Debatte um Bürgergeldempfänger "Das ist verfassungswidrig"

Begonnen von selbiger, 10. Januar 2025, 15:46:10

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selbiger

CDU und FDP wollen Langzeitarbeitslose zum Arbeiten verpflichten. Experten warnen jedoch vor populistischen Forderungen – und einem Konflikt mit dem Grundgesetz.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100569834/arbeitspflicht-fuer-buergergeldempfaenger-warum-massnahmen-wenig-bringen.html
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

GoetzB

Wie sagte der CDU Kommunalpolitiker aus Schwerin, bezüglich Aufwand und des Nutzens ?

Es geht darum der Bevölkerung zu zeigen, das was getan wird.
Hier also das gezeigt wird, das Bürgergeldler eine Gegenleistung bringen müssen.

Kosten sind dann egal, wenn es nur gut ankommt.

Die Dummheit regiert die Welt und vermehrt auch Deutschland.

Mal sehen ob der neoliberale Dreck immer noch so schwallert,
wenn es Material oder menschliche Schäden durch frustrierte
Zwangsarbeiter gibt.

Im Endeffekt: Arbeitnehmer, benimm dich und stelle nicht zu hohe Forderungen.
Sonst bist du auch mal in Gefahr, einen Zwangsarbeitsdienst leisten zu müssen.


Vollloser

Zitat von: GoetzB am 10. Januar 2025, 17:45:03das Bürgergeldler eine Gegenleistung bringen müssen.

Bürgergeld ist ein gesetzlich zugesichertes Existenzminimum zum leben, und kann daher von keiner (Gegen-)Leistung abhängig sein !  :yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

GoetzB

Zitat von: Vollloser am 10. Januar 2025, 18:04:18
Zitat von: GoetzB am 10. Januar 2025, 17:45:03das Bürgergeldler eine Gegenleistung bringen müssen.

Bürgergeld ist ein gesetzlich zugesichertes Existenzminimum zum leben, und kann daher von keiner (Gegen-)Leistung abhängig sein !  :yes:

Das war das besagte Interview

https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2834476.html


Vollloser

Zitat von: GoetzB am 10. Januar 2025, 18:21:13Das war das besagte Interview

Ja. Und es geht da nicht um Kosten/Nutzenverhältnis, sondern es geht da nur um sog. "wichtige Botschaften".
Diese "wichtigen Botschaften" sind aber rein ideologische Botschaften, auf der Basis von auf Sozialneid orientiertem fiktiven Gerechtigkeitsempfinden irgendwelcher erwerbtätigen Bürger.

Im Übrigen finde ich das sehr komisch, dass sie da mit Zwang und Nötigungen immer arbeiten wollen !
Solche sog. "gemeinnützige Arbeit" macht sowieso nur Sinn, wenn sie von jemand wirklich freiwillig gemacht wird - genau so wie es ja sogar z. B. eben auch ehrenamtlich engagierte Menschen tun !
Nur DANN könnte sowas auch z. B. eine Art "therapeutischen Nutzen" (Tagesstruktur, etc.) haben (Therapeutengrundsatz: der Klient muss es selber wollen !) !
UND es GIBT sogar auch diverse Leute, die das auch gerne tun - wegen z. B. "Decke auf den Kopf fallen", und so !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Bimimaus5421

Zitat von: Vollloser am 10. Januar 2025, 18:04:18
Zitat von: GoetzB am 10. Januar 2025, 17:45:03das Bürgergeldler eine Gegenleistung bringen müssen.

Bürgergeld ist ein gesetzlich zugesichertes Existenzminimum zum leben, und kann daher von keiner (Gegen-)Leistung abhängig sein !  :yes:
Genau Art 12 gg und das ist wieder reiner Wahlkampf mit Hetze verbunden

AlterGaul

Zitat von: Bimimaus5421 am 10. Januar 2025, 20:25:24
Zitat von: Vollloser am 10. Januar 2025, 18:04:18
Zitat von: GoetzB am 10. Januar 2025, 17:45:03das Bürgergeldler eine Gegenleistung bringen müssen.

Bürgergeld ist ein gesetzlich zugesichertes Existenzminimum zum leben, und kann daher von keiner (Gegen-)Leistung abhängig sein !  :yes:
Genau Art 12 gg und das ist wieder reiner Wahlkampf mit Hetze verbunden
Was hat denn Art 12 damit zu tun?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Milla

#7
Richtig gelesen was bei Art 12 gg steht?
......Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Da bestimmt dann das JC durch seine Gesetze was du für Berufe auszuüben hast.

......außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Dadurch kannst du jederzeit zu 1€ Jobs oder gemeinnützige Tätigkeiten verpflichtet werden.

Ich würde jeden unter 40Jahren in Asylunterkünften die Klos putzen lassen der keine Lust zur Arbeit hat.

Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Vollloser

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ronald BW

Auch ein Euro Jobs oder sonstige Arbeitsmaßnahmen können nur angeboten werden.

selbiger

 :grins: siehste die rot makierten texte..??hintertüren um zwangs arbeit trozdem zu ermöglichen..punkt 2-3 sagt doch alles..und wiedersprechen sich sogar..ist das nicht toll..?? :wand:



Zitat von: Ronald BW am 10. Januar 2025, 21:42:21Auch ein Euro Jobs oder sonstige Arbeitsmaßnahmen können nur angeboten werden.

die denn genommen werden MÜSSEN..sonst existensbeschneidung .!
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

@selbiger am 11.1.2025, um 07:55:02
Neiiiien !  Das mit der Arbeitsverpflichtung gilt NUR im Verteidigungsfall (Sonderfall gg 12a) !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

selbiger

Zitat von: Vollloser am 11. Januar 2025, 08:55:56Das mit der Arbeitsverpflichtung gilt NUR im Verteidigungsfall

naja deutschland muss doch bald vorm russen verteidigt werden..weil die russen deutschland irgendwann angreifen wollen.. :weisnich:  :schock: ..russland ist doch so stark das die es locker ohne mit den wimpern zu zuken mit der nato aufnehmen können..so oder so ähnlich hat das fernsehn das gesagt..:ironie:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

#13
Zitat von: selbiger am 11. Januar 2025, 10:40:04naja deutschland muss doch bald vorm russen verteidigt werden..weil die russen deutschland irgendwann angreifen wollen..

Tja, DAS ist allerdings ein Gedankengang, der für mich jetzt erklärt (erklären könnte), warum olle Merz den Sennski da in der Ukraine diese Taurus-Raketen versprochen hat, wenn er Bundeskanzler wird !?
Wenn dann der Sennski damit anfängt Moskau zu beschießen, oder so, und Putin dann Deutschland angreifen muss, kann er (Friedrich Merz) den Verteidigungsfall ausrufen, und DANN die paar 3 oder 5 totalverweigernden Langzeitarbeitslosen dran kriegen (mit Artikel 12a gg) !?!?
Merke: ,,Frieden gibt es auf dem Friedhof" (Zitat von Merz !).
Merke auch: Dem Teufel sind Kollateralschäden egal, wenn er glaubt, damit auch nur ein einziges "Kind Gottes" abrocken zu können !
                    [siehe z. B. Bibel, Matthäus 2; 16]

Unklar ist allerdings, ob das dann auch für z. B. über 60-jährige gilt, weil, zum Militärdienst im Kriegs- u. Krisenfall dürfen nur Männer bis zum vollendeten 60. Lebensjahr herangezogen werden (sog. "Wehrtauglichkeit" ist bis 60 Jahre angedacht) !
Frauen dagegen sollen nach derzeitigem Stand - soweit ich glaube zu wissen - freiwillig Militärdienst verrichten "dürfen" (soll aber noch in Pflicht umgewandelt werden, wegen GLEICHBERECHTIGUNG).
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

selbiger

Zitat von: Vollloser am 11. Januar 2025, 11:32:28Unklar ist allerdings, ob das dann auch für z. B. über 60-jährige gilt, weil, zum Militärdienst im Kriegs- u. Krisenfall dürfen nur Männer bis zum vollendeten 60. Lebensjahr herangezogen werden (sog. "Wehrtauglichkeit" ist bis 60 Jahre angedacht) !


laut fantasie einiger superwissenschaftler,werden wir immmmmmer älter..da kann auch nen 70-80 jahriger noch herangezogen werden..

Zitat von: Vollloser am 11. Januar 2025, 11:32:28Frauen dagegen sollen nach derzeitigem Stand - soweit ich glaube zu wissen - freiwillig Militärdienst verrichten "dürfen" (soll aber noch in Pflicht umgewandelt werden, wegen GLEICHBERECHTIGUNG).

die werden eher warscheinlich für nachschub sorgen müssen..dann wird kinderreichtum besonders gefördert..hatten wir ja irgendwie schonmal.. :clever:

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.