Sozialamt möchte pflegegrad prüfen

Begonnen von Bimimaus5421, 07. Februar 2025, 17:51:52

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Bimimaus5421

@ Ottokar , ich habe nach der Rechtsgrundlage für die Begutachtung gefragt und wollte den Auftrag haben .
Heute bekommt meine Mutter ein Antwort schreiben des Sozialamtes  das der medizinische Dienst der Krankenkasse bei meiner Mutter das wird behauptet unzuständiger Weise einen Pflegegrad festgestellt hat und das die Zuständigkeit  beim Sozialleistungsträger liegt und dieser nun um Begutachtung gebeten wurde .
Und das es daher bei dem angekündigten Termin bleibt .
Heute sollte der Termin sein und wir waren nicht da und neine Mutter hatte auch keine Zustimmung gegeben  und nun kommen Sie mit Mitwirkungspflichten 60/66 SGb 1

Ottokar

Die Feststellung des PG durch den MdK im Auftrag der Pflegekasse ist für das Sozialamt bindend, das regelt § 62a SGB XII unmissverständlich.
Das Sozialamt hat somit mangels gesetzlicher Regelungen keine Kompetenz, die Feststellung des MdK anzufechten oder zu ignorieren.
Da der PG rechtskräftig und für das Sozialamt bindend festgestellt wurde, besteht keine Mitwirkungspflicht bei einer erneuten Feststellung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

@ Ottokar, vielen dank .Das verstehe ich auch so nur das Sozialamt nicht .
Auch wenn ich denen den paragraf mitteile haben Sie eine andere Rechtsaufffassung .
All das dient ja dazu auf unsere Kosten die Gelder einzusparen

Ottokar

Dann muss das eben auf dem Rechtsweg geklärt werden, sollte das Sozialamt die Zahlung des PG verweigern.
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Bimimaus5421

@ ottokar, die Seniorenberatung betreibt weiter Schikane und droht zur zweit Begutachtung wenn meine Mutter nicht zu Hause ist wird die Hilfe zur Pflege eingestellt ohne Rechtsfolgenbelehrung .
Ein vorheriges Schreiben wurde mit Mitwirkungspflichten gedroht und das ist nun beim SG anhängig
Keine Fragen wurden beantwortet man weigert sich und verweist auf dem Begutachtungstermin
Der Hinweis mit 62 Sgb 12 wird komplett ignoriert .
Welche Möglichkeiten hat man noch dagegen vorzugehen ?
Den Vertrag vom Sozialamt das angeblich die Seniorenbetratung beauftragt wurde wird ignoriert

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 04. März 2025, 15:55:11die Seniorenberatung betreibt weiter Schikane und droht zur zweit Begutachtung wenn meine Mutter nicht zu Hause ist wird die Hilfe zur Pflege eingestellt ohne Rechtsfolgenbelehrung .
Das ist Nötigung und Bedrohung.
Eine Einstellung der Pflegeleistung ohne Verwaltungsakt (mit Rechtsfolgenbelehrung) wäre zudem grob rechtswidrig und würde von jedem Sozialgericht umgehend rückgängig gemacht.

Das Sozialamt weigert sich, den vom MdK im Auftrag der Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrad anzuerkennen und ignoriert § 62a SGB XII, wonach diese Feststellung für das Sozialamt bindend ist. Der Grund ist offensichtlich: das Sozialamt will diese Leistung nicht zahlen.
Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, wonach ein Pflegedienst den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen darf, was das Sozialamt hier offenbar praktiziert.
Du kannst also nur abwarten, ob das Sozialamt tatsächlich die Zahlung des Pflegegeldes einstellt und dann dagegen Widerspruch einlegen und zeitgleich beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, das Sozialamt zur vorläufigen Weiterzahlung des Pflegegeldes gemäß dem vom MdK im Auftrag der Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrades zu verurteilen, da diese Feststellung gemäß § 62a SGB XII für das Sozialamt bindend ist, die Leistungseinstellung somit rechtswidrig ist und das Abwarten der Hauptsacheentscheidung mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, da solange die Pflege nicht mehr sichergestellt werden kann.
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Bimimaus5421

@ Ottokar , soll man auf das Schreiben der Seniorenberatung reagieren oder garnicht ?
In vorherigen Schreiben steht schon drin papier Terror .
Anzeigen wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft ?

oldtom

Mh... ich hab da wenig Ahnung, aber meine Mutter hat auch einen Pflegegrad (was da das Sozialamt mit zu schaffen hat - gerade im Bereich Verhinderungspflege sagt mir gerade gar nichts)...

