Bürgergeld Gepfändet ? Bin am verzweifeln das alles wahnsinn

Begonnen von Nostral, 03. Februar 2025, 13:02:48

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Nostral

Hallo ich habe ein riesen Problem ich und meine Freundin leben in eine bedarfsgemeinschaft in januar kam auch noch die heizkosten mit drauf also 1830 euro statt 1630 ich habe ein p konto bei der sparkasse
eigentlich war es bis 1500 euro gestuft trotz das meine freundin mit drauf ist bürgergeld und miete von uns haben wir es über ein anwalt sogar bis 1800 euro ungefähr hochstufen lassen....in dez/jan aber nun kommt der horror

Laut Bank liegt bei mir eine pfändung land nrw wegen unterhalt zahlung vor von 730 euro und die bank hat mich auf 1100 euro runter gestuft

ich war baff da ich über 700 euro nicht dran komme vorher konnte ich immer alles abheben oder verbuchen die pfändung soll seit september 2024 sein was total komisch ist da ich keine post zu bekamm mir wurde das aktenzeichen genannt laut bank von pfänund abteilung sehr unfreundlich sehe ich das geld nie wieder....
habe sofort beim gericht alles hingesendet leistung bescheid das wir das geld brauchen zum einkaufen und miete und so ...da es unser bürgergeld ist den bescheid mit hingesendet alles.... laut gericht gemäß § 42 abs. 4 sgb 2 sind sicherung zum lebensunterhalt nicht pfänbar

wir haben sogar das bürgergeld 1630 wieder auf meine freundin konto überweisen lassen job center sehr nett ist bei uns und selbst schockiert sind das wir nicht an das geld kommen

dann dachte ich komme ich nun dran da die frei grenze auf 1100 euro ist und die 730 ja drunter sind sind aber gespert...........habe 50 euro auf mein konto eingezahlt komme nur 42 abgeholt wegen der 10 euro konto führungs kosten....2 waren noch drauf plus die 730 euro

meine frage ist wie komme ich an das geld ?????

ich bin am verzweifeln da 200 für die heizkosten waren und 500 die uns fehlen letzten monat haben uns geliehen von der bekannten die es wieder haben wollen.....

ich würde mich freuen über jede antwort und hilfe


detlef

bis 1493 Euro im Monat bei einem P Konto darf nicht gepfändet werden , nur was darüber liegt ( Pfändungfreigrenze )

Rotti

Zitat von: Nostral am 03. Februar 2025, 13:02:48wegen unterhalt zahlung vor von 730 euro und die bank hat mich auf 1100 euro runter gestuft
Unterhalt geht immer vor da ist nix mit 1800 € Freigrenze
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Nostral

Update : Gestern nach dem Anruf beim Jobcenter sehr nett sagten das die das selber nicht machen aber die Verbraucher zentrale oder Katholischer Sozial Dienst oder die Stadt Hamm sind heute direkt zu der Stadt Hamm die haben gesagt Unterhaltz zahlungen sind immer gesondert also 1100 freigrenze die haben besondere rechte....

Habe aber nachweisen können mit dem Bürgergeld bescheid nur sozialleistungen auf dem konto sind nebenkosten heizung der bürgergeld satz von mir und meine freundin und miete aber trotzdem sagten die ist es schwierig dran zu kommen wegen pfändung für unterhalt....

es wurde  mir eine ZPO aisgestellt und sie sagten ich solle das schreiben von gericht beilegen wo steht



in der Zwangsvollstreckungssache Landesamt für Finanzen gegen xxxxx

Bezugnehmend auf ihr schreiben von xxxx wird mitgeteilt , dass leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt gemäß § 42 abs.4 SGB II nicht pfändbar sind.

Es wird somit kein gesonderter Beschluss des Vollstreckungsgerichts benötigt , da die Unpfändbarkeit, der Sozialleistungen direkt aus dem Gesetz zu entnehmen ist.

Mit freundilichen Grüßen

++++

Rechtspflegerin



das war der Brief wo ich alles zum gericht bescheid bürgergeld und so gesendet habe....



von der 1800 euro bürgergeld von mir und meine freundin und miete und 200 nachzahlung  sind immer noch 700 gespert....



das verrückt alles trotz gericht das es nicht pfänbar ist komme ich denoch nicht an das bürgergeld....

ein Darlehen gibt es laut Jobcenter nicht da die 700 euro seit 1 monat fehlen....

islandfeuer

also  mal  unabhängig  von  freigrenzen-  das  ist  bürgergeld  für  2  leute  oder ?
in  diesem  fall  liegt  ja  wohl  kein  pfändungsbescheid  gegen  Deine  freundin  vor  oder ?

