,,unnötigen Stress" und große Nachfragen vermeiden...

Vielen lieben Dank für Eure Rückmeldung!

GünsTiger

Die Frage kann ich nicht beantworten, aber den Tipp geben, dass die Überweisung vom Ehemann erst nach der erfolgten Abbuchung erfolgen sollte und zweckgebunden, beispielsweise als "Erstattung Nachzahlung", gekennzeichnet werden sollte.
Ansonsten würde ich auf jeden Fall Rückfragen erwarten.

Harald53

#2
Zitat von: KaFri am 09. Januar 2025, 19:04:32Sie würde diese Abrechnung beim nächsten Weiterzahlungsantrag im Juli 25 dann einreichen.
Die Betriebskostenabrechnung muss "umgehend" beim Jobcenter eingereicht werden.

Zitat von: KaFri am 09. Januar 2025, 19:04:32Sie möchte keine Übernahme der Nachzahlung beantragen und könnte auch auf einen evtl. höheren KdU-Bedarf bis dahin verzichten.
Warum verzichtet ein Bürgergeldempfänger auf Geld? Damit macht man sich ganz schnell verdächtig noch aus anderen Quellen Geld zu beziehen.

Zitat von: KaFri am 09. Januar 2025, 19:04:32Gibt es ggf. Probleme, wenn sie die NK-Abr. erst beim nächsten Antrag einreicht? Könnte da evtl. seitens JC die Nachfrage aufkommen mit welchem Geld sie die Nachzahlung von 600€ geleistet hat
Davon ist auszugehen, kommt auch drauf an wieviel vorhandenes Vermögen sie dem Jobcenter gemeldet hast.

Zitat von: KaFri am 09. Januar 2025, 19:04:32Die Nachzahlung würde nämlich Ihr Noch-Ehemann übernehmen, da diese aber vom Konto meiner Mutter abgebucht wird, müsste eine Überweisung seitens ihm auf ihr Konto erfolgen
Das wäre wirklich reichlich "dumm", denn dann wird es ihr als Einkommen angerechnet.

KaFri



Naja, also ihr Mann ist ebenfalls Eigentümer der Wohnung und damit ebenfalls verpflichtet für jegliche Kosten aufzukommen. Die Nachzahlung beruht sich auch auf größere Instandsetzungskosten und nicht nur auf Heiz-/Wasserkosten. Wenn er, auf freiwilliger Basis, als Miteigentümer der Wohnung, für die gesamte Nachzahlung aufkommen möchte, wo ist dann da das Problem? Da das Hausgeld vom Konto meiner Mutter abgebucht wird, ist es nicht anders möglich, als das er ihr die Nachzahlungssumme überweist. Da sie selbstverständlich nicht Unmengen Geld auf dem Girokonto Besitzt, müsste er ihr diese Summe vor Abbuchung bereits überweisen, da ihr Konto sonst nicht ausreichend gedeckt wäre - da sehe ich aktuell das größte Problem, dass das Geld eben vorab überwiesen wird.

turbulent

Zitat von: KaFri am 10. Januar 2025, 08:18:27wo ist dann da das Problem?
Dass sie im Bürgergeldbezug Einnahmen zum Lebensunterhalt verwenden muss, ist "das Problem". Und Einkommen von Dritten anzunehmen für etwas, dass das JC übernimmt? Warum?

Zitat von: KaFri am 09. Januar 2025, 19:04:32Die Nachzahlung würde nämlich Ihr Noch-Ehemann übernehmen, da diese aber vom Konto meiner Mutter abgebucht wird, müsste eine Überweisung seitens ihm auf ihr Konto erfolgen, deshalb wollen wir da ,,unnötigen Stress" und große Nachfragen vermeiden...
Dann soll er ihr das Geld bar geben, sie verschweigt das Einkommen dem JC gegenüber bewusst. Wenn das raus kommt, steht zwar der Verdacht des Sozialleistungsbezugs im Raum (den zu entkräften ist auch nicht unanstrengend).

Zitat von: KaFri am 10. Januar 2025, 08:18:27Wenn er, auf freiwilliger Basis, als Miteigentümer der Wohnung, für die gesamte Nachzahlung aufkommen möchte, wo ist dann da das Problem?
Er wohnt da nicht, er hat nichts verbraucht. Warum sollte er irgendwie verpflichtet sein, sich an den Nebenkosten zu beteiligen?


Harald53

Schade schon wieder abgemeldet.
Hab ich mir gleich gedacht, dass da was faul an der Sache ist.
Welcher Elo verzichtet schon freiwillig auf Geld