Umzug in eigene Wohnung (ü25)

Begonnen von Froggy, 20. Januar 2025, 19:05:01

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Froggy

Hallo miteinander,

ich stehe seit 02/2024 im Bürgergeldbezug und wohne mit/bei meiner Mutter in der Wohnung. Sie selbst wohnt auch zur Miete. Das Jobcenter übernimmt die Hälfte unserer Warmmiete. Es besteht ein Untermietvertrag zwischen meiner Mutter und mir. Ich bin etwas Ü25.

Im Spätsommer 2025 endet mein Bürgergeldbezug, da ich verbeamtet werde. Vorher (bis dahin) würde ich gerne in eine eigene Wohnung umziehen. Das zuständige Jobcenter wäre vermutlich das gleiche wie jetzt.

Da das Jobcenter derzeit ja "nur" 50% der Warmmiete zahlt = knapp über 300€ KdU mtl. gesamt, werden die potentiellen KdU einer neuen, eigenen Wohnung deutlich höher ausfallen.

Muss das JC einem Umzug in eine teurere Whg. im geschilderten Fall zustimmen?

Wie verhält es sich mit der Karenzzeit einer zu teuren Wohnung? Bei mir sind es ja nur noch einige Monate Bürgergeldbezug.

Was fiele bei Umzug ohne Zustimmung weg? Umzugskosten wohl ja? Auch die Erstausstattung?

Herzlichen Dank schon einmal.

Froggy


MotoJochen

Normalerweise stimmen die Jobcenter UMzügen in teurere WOhnungen nicht zu, und wenn du trotzdem umziehst, wird nur die bisherige Miete weitergezahlt, den Betrag darüber musst du dann selber zahlen. Und den Umzug dann auch

Sensoriker

Warum jetzt unbedingt bevor du verbeamtet bist?
Das hat den faden Beigeschmack, dass du versuchen möchtest den Umzug und Erstausstattung vom JC bezahlt zu bekommen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

turbulent

Zitat von: Sensoriker am 22. Januar 2025, 18:36:55Das hat den faden Beigeschmack, dass du versuchen möchtest den Umzug und Erstausstattung vom JC bezahlt zu bekommen.
Ich finde das nicht unverständlich. Ihr etwa?

Froggy

#5
Zitat von: Sensoriker am 22. Januar 2025, 18:36:55Warum jetzt unbedingt bevor du verbeamtet bist?
Das hat den faden Beigeschmack, dass du versuchen möchtest den Umzug und Erstausstattung vom JC bezahlt zu bekommen.

Wenn ich mich hier durch so einige Themen lese, finde ich auch so einiges unverständlich. Menschen, die 100% ihrer Lebensernegie darauf verschwenden, wie man am besten JC Terminen aus dem Weg geht, anstatt nur einen Bruchteil dessen in ihren Lebensfortschritt zu stecken. Menschen, die seit 10 Jahren im Bezug sind und Weltmeister darin sind, aufzuzählen, warum, wieso und was alles nicht geht.
Etc. Etc.

Mir ist das ganze sicher nicht in den Schoss gefallen. Meine Eltern haben Haupt- bzw. Realschulabschluss. Ich habe viel für diese Chance geleistet und mich u.a. gegen eine dreistellige Anzahl an Bewerbern durchgesetzt - 7 Plätze auf XXX Einladungen. Von den Zugangsbeschränkungen zuvor (gutes bis sehr gutes Abitur) ganz zu schweigen.

Ich brauche mich also sicherlich nicht zu schämen, dass ich MOMENTAN - und nur darum geht es, also einen Bruchteil meines Lebens, von der Solidargesellschaft abhängig bin.

Übrigens habe ich die letzten 6 Jahre nebenbei im Betrieb meines Vaters - Klempner, soloselbständig seit 35+ Jahren - gearbeitet. "Scheisse kurbeln", würden viele hier abwertend sagen, sich noch einmal umdrehen und im Traum nicht dran denken, für so einen "scheiss Job" überhaupt morgens aufzustehen.