Sheherazade

Zitat von: islandfeuer am 06. Februar 2025, 13:48:05in diesem fall liegt ja wohl kein pfändungsbescheid gegen Deine freundin vor oder ?

Es scheint aber sein P-Konto zu sein. TE und seine Freundin haben einen eklataten Fehler gemacht, die Freundin hätte ein eigenes Konto für ihren Teil der Leistungen beim Jobcenter angeben müssen. P-Konten sind keine Gemeinschaftskonten.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nostral

 Hi Sheherazade ja das ist das Problem hier in Hamm wir wollten es ja so machen beim Jobcenter aber die sagten sowas geht nicht mehrmals wollten wir die leistungen getrennt machen keine chance selbst die schuldner Beratung von der Stadt Hamm ist das bekannt das die das nur zusammen machen in eine bedarfgemeinschaft....

Das Geld wurde nun gepfändet trotz Gericht brief das sozialleistungen nicht pfändbar sind....

das alles verrückt und die nerfen sind blank...
denoch danke für eure antworten

Bundspecht

Zitat von: Nostral am 07. Februar 2025, 08:36:56ja das ist das Problem hier in Hamm wir wollten es ja so machen beim Jobcenter aber die sagten sowas geht nicht mehrmals wollten wir die leistungen getrennt machen keine chance

dem kann ich leider nur zustimmen. Das JC überweist die gesamte Summe für eine BG nur auf ein Konto.

Aber, man kann doch bei Gericht die Freigrenze erhöhen, z.B. für den Partner oder eventuelle Kinder.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 07. Februar 2025, 09:13:48Aber, man kann doch bei Gericht die Freigrenze erhöhen, z.B. für den Partner oder eventuelle Kinder.

Das ist hier offenbar auch geschehen laut Eingangsbeitrag. Da hier von Unterhaltsschulden die Rede ist, nehme ich an, das Jugendamt ist involviert. Und die wissen ganz genau, dass sich der pfändungsfreie Grundbetrag (€1100 für Unterhaltspflichtige) nur für Unterhaltsberechtigte erhöhen kann. Die Freundin des TE ist nicht unterhaltsberechtigt ihm gegenüber.

Hamm ist eine Optionskommune und da geht das tatsächlich nicht mit den 2 Konten, aber: Man hätte die Freundin als "BG-Vorstand" erklären bzw. die Leistungen auf ihr Konto überweisen lassen können. Das Konto der Freundin darf nicht gepfändet werden für Unterhaltsschulden des TE.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nostral

Hi ja vielen dank für eure antworten wir haben nun das Bürgergeld für alle weitere monate auf meine freundin umgeleitet es kam diesen monat auch darauf da sind die super nett hier von amt auch der tip mit der zpo wurde uns ja der tip gegeben dort waren wir ja auch es wurde 2061,43 ausgerechnet die ZPO nach 902 und 904 § es hat alles nichts genüztzt,
Selbst der bescheid von Gericht  gemäß § 42 abs. 4 sgb 2 sind sicherung zum lebensunterhalt nicht pfänbar alles das nicht.....

nun habe ich an das land der finanzen nrw alles noch mal hingesendet alles das was ich habe mit der hoffnung das die es zurück überweisen das bürgergeld von der freundin in BG ich warte noch auf antwort

Der man am tele habe dort angerufen  von finanzen NRW hatte gefragt ob ich damals wo die pfändung also das schreiben kam kein Bescheid bürger Geld gesendet habe leider nicht.....ich dachte da wäre nichts zum ausfüllen oder so aber das war meine schuld ich habe den brief nicht richtig gelesen in zukunft aber jeden jetzt....
vielleicht sind die davon ausgegangen das ich alleine lebe und daher nur die 1100 euro freigrenze....
ich warte nun auf antwort hab allea auf der email <uh12-heranziehung hin gensendet nach dem amt für finanzen

sobald ich neues weiss gebe ich bescheid :-) aber wahnsinn da sagt das gericht hamm sowas kann man nicht pfänden und andersrum ist es doch weg....

Die Sparkasse war mir da auch keine Hilfe eher gegenteil die Pfändungs abteilung hat es sogar sofort gefändet da war nichts mit 3 mal mit rübernehmen oder so bis sowas weg ist wo ich sagte das ich mein bürgergeld auf meine freundin sende und ich dann ja den nächsten monat ja unter die freigrenze wäre 1100 minus 780 oder so... hatte sie sofort alles wohl dicht gemacht und es überwiesen nach nrw finanzen.