Widerspruch gegen Ablehung vom Renovierungskosten

Begonnen von Ottokar, 22. Januar 2009, 15:16:04

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Ottokar

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Widerspruch gegen ihre Ablehung vom xx.xx.xxxx meiner Renovierungskosten

Werte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ihrem o.g. Ablehnungsbescheid fristgerecht.
Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.03.2008, Az: B 11b AS 31/06 R, beschlossen hat, gehören die Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II und sind vom Leistungsträger zu übernehmen.

Ihre Ablehung ist also nicht nur rechtswidrig sondern ihre Begründung derselben sogar rechtsmissbräuchlich.
Ich fordere sie auf, meinen berechtigten Ansprüchen unverzüglich statt zu geben, ansonsten werde ich diese auf dem Klageweg durchsetzen.


MfG
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