Also möchtest Du jetzt weiterhin abwägen zwischen moralisch gutem und moralisch verwerflichem ALG II Bezug?

In welche der beiden Kategorien ordnest Du dabei Deinen eigenen jahrelangen ALG II Bezug, trotz gutachterlich festgestellter Arbeitsfähigkeit, ein?

Ottokar

Warum nicht warten und möglichen Ärger mit dem JC vermeiden?

Du hattest noch keine eigene Wohnung? Dann spielen bei der Beurteilung der Angemessenheit die Kosten des Untermietvertrages in der Wohnung deiner Eltern keine Rolle.
Wenn deine Mutter dich aufgefordert hat auszuziehen bzw. deinen Untermietvertrag gekündigt hat, spielen die Kosten desselben ebenfalls keine Rolle. Maßgeblich ist, ob du einen anzuerkennenden Grund für den Umzug hast.
Wenn man Ü25 ist, bei den Eltern aus- und in die erste eigene Wohnung zieht, ist ein Grund den das JC anerkennen muss.
Wurde der (Unter)Mietvertrag gekündigt, ist das ebenfalls ein Grund den das JC anerkennen muss.
Damit stehen dir die max. angemessenen Unterkunftskosten für eine Person zu.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Froggy

Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2025, 09:07:05Du hattest noch keine eigene Wohnung?
Zunächst einmal vielen Dank für die erste inhaltlich fundierte Antwort!

Während meines Studiums lebte ich in einem voll eingerichteten 15,6qm Mini-Appartment des Studentenwerks. Davor und nun wieder bei Mutter.

Nun weiss ich nicht, ob soetwas als erste eigene Wohnung zählt. Unabhängig davon ist eine Kündigung des jetzigen Untermietvertrags natürlich schnell geschrieben.

 
Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2025, 09:07:05Warum nicht warten und möglichen Ärger mit dem JC vermeiden?
Weil ich momentan besonders viel Zeit habe für einen Umzug, Renovierung, Ersteinrichtung etc. Ab August sieht das anders aus. Klar, neben der Arbeit auch machbar. Aber derzeit wäre es doch viel entspannter und ich kann einen Teil der jetzt noch vielen Freizeit sinnvoll dafür nutzen.

Ottokar

Zitat von: Froggy am 23. Januar 2025, 10:21:06Während meines Studiums lebte ich in einem voll eingerichteten 15,6qm Mini-Appartment des Studentenwerks.
Sicher nicht als Hauptwohnsitz.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


JensM1

Umzug vor Arbeitsaufnahme macht schon wegen Erstaustattung extrem viel Sinn, sofern nicht vorhanden. Mit Elektrogeräten wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine je nach kommunalen  Weisungen 2000,00+ Euro jedenfalls in meiner Gegend, sollte man mitnehmen. Und für die Erstaustattung muss die Wohnung nicht angemessen sein,für Wohnungsbeschaffungskosten (Mietkaution, Umzugskosten, bspw in Berlin auch Einzugsrenovierung) aber schon.

Und klar, warum solltest du deine Rechte nicht wahrnehmen, nimm mit, was du kannst und was dir zusteht!

Froggy

Zitat von: JensM1 am 23. Januar 2025, 18:41:16für die Erstaustattung muss die Wohnung nicht angemessen sein
Das wusste ich gar nicht.

Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2025, 11:45:31
Zitat von: Froggy am 23. Januar 2025, 10:21:06Während meines Studiums lebte ich in einem voll eingerichteten 15,6qm Mini-Appartment des Studentenwerks.
Sicher nicht als Hauptwohnsitz.

Doch ich war dort am Studienort in meinem Miniapp. als Hauptwohnsitz gemeldet. Aber das ganze war voll möbliert und ausgestattet, weswegen ich eben nie einen eigenen Hausstand hatte.

Opsttella2

Zitat von: Froggy am 22. Januar 2025, 17:53:40Niemand eine Idee?
Bis zum Abschluss der Ausbildung warten, dann die Wohnung anmieten, die zum Gehalt passt, ganz andere Bedingungen bei den Vermietern haben, die einen verbeamteten Mieter mit Kusshand nehmen. Deine Auswahl an Wohnungen wird schlicht größer sein.

