Vom Bürgergeld abmelden bei Jobaufnahme

Begonnen von Marco1982, 30. Januar 2025, 16:53:33

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Marco1982

Hallo,

hab heute Nachmittag mein Arbeitsvertrag bei der DB unterschrieben, 4 Monate Ausbildung nach Bestehen wird er zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Jetzt meine Frage, der erste Lohn kommt ja erst Ende Februar oder Anfang März, je nachdem, wie pünktlich die DB überweist.

Also das Bürgergeld was jetzt morgen noch kommt, ist ja auch für Februar, allerdings brauch ich das auch noch, um den Februar zu überbrücken, bis zum ersten Lohn, sonst müsste ich ja mit dem Geld vom Ende Dezember bis März auskommen.

Also ich gehe mal davon aus, dass man mit dem Jobcenter absprechen kann, dass man die Zahlung für Februar dann mit dem ersten Lohn zurückzahlen kann.

Oder wie ist die Regel in so einem Fall?

Sheherazade

Warum willst du dich abmelden? Schick dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung über die Jobaufnahme und warte ab. Hier ist es nicht so wie bei ALGI, dass man mit dem Tag der Arbeitsaufnahme keinen Leistungsanspruch mehr hat. Es zählt nur das Einkommen bei Zufluss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Marco1982

Na ja, weil ich denke, dass ich mit dem Einkommen eh nix mehr bekomme vom Jobcenter, selbst in den 4 Monaten der Ausbildung (Einarbeitung), bin ich ja schon bei fast 3000 brutto nach GDL Tarif, nach der Ausbildung kommen ja noch mal ein paar Hundert Euro oben drauf, ohne Zulage wie Nacht oder Sonntag, wenn ich da eine Fahrt habe.

Warum dann weiter noch auf dem Jobcenter bleiben und sich mit denen nervern, gibt ja dann eh nix mehr vom Jobcenter, aufstocken muss ich definitiv nicht,

Sheherazade

Wieso Streß? Die werden die Leistung einstellen bis du die Abrechnung und den Zufluss nachweisen kannst. Kommt der Lohn schon im Februar, musst du zurückzahlen, kommt der Lohn erst im März brauchst du nichts zurückzahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Marco1982

OK also die Veränderungsmitteilung einreichen und dann abwarten, dann mach ich das morgen mal.

Danke für die schnell Info, ich dachte halt man meldet sich einfach ab und fertig.

Sheherazade

Zitat von: Marco1982 am 30. Januar 2025, 17:22:02ich dachte halt man meldet sich einfach ab und fertig.

Nee, so einfach ist das nicht. Wenn zu erwarten ist, dass du den ersten Lohn schon im Februar bekommst, wird das Jobcenter die Leistung für Februar (unter Anrechnung der Freibeträge) zurückfordern. Aber das kann erst nach Lohneingang berechnet werden.

Achja, ganz vergessen: Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job. ;-)
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Marco1982

Zitat von: Marco1982 am 30. Januar 2025, 17:22:02OK also die Veränderungsmitteilung einreichen und dann abwarten, dann mach ich das morgen mal.
Der einzig vernünftige Weg.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf

Zitat von: Marco1982 am 30. Januar 2025, 17:14:13Warum dann weiter noch auf dem Jobcenter bleiben und sich mit denen nervern, gibt ja dann eh nix mehr vom Jobcenter, aufstocken muss ich definitiv nicht,
Die nerven uU auch so noch egal ob rechtens oder nicht.
Das einzige was du noch machen musst ist wenn dein Lohn auf dem Konto ist eine Kopie des Auszuges sowie eine Kopie der Lohnabrechnung an das JC übermitteln.
Extra Wünsche vom SB kannst du ignorieren weder ein AV noch etwas anderes wie eine Einkommensbescheinigung vom AG kannst du damit ignorieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Marco1982 am 30. Januar 2025, 16:53:33Also ich gehe mal davon aus, dass man mit dem Jobcenter absprechen kann, dass man die Zahlung für Februar dann mit dem ersten Lohn zurückzahlen kann.
Absprachen gibt es nicht nur der Nachweis des Arbeitsvertrages falls noch ein Überbrückungsgeld beantragt wurde oder dein Kontoauszug.
Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2025, 17:37:42Achja, ganz vergessen: Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job. ;-)

wieder einer weniger in der Community
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Marco1982

Leider gibts keine Reaktion von dem Jobcenter auf meine Veränderungsmitteilung, hab die auch Online über mein Kundenkonto gemacht, sie steht da auch als an ihr Jobcenter gesendet und wird bearbeitet, genauso wie eine Persönliche Nachricht über ddas Leistungspostfach das ich in Arbeit bin.

Auch meiner Arbeitsvermittlerin habe ich eine Mail über das Online Portal gesendet, aber jetzt hab ich heute eine einladung bekommen zum Job Speed Dating für mitte Februar mit Sanktions androhung was mir egal ist weil ich ja nix mehr von denen will.

Kann doch nicht so schwer sein aus dem ALG 2 zu kommen? ich dachte ja eher mal es kommt Post, wo sie vielleicht die Abrechnung für Februar oder denn Auszug wollen oder ein Arbeitsvertrag usw.
,
Das BG von Februar werde ich eh zurück zahlen müssen, da die DB schon um den 25 überweist, was auch Ok ist will ja nicht doppelt Geld bekommen oder behalten.

Leider ist das Jobcenter immer zu wenn ich frei habe, kann höstens versuchen da einen ans Telfon zu bekommen nächste Woche.

Hab Angst wenn die das nicht langsam verstehen, warum auch immer das ich in Arbeit bin, das es am ende noch heist Sie hätten das früher melden müssen das ist Betrug, obwohl ich das Online schon letzte Wochenende gemacht habe.

 


Sheherazade

Zitat von: Marco1982 am 07. Februar 2025, 16:26:19Hab Angst wenn die das nicht langsam verstehen, warum auch immer das ich in Arbeit bin, das es am ende noch heist Sie hätten das früher melden müssen das ist Betrug, obwohl ich das Online schon letzte Wochenende gemacht habe.

Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Das Jobcenter hat es jetzt auch nicht eilig, was sollen sie dir jetzt schon schreiben? Die Leistung für Febraur hast du bereits erhalten, die Jobaufnahme hast du gemeldet, ob und wieviel du zurückzahlen musst, kann erst nach dem 1. Lohneingang berechnet und festgestellt werden. Du hörst bestimmt bis zum 20. Februar (vor dem nächsten Zahllauf) von denen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Marco1982 am 07. Februar 2025, 16:26:19Kann doch nicht so schwer sein aus dem ALG 2 zu kommen?
Mit deinem Job bei der DB, wirst du das JC im besten Fall nie wieder brauchen.

Du hast es nachweislich dort gemeldet, mehr musst du nun nicht mehr tun.
Warte einfach was vom JC kommt und den Termin, kannst du auch einfach ignorieren.

Nur als Hinweis, manche JC hätten gern den AV, aber der geht kein JC etwas an.
Sollte diese Forderung kommen, auch ignorieren.