Bürgergeld-Bezieher musste wegen Vermutungen des Jobcenters im Wald leben

Begonnen von Neo333, 26. Januar 2025, 14:14:49

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Neo333

ZitatDurch bloße Annahmen des Jobcenters wurden einem Leistungsberechtigten alle Bürgergeld-Leistungen gestrichen. In Folge musste der Betroffene im Wald in einer Hütte leben.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in einem aktuellen Beschluss (Aktenzeichen: L 7 AS 532/22 B) eine rechtswidrige Aufhebung von Arbeitslosengeld II (ALG II) kritisiert.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-musste-wegen-vermutungen-des-jobcenters-im-wald-leben
Ist schon älter das Urteil, aber was solls.^^

Neanderthaler

Da merkt man mal, dass selbst die ausführenden Personen völlig abgestumpft sind... wie bei diesen KZ-Aussagen "Wir haben nur Befehle ausgeführt."
Neulich wurde ja jemand ich glaube nach 30 Jahren Knast für unschuldig befunden und entlassen. Als er Entschädigung forderte, schrieb der Richter ihm eine Rechnung über 100.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Unfassbar. Schade, dass man bei solchen Sachen nichts mehr hört wie es ausging. Aber vermutlich positiv, weil positive Nachrichten werden ja nicht mehr veröffentlicht.

I bims

Zitat von: Neanderthaler am 26. Januar 2025, 15:00:50Neulich wurde ja jemand ich glaube nach 30 Jahren Knast für unschuldig befunden und entlassen. Als er Entschädigung forderte, schrieb der Richter ihm eine Rechnung über 100.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Unfassbar.

Unfassbar ist eher, dass es Leute gibt, die solche Geschichten aus dem Paulanergarten auch noch glauben...

selbiger

Zitat von: I bims am 27. Januar 2025, 13:03:50solche Geschichten aus dem Paulanergarten auch noch glauben...

aus welchem dieser stammt die denn..?hast du dazu nen glaubhaften beleg..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sensoriker

Seit wann muss Jemand belegen, dass eine Geschichte nicht stimmt.
Wo ist denn der Beleg, dass die Geschichte der Wahrheit entspricht.

Wird hier inzwischen gerne gemacht, nicht wahr. Ohne Belege Geschichten posten und dann wenn man das anzweifelt, dafür Belege fordern.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Bundspecht

Zitat von: I bims am 27. Januar 2025, 13:03:50
Zitat von: Neanderthaler am 26. Januar 2025, 15:00:50Neulich wurde ja jemand ich glaube nach 30 Jahren Knast für unschuldig befunden und entlassen. Als er Entschädigung forderte, schrieb der Richter ihm eine Rechnung über 100.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Unfassbar.

Unfassbar ist eher, dass es Leute gibt, die solche Geschichten aus dem Paulanergarten auch noch glauben...

Das ist aber kein Witz ! Das ging durch alle (oder fast alle) Printmedien !

Die Entschädigung für die 13 Jahre (nicht 30) unschuldig im Knast war dem ehemaligen "Häftling" zu wenig. Daher hat sein Anwalt auf eine wesentlich höhere Entschädigung geklagt..

Zurück, kam besagte Rechnung über Kost und Logie !!!

https://www.br.de/nachrichten/bayern/kost-und-logis-justizopfer-genditzki-soll-100-000-euro-zahlen,UWqnAnu


Zitat von: Sensoriker am 27. Januar 2025, 15:33:13Seit wann muss Jemand belegen, dass eine Geschichte nicht stimmt. Wo ist denn der Beleg, dass die Geschichte der Wahrheit entspricht.

sieh oben !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

selbiger

Zitat von: Sensoriker am 27. Januar 2025, 15:33:13Ohne Belege Geschichten posten und dann wenn man das anzweifelt, dafür Belege fordern.

man kann sichs auch schön reden..

Zitat von: Sensoriker am 27. Januar 2025, 15:33:13Seit wann muss Jemand belegen, dass eine Geschichte nicht stimmt.

wer behaubtet das diese geschichte nicht stimmt kann auch belege für dessen vorlegen..meinste nicht..es sind grade immer die selben leute die alles und jeden in frage stellen.. und forderungen stellen..verlangt jemand anderes belege,dan wird sich aufgeplustert..

schlimm das jemand anderes die arbeit für leugner machen muss..nur weil zu fauel selber zu googlen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

I bims

Zitat von: selbiger am 27. Januar 2025, 16:28:49
Zitat von: Sensoriker am 27. Januar 2025, 15:33:13Ohne Belege Geschichten posten und dann wenn man das anzweifelt, dafür Belege fordern.

man kann sichs auch schön reden..