Neue Möbel mit Abzahlung kaufen, auch hier, kein Problem der Ratenzahlung bei den Anbietern.

Nur als Idee.

Froggy

Ich hatte heute einen klärenden Termin beim Jobcenter bzgl. dieses Themas und update den Thread für ggf. in der Zukunft Ratsuchende:

- Zustimmung: Das Jobcenter wird einen Umzug grundsätzlich genehmigen, sofern die neue Unterkunft innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt. Dass die neue KdU höher liegen werden als die alten, spielt in diesem Fall keine Rolle, denn: der Umzug muss nicht begründet werden, da der Auszug aus der elterlichen (mütterlichen) Wohnung erfolgt. Dies ist Grund genug. Antrag mittels Formularen ("Arbeitspaket Umzug" + "Angebot zur Wohnungsanmietung" oder alternativ ununterschriebener Mietvertrag)

- Umzugskosten: Umzugskosten zB in Form der Anmietung eines Transporters werden übernommen. Die Anmietung eines vollen Tages sei kein Problem. Formloser Antrag inkl. 3x Angeboten für die Anmietung.

- Erstaustattung: Die Erstausstattung wird übernommen, es soll ein formloser Antrag mit Liste der benötigten Gegenstände eingereicht werden. Das ausgezahlte Geld kann unter den anzuschaffenden Gegenständen beliebig aufgeteilt werden. zB kann man weniger Geld für ein Bett, aber mehr für eine Waschmaschine ausgeben, wenn man möchte.
Die Anschaffungen müssen im Nachhinein per Rechnung, bei Privatverkäufen zumindest per Quittung (Quittungsblock) nachgewiesen werden.
Die Auszahlung erfolgt nur in Ausnahmefällen als Gutschein (wenn zB in der Vergangenheit Gelder vom Jobcenter in zB Glücksspiel gesteckt wurden und dadurch weitere Hilfsbedürftigkeit entstand.). Eine Terminierung des Aussendienstes erfolgt ebenso nur in Ausnahmefällen.

- Kaution: Die Kaution wird als Darlehen iHv max. 3x Bruttokaltmieten auf formlosen Antrag gewährt. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei durch Anrechnung von 5% des Darlehensbetrages auf den Regelsatz (zB Single: 563€ abzgl. 28,15€ mtl. Rückzahlung). Eine Verrechnung mit zB Gutschrift aus Nebenkostenabrechnung ist auch möglich. Bei Antragstellung auf Kautionsdarlehen sind diesem die Anlage Vermögen und aktuelle Kontoauszüge beizufügen.

Nach erfolgreichem Umzug sind der nunmehr unterschriebene Mietvertrag, die Kündigungsbestätigung der alten Wohnung und eine Ummeldebescheinigung nachzureichen.

Die Bearbeitung im hiesigen Jobcenter für die Zustimmung zu einem Umzug benötigt bei Vorliegen aller Unterlagen ca. 1 Werktag.

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Zitat von: Opsttella2 am 27. Januar 2025, 08:36:27
Zitat von: Froggy am 22. Januar 2025, 17:53:40Niemand eine Idee?
Bis zum Abschluss der Ausbildung warten, dann die Wohnung anmieten, die zum Gehalt passt, ganz andere Bedingungen bei den Vermietern haben, die einen verbeamteten Mieter mit Kusshand nehmen. Deine Auswahl an Wohnungen wird schlicht größer sein.

Neue Möbel mit Abzahlung kaufen, auch hier, kein Problem der Ratenzahlung bei den Anbietern.

Nur als Idee.

Ich werde vermutlich in die leerstehende Einliegerwohnung im Haus meiner Großmutter ziehen. Dann kann ich sie auch nebenher noch besser unterstützen als jetzt schon.

Wo es mich dann in wer weiß wie langer Zukunft hinverschlägt, wird man sehen.