Meine erfahrung ist allerdings folgende... wenn irgendwer einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit von ihr  möchte, rufe ich die Pflegekasse an und die schicken mir eine Bescheinigung über den Pflegegrad. Das Gutachten selber, hat noch nie irgendwer sehen wollen...

Vielleicht einfach mal auf doof so eine Bescheinigung einreichen? 

Bimimaus5421

Zitat von: oldtom am 05. März 2025, 13:37:13Mh... ich hab da wenig Ahnung, aber meine Mutter hat auch einen Pflegegrad (was da das Sozialamt mit zu schaffen hat - gerade im Bereich Verhinderungspflege sagt mir gerade gar nichts)...

Meine erfahrung ist allerdings folgende... wenn irgendwer einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit von ihr  möchte, rufe ich die Pflegekasse an und die schicken mir eine Bescheinigung über den Pflegegrad. Das Gutachten selber, hat noch nie irgendwer sehen wollen...

Vielleicht einfach mal auf doof so eine Bescheinigung einreichen? 
Danke für den Tip.
Aber das Sozialamt kennt den Pflegegrad und zahlt seit 6 Jahren bereits Hilfe zur Pflege ein Teil des gutachten geschwärzt ohne Dignosen haben Sie bereits
Wie Ottokar schon erkannt hat Sie wollen wohl nicht mehr zahlen , da auch anhäniges Verfahren für freiwillige Beiträge der Drv sie zahlen müssen ..
Und dies einsparen wollen ..
Die Verhinderungspflege wie auch Entlastungsbeitrag wird auch vom Sozialamt bezahlt 61- 66 SGb12

oldtom

Naja, dachte nur... mein Eindruck von solchen Verwaltungsmitarbetern ist halt : Manchmal brauchen die einfach etwas zum Abheften, wo ein aktuelles Datum drauf steht :grins:
(Und das deckt sich ja mit dem was Ottokar schrieb: Wenn die Pflegekasse zur Feststellung zuständig ist, könnte eine Bescheinigung dieser ja helfen)

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 12:10:24@ Ottokar , soll man auf das Schreiben der Seniorenberatung reagieren oder garnicht ?
Das kann ich ohne den genauen Inhalt zu kennen nicht beantworten. Du müsstest dazu das Schreiben anonymisiert hier einstellen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 12:10:24Anzeigen wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft ?
Das hätte keinen Sinn.

Der Beitrag von oldtom bringt mich auf die Idee, dass du dich mit dem Schreiben der Seniorenberatung mal schriftlich an die Pflegekasse wendest, die den Pflegegrad festgestellt hat, und dich dort beschwerst, dass das Sozialamt sich weigert, diese Feststellung anzuerkennen.

Da deine Mutter schon 5 Jahre Pflegegeld vom Sozialamt bezieht, stellt sich mir aber unabhängig davon die Frage, ob die Feststellung des Pflegegrades von der Pflegekasse dauerhaft war?
In einigen Fällen ist die Feststellung nicht dauerhaft, sondern es wird im Gutachten am Ende ein Zeitraum empfohlen, in welchem die Feststellung zu wiederholen ist.
Eine solche Empfehlung wäre zumindest eine Erklärung für das Verhalten des Sozialamtes.
Sollte das hier der Fall sein, kannst du auch gleich mit der Pflegekasse klären, wer hier die neue Begutachtung durchführen soll.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Bimimaus5421

@Ottokar im mdk Gutachten steht drin eine Wiederbegutachtung wird nicht empfohlen

Vielleicht will das Sozialamt auf 64 sgb 12 vorrang das ich umsonst pflegen soll ..damit so einiges eingespart wird obwohl im Pflegestärkesgesetz nix dazu steht
Heute Abend lade ich die Schreiben hoch


oldtom

Verstehe ich nicht unter keinem Gesichtspunkt... macht doch keinen Sinn, oder besitzt deine Mutter eine Immobilie, die mit einer Heimeinweisung liquidiert werden könnte?
Sonst schießt sih das Amt doch finanziell ins eigene Knie?!

Bimimaus5421

Zitat von: oldtom am 05. März 2025, 22:46:36Verstehe ich nicht unter keinem Gesichtspunkt... macht doch keinen Sinn, oder besitzt deine Mutter eine Immobilie, die mit einer Heimeinweisung liquidiert werden könnte?
Sonst schießt sih das Amt doch finanziell ins eigene Knie?!
Was verstehst du nicht ,das dass Sozialamt Kosten einsparen möchte ? Oder was meinst du ? Nein meine Mutter hat keine Immobilie .