Zitat von: Sensoriker am 27. Januar 2025, 15:33:13Seit wann muss Jemand belegen, dass eine Geschichte nicht stimmt.

meinste nicht

Nein, meine ich nicht. Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen. Nicht der, der sie in Frage stellt.

Wo kommen wir denn da hin...

Bundspecht

Zitat von: I bims am 27. Januar 2025, 17:34:27Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen.

Da gibt es hier aber so den einen oder anderen, die der Meinung sind, Quellen Angaben sein nicht nötig, wenn da eine "Behauptung" in den Raum gestellt wird/wurde !!!

Selbst auch mehrfaches nachfragen nach besagter Quelle, wird ignoriert !!!!

Andersrum, akzeptieren diese "User", in der Regel nicht eine einzige Quelle die man angibt.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sensoriker

Zitat von: Bundspecht am 27. Januar 2025, 15:49:02sieh oben !!!
Dankeschön!

Zitat von: selbiger am 27. Januar 2025, 16:28:49wer behaubtet das diese geschichte nicht stimmt kann auch belege für dessen vorlegen
Du bist echt ein Witzbold.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

selbiger

Zitat von: I bims am 27. Januar 2025, 17:34:27Nein, meine ich nicht. Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen. Nicht der, der sie in Frage stellt. Wo kommen wir denn da hin...

in der regel sind es die jenigen die nach quellen fragen,die alles und jeden in frage stellen..und auch sonst immer so tun als seien sie allwissent die jenigen die stehts immer ne antwort zu allem und jeden parade haben.und wenn diese mitmal ne quelle verlangen ist auf einmal schicht im kopf..??kann doch nicht sein das da nen anderer was in den raum wirft..was nicht plaisibel klingt..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

peter_m

Zitat von: Bundspecht am 27. Januar 2025, 15:49:02Zurück, kam besagte Rechnung über Kost und Logie !!! https://www.br.de/nachrichten/bayern/kost-und-logis-justizopfer-genditzki-soll-100-000-euro-zahlen,UWqnAnu

Die Aussage "Es kam eine Rechnung" stimmt ja nun tatsächlich nicht.
Das ganze erinnert mich an meine Tochter in der 4. Klasse. Da werden Fragen zu Lesetexten gestellt und viele Kinder sind nicht in der Lage, zu lesen und zu verstehen oder einfach nur wiederzugeben.
Ich kopiere mal die wichtige Stelle hier herein.
"Genditzki ist das aber nicht genug. Unter anderem, weil er durch die Haft seinen Job als Hausmeister verloren hatte, fordert er vom Freistaat einen Schadenersatz von mindestens 750.000 Euro.

Staatsanwaltschaft zieht Genditzki "ersparte Aufwendungen" ab
Die Generalstaatsanwaltschaft wiederum hat nun aber erst einmal die sogenannten "ersparten Aufwendungen" während der Haftzeit verrechnet und von den bisherigen Zahlungen abgezogen – für Unterkunft und Essen im Gefängnis sowie das Geld, das Genditzki mit seinem Gefängnisjob verdient hat. Zusammengerechnet sind das rund 100.000 Euro, wie die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage des BR bestätigt.
"

Er fordert also 450.000 EUR für seinen Verdienstausfall in den 3 Jahren. Von der Staatsanwaltschaft wird jetzt in einer Gegenposition 100.000 EUR verrechnet, die man eigentlich von diesem Verdienstausfall abziehen müsste.
Ein Urteil scheint noch nicht gesprochen zu sein.

Es wurde also keine Rechnung verschickt. Und es wurde auch noch nichts gezahlt.
Es wurde nur von beiden Seiten viel gefordert.
Und die Anrechnung der Unterkunftskosten auf den Schadenersatz ist sogar laut Gesetz richtig.

Auch wenn die reißerische Überschrift etwas anderes suggeriert, sollte man den Artikel doch lesen - das gehört zu kritischem Umgang mit Medien dazu.